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Add-insLicence Agreement
On-PremSupport & MaintenanceData Processing Agreement
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AllgemeinLizenzvereinbarung Solution StudioLizenzvereinbarung Add-insLizenzvereinbarung On-PremSupport & MaintenanceData Processing Agreement
Teil A – Lizenzvereinbarungen
A.1 Allgemeine Bestimmungen
Die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen gelten für alle skybow-Lizenzprodukte (skybow Studio, skybow Add-ins, skybow On-Premise), sofern in den produktspezifischen Abschnitten (A.2–A.4) nichts Abweichendes geregelt ist.
1. Vertragslaufzeit
Dieser Vertrag wird – falls nicht anders ausgewiesen – als Abonnementvertrag mit einer initialen Laufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht fristgerecht gemäss Ziffer 10 (Kündigung) gekündigt wird.
2. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Maintenance-Pflicht
(a) Sämtliche Regelungen zu Vergütung, Abrechnung, Preisanpassungen und Rückerstattungen sind im „Software Maintenance & Support Agreement“ (Maintenance-Vertrag) geregelt.
(b) Die Inanspruchnahme der Lizenz setzt das Bestehen eines gültigen Maintenance-Vertrages voraus, in dem Vergütung, Supportleistungen und SLA geregelt sind.
(c) Fehlt ein solcher Vertrag, gelten die entsprechenden Bestimmungen der jeweils aktuellen skybow-Standardbedingungen als vereinbart; skybow ist berechtigt, die Erbringung nicht zwingend geschuldeter Leistungen bis zum Abschluss eines Maintenance-Vertrages auszusetzen.
3. Nutzungsrecht; Nutzung durch Dritte / White-Labeling
(a) Das Nutzungsrecht gilt für die in der Leistungsbeschreibung vereinbarte Anzahl autorisierter Nutzer (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzigen natürlichen Person zugewiesen werden; eine gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist unzulässig.
(b) Das Nutzungsrecht umfasst ausschließslich die Nutzung durch den Lizenznehmer selbst im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit. Die Lizenz ist nicht übertragbar und darf weder abgetreten, unterlizenziert noch anderweitig auf Dritte übertragen werden, es sei denn, skybow hat dem zuvor schriftlich zugestimmt.
(c) Jede Nutzung der Software durch verbundene Unternehmen i.S.d. Konzernrechts, durch Subunternehmer, externe Dienstleister oder als Bestandteil eines eigenen Produkts oder Angebots des Lizenznehmers (einschließlich sog. White-Label- oder OEM-Einsatz) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von skybow untersagt.
(d) Möchte der Lizenznehmer skybow-Technologie als Teil einer eigenen Lösung vertreiben oder Dritten zugänglich machen, ist hierfür ein separater Vertriebs-, Reseller- oder White-Label-Vertrag mit skybow abzuschließen.
(e) Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder auf andere Weise den Quellcode zu ermitteln (Reverse Engineering), soweit dies nicht durch zwingendes Recht ausdrücklich gestattet ist.
4. Gewährleistung
4.1 Gewährleistungsanspruch
skybow kann nicht garantieren, dass das System in allen vom Lizenznehmer gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, IT-Systemen oder Programmen ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder dass die Behebung einer Störung nicht zu weiteren Störungen führt.
4.2 Befreiung vom Gewährleistungsanspruch
skybow ist von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow zu verantwortenden Umständen beruht, insbesondere bei unsachgemässem Gebrauch durch den Lizenznehmer oder dessen Nutzer oder bei Eingriffen Unbefugter.
5. Haftung
skybow haftet ausschließslich für direkte Schäden aus diesem Vertragsverhältnis bis zur Höhe der im jeweiligen Vertragsjahr geschuldeten Lizenzkosten. Die Haftung für indirekte Schäden wie Folgeschäden, Drittansprüche, entgangenen Gewinn, Datenverlust etc. ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen; dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und ausservertragliche Ansprüche.
6. Rechtliche Gewährleistung (Schutzrechte)
skybow erklärt, zur Lizenzerteilung berechtigt zu sein und dass diese keine bestehenden Schutzrechte Dritter verletzt. skybow stellt den Lizenznehmer von Haftungen wegen Verletzung schweizerischen Urheberrechts oder sonstiger Schutzrechte Dritter frei, sofern die Verletzung ausschließslich auf den vertragsgemäßen Einsatz der lizenzierten Software beruht. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
7. Haftung des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer stellt skybow von allen Haftungen und Schäden frei, sofern Dritte Ansprüche gegen skybow geltend machen, die auf einer nicht vertragsgemässen Nutzung durch den Lizenznehmer beruhen. Die Freistellung umfasst auch Kosten von skybow im Zusammenhang mit einer nicht vertragskonformen Nutzung.
8. Referenz (Kundenidentifikation)
Mit Vertragsabschluss erteilt der Lizenznehmer skybow automatisch die Genehmigung, sein Logo für Referenzzwecke öffentlich zu verwenden (Website, Marketingmaterialien, Präsentationen). Der Lizenznehmer kann dieser Nutzung vor Vertragsabschluss schriftlich widersprechen oder sie nach Vertragsabschluss jederzeit widerrufen; der Vertrag bleibt hiervon unberührt.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Geheimhaltungspflicht
Die Parteien unterliegen einer strengen Geheimhaltungspflicht hinsichtlich sämtlicher nicht allgemein bekannter Informationen der jeweils anderen Partei.
9.2 Datenschutzrechtliche Zusicherung
Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). skybow gewährleistet angemessene technische und organisatorische Massnahmen (TOM), um personenbezogene Daten, die im Rahmen der Leistung verarbeitet werden, zu schützen.
10. Kündigung
10.1 Ausserordentliche Kündigung
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei wesentlicher Pflichtverletzung trotz Fristsetzung, Eröffnung eines Insolvenz-/Nachlassverfahrens oder unzulässiger Weitergabe der Software an Dritte sowie bei Reverse Engineering. Mit ausserordentlicher Kündigung erlöscht das Nutzungsrecht sofort.
10.2 Fortgeltende Klauseln
Die Bestimmungen zu Geheimhaltung und Datenschutz, Gewährleistung, Haftung, Teilnichtigkeit sowie anwendbarem Recht und Gerichtsstand bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages in Kraft.
11. Einsatz in Hochrisiko-Umgebungen (Ausschluss)
Die skybow-Softwareprodukte sind nicht für den Einsatz in lebens-, gesundheits-, sicherheits- oder umweltkritischen Systemen konzipiert. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von skybow ist der Einsatz in Bereichen mit hohen Risiken untersagt. Erfolgt gleichwohl ein Einsatz, geschieht dies ausschließslich auf eigenes Risiko des Lizenznehmers; skybow schließt hierfür jede Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang aus.
12. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle aufgrund von Umständen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Cyberangriffe Dritter oder behördliche Massnahmen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich schriftlich. Hält das Ereignis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen.
13. Anhänge, Änderungen, Teilnichtigkeit
(a) Anhänge sind integraler Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung von skybow.
(b) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1 Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag findet ausschließslich schweizerisches Recht Anwendung; das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
14.2 Gütliche Einigung
Die Parteien streben zunächst eine gütliche Einigung bei Streitigkeiten an.
14.3 Gerichtsstand
Im Streitfall ist Rapperswil, Kanton St. Gallen, der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
Teil B – Software Maintenance & Support
B.1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Software Maintenance & Support für skybow-Standardsoftwareprodukte.
B.2 Art und Umfang der Leistungen
B.2.1 Im Vertrag enthaltene Leistungen
Versionsabdeckung
Maintenance & Support wird für die jeweils aktuelle Produktivversion gewährleistet (massgeblich: Major-Release-Name). Für SaaS-Dienste (skybow Studio) laufen alle Tenants grundsätzlich auf derselben aktuellen Produktivversion. Für installierte Produkte (Add-ins, On-Premise) ist der Lizenznehmer für die Durchführung von Updates verantwortlich; skybow empfiehlt den Einsatz der jeweils aktuellen Version. Sofern skybow ausnahmsweise eine Übergangsphase gewährt, in der eine Vorversion parallel betrieben wird, wird Support für diese Version noch bis zu 18 Monate nach Erscheinen der Nachfolgeversion erbracht.
Software-Updates und Patches
Updates, Patches und neue Versionen werden von skybow zentral und automatisch in den Cloud-Dienst eingespielt. Der Lizenznehmer erhält stets Zugang zur jeweils aktuellen produktiven Version, ohne selbst Software herunterladen oder installieren zu müssen. skybow kündigt wesentliche Versionsupgrades im Voraus über das Support-Portal an.
Fehlerbeseitigung
Bei Direktkunden übernimmt skybow bei Störungen durch Mängel in skybow-Softwareprodukten den Support direkt gegenüber dem Lizenznehmer per E-Mail, Telefon oder Online-Zugang. Bei Partnerkunden übernimmt der Partner den telefonischen und/oder schriftlichen Support; direkte Kommunikation zwischen skybow und dem Lizenznehmer des Partners erfolgt nur auf ausdrückliche Veranlassung des Partners.
B.2.2 Nicht enthaltene Leistungen
Folgende Leistungen sind nicht im Maintenance & Support-Vertrag enthalten und werden bei Inanspruchnahme gesondert verrechnet:
- Konfiguration und Einrichtung von tenant-spezifischen Anpassungen ausserhalb des Standard-SaaS-Leistungsumfangs
- Beratung zur Nutzung oder Anwendung von skybow-Produkten
- Einweisung und Schulung von Mitarbeitenden
- Anpassungen von Zusatzprogrammen des Lizenznehmers aufgrund von Änderungen an skybow-Standardsoftware
- Entwicklung und Wartung individuell erstellter Software
- Behebung von Störungen durch unsachgemässe Behandlung, fehlerhafte Browser-Konfiguration, defekte Hardware, Softwarefehler in der Systemumgebung oder höhere Gewalt
B.3 Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers
skybow kann seine Leistungen nur erbringen, wenn der Lizenznehmer die nachfolgend aufgeführte Mitwirkung erbringt:
- Nutzung der skybow-Software ausschließslich mit einem von skybow unterstützten Browser sowie einer gültigen Microsoft 365 Lizenz
- Bereitstellung eines Online-Zugangs für Zwecke der Fehleranalyse
- Qualifizierte schriftliche Problembeschreibung vor Inanspruchnahme des Supports
- Ergreifung aller zumutbaren Massnahmen zur Unterstützung bei Problemermittlung und -behebung
- Verfügbarkeit mindestens eines Mitarbeitenden mit Kenntnissen der skybow-Software-Umgebung
B.4 Servicezeiten und Reaktionszeiten
B.4.1 Servicezeiten
Leistungszeiten gemäss diesem Vertrag sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr CET. Samstage, Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind ausgenommen. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Lizenznehmer mindestens 5 Arbeitstage im Voraus per E-Mail angekündigt.
B.4.2 Prioritätsstufen und Reaktionszeiten
Die folgende Übersicht zeigt die Prioritätsstufen und zugehörigen Reaktions- sowie Bearbeitungszeiten:
- P1 – Kritisch
- Totalausfall; kein Zugriff auf skybow — Reaktionszeit: 2 Std. | Bearbeitungszeit: 8 Std.
- P2 – Hoch
- Wesentliche Funktion beeinträchtigt; kein Workaround — Reaktionszeit: 4 Std. | Bearbeitungszeit: 24 Std.
- P3 – Mittel
- Eingeschränkte Funktion; Workaround vorhanden — Reaktionszeit: 1 Arbeitstag | Bearbeitungszeit: 5 Arbeitstage
- P4 – Niedrig
- Kosmetische Mängel, Fragen, Wünsche — Reaktionszeit: 2 Arbeitstage | Bearbeitungszeit: Nach Planung
B.5 Preise und Leistungspakete
skybow bietet verschiedene Support-Pakete an. Die jeweils aktuellen Paketpreise, Leistungsumfänge und Konditionen sind abrufbar unter: www.skybow.com/support.
skybow ist berechtigt, das Serviceentgelt und Lizenzgebühren nach Ablauf jeder Vertragslaufzeit gemäss der geltenden skybow-Grundpreisliste anzupassen, maximal jedoch um 15 % pro Jahr oder um die Veränderung des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK/CPI) des Vorjahres. skybow informiert den Lizenznehmer über Entgeltanpassungen schriftlich mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten.
B.6 Verantwortlichkeitsabgrenzung bei skybow Partnern
B.6.1 Leistungserbringung und Eskalation
Bei Direktkunden erbringt skybow AG Supportleistungen direkt gegenüber dem Lizenznehmer. Bei Partnerkunden erbringt skybow AG Supportleistungen ausschließslich gegenüber dem Partner. Der Partner ist verantwortlich für die Erstklassifizierung und Priorisierung eingehender Supportanfragen gemäss Ziffer B.4.2.
B.6.2 Eskalationspfad bei Direktkunden
Erhält ein Direktkunde innerhalb der genannten Reaktionszeit keine Rückmeldung, wendet er sich direkt per E-Mail an support@skybow.com. Bei P1-Vorfällen steht zusätzlich der telefonische Notfallkontakt über die im Support-Portal hinterlegte Rufnummer zur Verfügung.
B.6.3 Eskalationspfad bei skybow Partnern
Wird innerhalb der genannten Reaktionszeit keine Lösungsmöglichkeit kommuniziert, eskaliert der Partner die Anfrage an den zuständigen Account Manager bei skybow AG. Bei P1-Vorfällen ist zusätzlich die direkte Erreichbarkeit einer technisch verantwortlichen Person bei skybow AG sicherzustellen.
B.7 Vertragslaufzeit
Die Laufzeit des Support-Pakets beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Lizenznehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.
B.8 Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Nichtleistung oder Verzögerung, soweit diese auf Umständen beruht, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen (höhere Gewalt). Hält ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag schriftlich ausserordentlich kündigen.
B.9 Gewährleistung
Die Gewährleistung im Rahmen dieses Vertrages bezieht sich ausschließslich auf die Supportleistungen. Der Lizenznehmer muss skybow unverzüglich, spätestens jedoch 7 Kalendertage nach Entdeckung des Mangels, schriftlich informieren. skybow hat die Wahlfreiheit, wie der behauptete Unterstützungsmangel behoben wird.
B.10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht; das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Rapperswil, Kanton St. Gallen, Schweiz.