Allgemeine Geschäftsbedingungen
Add-insLizenzvereinbarung
On-PremSupport & WartungDatenverarbeitungsvereinbarung
A.1 General License Agreement
1. Laufzeit
Unless otherwise specified, this Agreement is concluded as a subscription agreement with an initial term of 12 months and renews automatically for further 12-month periods unless terminated in accordance with Clause 10 (Termination).
2. Remuneration, Payment Terms and Maintenance Obligation
(a) All provisions regarding remuneration, invoicing, price adjustments and refunds are governed by the Software Maintenance & Support Agreement ("Maintenance Agreement").
(b) Use of the license requires the existence of a valid Maintenance Agreement governing remuneration, support services and SLA.
(c) In the absence of such an agreement, the applicable provisions of the Maintenance & Support Agreement standard terms at www.skybow.com/legal apply accordingly.
3. Nutzungsrecht
(a) Der produktspezifische Umfang des Nutzungsrechts – einschliesslich der zulässigen Anzahl von Benutzern (Seats), lizenzierten Modulen und der zulässigen Nutzungsumgebung – ist im jeweiligen Produktanhang (Abschnitte A.2 bis A.4) festgelegt.
(b) Der Lizenznehmer darf die lizenzierten Softwareprodukte ausschliesslich für seine eigenen internen Geschäftszwecke nutzen. Jegliche Nutzung durch oder zugunsten Dritter – einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, die Nutzung innerhalb von Konzerngesellschaften, die nicht Partei dieser Vereinbarung sind, die Nutzung durch Auftragnehmer oder Dienstleister im Namen des Lizenznehmers, Weiterverkauf, Unterlizenzierung oder die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte auf der Grundlage der lizenzierten Software – ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von skybow untersagt.
(c) Der Lizenznehmer darf Urheberrechtshinweise, Marken oder andere Eigentumskennzeichnungen auf der Software oder Dokumentation nicht entfernen, ändern oder verdecken.
(d) White-Labeling – die Präsentation oder Vermarktung der Software oder daraus abgeleiteter Ergebnisse unter einer anderen Marke als skybow – ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von skybow nicht gestattet.
(e) Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software ist untersagt, es sei denn, dies ist durch zwingendes anwendbares Recht ausdrücklich gestattet. Aus solchen gesetzlich zulässigen Aktivitäten gewonnene Kenntnisse dürfen nicht zur Entwicklung von Konkurrenzprodukten verwendet werden.
4. Gewährleistung
4.1 Funktionen
skybow gewährleistet, dass die Software zum Zeitpunkt der Lieferung im Wesentlichen der Funktionsbeschreibung in der Dokumentation entspricht. skybow gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb, keine Kompatibilität mit allen Systemen und keine Korrektur aller Fehler.
4.2 Meldepflicht
Der Lizenznehmer muss Mängel unverzüglich schriftlich an support@skybow.com melden, unter Angabe der verwendeten Version und der Schritte zur Reproduktion des Fehlers. Eine nicht unverzügliche Meldung von Mängeln kann zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen führen.
4.3 Gewährleistungsbehebung
Die einzige Gewährleistungspflicht von skybow besteht darin, innerhalb der im Wartungsvertrag definierten Reaktionszeiten eine korrigierte Version oder eine angemessene Umgehungslösung bereitzustellen.
5. Haftung
(a) skybow haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach zwingendem anwendbarem Recht (einschliesslich des Schweizer Produkthaftpflichtgesetzes).
(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von skybow auf den vorhersehbaren, typischen Schaden und insgesamt auf die vom Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung während der zwölf (12) Monate vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlten Gebühren beschränkt.
(c) skybow haftet nicht für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folge- oder indirekte Schäden, es sei denn, diese wurden durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.
(d) Die vorstehenden Beschränkungen gelten gleichermaßen für Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen von skybow.
6. Vertraulichkeit
Jede Partei verpflichtet sich, alle nicht-öffentlichen Informationen der anderen Partei, die sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhält, vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben oder für andere Zwecke als die Erfüllung dieser Vereinbarung zu nutzen. skybow darf die Existenz der Geschäftsbeziehung mit dem Lizenznehmer zu Referenzzwecken offenlegen, es sei denn, der Lizenznehmer widerspricht schriftlich.
7. Geistiges Eigentum
Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software und Dokumentation verbleiben bei skybow und seinen Lizenzgebern. Diese Vereinbarung gewährt dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Es werden keine Rechte übertragen.
8. Updates und Änderungen an der Software
skybow kann Funktionen der Software jederzeit ändern, aktualisieren oder einstellen, vorausgesetzt, die in dieser Vereinbarung vereinbarte Kernfunktionalität wird nicht wesentlich beeinträchtigt. skybow wird den Lizenznehmer über wesentliche Änderungen mit angemessener Frist im Voraus informieren.
9. Exportkontrollen
Der Lizenznehmer muss alle anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetze und -vorschriften einhalten. Der Lizenznehmer gewährleistet, dass er keinen Sanktionen unterliegt und die Software nicht im Zusammenhang mit verbotenen Endverwendungen nutzen wird.
10. Kündigung
(a) Jede Partei kann diese Vereinbarung zum Ende einer Vertragsperiode kündigen, indem sie eine schriftliche Kündigung von mindestens 3 Monaten vor dem Ende der aktuellen Periode einreicht.
(b) Jede Partei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei wesentlich gegen diese Vereinbarung verstösst und den Verstoss nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt.
(c) skybow kann die Dienste auch mit sofortiger Wirkung kündigen oder aussetzen, wenn der Lizenznehmer länger als 30 Tage mit der Zahlung in Verzug ist oder wenn die weitere Erfüllung gegen geltendes Recht verstossen würde.
11. Einsatz in Hochrisikobereichen
Der Einsatz von skybow Softwareprodukten in sicherheitskritischen Umgebungen ist nicht gestattet. Insbesondere darf der Lizenznehmer die Software nicht verwenden in Verbindung mit: (a) dem Betrieb von Nuklearanlagen; (b) Lebenserhaltungssystemen oder medizinischen Geräten; (c) Flugsicherungs- oder Luftfahrtsystemen; (d) Waffensystemen oder militärischen Anwendungen; oder (e) jeder anderen Verwendung, bei der ein Softwarefehler direkt zum Tod, zu Personenschäden oder zu schweren Umwelt- oder Sachschäden führen könnte. Der Lizenznehmer stellt skybow von allen Ansprüchen frei, die sich aus einem solchen unbefugten Hochrisikoeinsatz ergeben.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, ist Rapperswil, Kanton St. Gallen, Schweiz.
A.2 Produktspezifische Bestimmungen – skybow Studio (SaaS/Cloud)
1. Gegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der von skybow AG entwickelten Softwareprodukte zusammen mit der dazugehörigen Dokumentation (nachfolgend die „skybow Softwareprodukte“) als cloudbasierte Online-Dienste (Software-as-a-Service, SaaS) über die Microsoft 365 / SharePoint Online Plattform. Der Lizenznehmer erhält passwortgeschützten, webbasierten Zugang zum Dienst. Die Lizenz wird basierend auf der Anzahl der autorisierten Nutzer („Seats“) gewährt; Nutzer sind natürliche Personen, die den Dienst produktiv nutzen, nicht jedoch Personen, die ausschliesslich in einer administrativen oder entwickelnden Rolle tätig sind (z.B. als Studio-Nutzer oder Konfiguratoren), sofern im Statement of Work nichts anderes festgelegt ist. Die vereinbarte Anzahl von Seats und die lizenzierten Module sind im Statement of Work festgelegt. Alle Rechte an den skybow Softwareprodukten und der Dokumentation verbleiben bei skybow und ihren Lieferanten.
2. Bereitstellung und Zugangsaktivierung
skybow aktiviert den Zugang zum Dienst zum beiderseitig vereinbarten Zeitpunkt. Mit der Aktivierung erhält der Lizenznehmer Zugang zur aktuell produktiven Version der skybow Softwareprodukte für die vereinbarte Anzahl von Seats. Es erfolgt keine physische Lieferung oder Installation.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers (Zugangsschutz & MFA)
(a) Der Lizenznehmer muss alle Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Schlüssel, Tokens) streng vertraulich behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen. Die Weitergabe von login-Daten ist untersagt.
(b) Jeder Zugang darf nur von einer natürlichen Person genutzt werden. Eine gemeinsame Nutzung des Zugangs („shared account“) oder die gleichzeitige Nutzung desselben Zugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet.
(c) Der Lizenznehmer hat geeignete organisatorische und technische Massnahmen zur Sicherung des Zugangs umzusetzen. skybow empfiehlt die Nutzung der Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für alle Nutzer; skybow ist berechtigt, MFA oder gleichwertige Verfahren nach dem Stand der Technik vorzuschreiben, sofern diese von der zugrunde liegenden Microsoft-Plattform unterstützt werden.
4. Nutzungsrecht (Absatz a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst den Zugang zu den skybow Softwareprodukten über das Internet für die im Statement of Work vereinbarte Anzahl autorisierter Nutzer (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzelnen natürlichen Person zugeordnet werden; eine gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist nicht gestattet.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht — einschliesslich des Verbots der Nutzung durch Dritte, des White-Labeling und des Reverse Engineering — sind ausschliesslich in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) festgelegt und gelten zusätzlich zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow stellt sicher, dass neue Versionen der skybow Softwareprodukte vor dem produktiven Rollout getestet werden. Da die Software als fortlaufender Cloud-Dienst bereitgestellt wird, gelten anstelle einmaliger Gewährleistungsfristen die im Wartungsvertrag definierten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen.
5.2 Ausschluss vom Gewährleistungsanspruch
skybow ist von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow zu verantwortende Umstände zurückzuführen ist, insbesondere bei unsachgemässer Nutzung durch den Lizenznehmer oder seine autorisierten Nutzer, Eingriffen unbefugter Personen oder Problemen, die der Infrastruktur des Lizenznehmers zuzuschreiben sind (Browser, Netzwerk, Microsoft 365 Tenant-Konfiguration).
6. Datenverarbeitung
Soweit der Lizenznehmer oder seine autorisierten Nutzer im Rahmen der Nutzung der skybow Softwareprodukte personenbezogene Daten an den Dienst übermitteln, fällt dies ausschliesslich in die Verantwortung des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass hierfür eine gültige Rechtsgrundlage besteht und die Allgemeinen Datenschutzbestimmungen (DPA) von skybow gemäss www.skybow.com/legal akzeptiert wurden. skybow ist nicht in der Lage zu kontrollieren, welche Daten vom Lizenznehmer oder seinen Nutzern übermittelt werden; die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Übermittlung verbleibt beim Lizenznehmer.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Erlöschen der Lizenz
Die ordentliche Kündigung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit. Mit Ablauf der Kündigungsfrist wird der Zugang zum Dienst deaktiviert und das Nutzungsrecht erlischt vollständig. Fristen und Modalitäten der Datenrückgabe und -löschung richten sich nach der DPA. Da keine Software lokal installiert wird, besteht keine Rückgabe- oder Löschpflicht für Softwarekopien.
8. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(a) Die Nutzung der skybow Softwareprodukte setzt eine geeignete und betriebsbereite Microsoft 365 / SharePoint Online Umgebung (Tenant) des Lizenznehmers voraus, einschliesslich der erforderlichen Lizenzen, Konfigurationen und Netzwerkverbindungen.
(b) Der Lizenznehmer ist für seine Infrastruktur verantwortlich. skybow haftet nicht für Leistungsmängel, die durch Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen der Microsoft 365-Plattform oder durch die Infrastruktur, Konfiguration oder den Missbrauch durch den Lizenznehmer verursacht werden.
A.3 Produktspezifische Bestimmungen – skybow Add-ins (SPFx)
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Bereitstellung der von skybow AG entwickelten Add-in-Software zusammen mit der zugehörigen Dokumentation (nachfolgend die „skybow Add-ins“) zur Installation als SharePoint Framework (SPFx) Solution in der Microsoft 365 / SharePoint Online-Umgebung des Lizenznehmers. Die skybow Add-ins werden dem Lizenznehmer als Installationspaket zur Verfügung gestellt und vom Lizenznehmer eigenverantwortlich in seinem SharePoint-Tenant installiert, konfiguriert und betrieben. skybow betreibt die Software nicht als Service; Betrieb und Administration liegen vollständig beim Lizenznehmer. Die Lizenz wird als jährliches Abonnement basierend auf der Anzahl der autorisierten Endbenutzer („Seats“) gewährt; Endbenutzer sind natürliche Personen, die die skybow Add-ins produktiv nutzen. Die vereinbarte Anzahl von Seats und die lizenzierten Add-in-Module sind im Statement of Work festgelegt. Alle Rechte an den skybow Add-ins und der Dokumentation verbleiben bei skybow und ihren Lieferanten.
2. Bereitstellung und Installation
Nach Vertragsabschluss stellt skybow dem Lizenznehmer das Installationspaket (SPFx Solution Package) zum Download bereit und aktiviert die Lizenz. Der Lizenznehmer ist für die Installation, Konfiguration und den Betrieb der skybow Add-ins in seiner SharePoint Online-Umgebung verantwortlich. Die Funktionalität der skybow Add-ins ist an eine aktive, zentral von skybow verwaltete Lizenz gebunden; skybow ist berechtigt, die Lizenz bei Vertragsende oder wesentlicher Vertragsverletzung zu deaktivieren. Neue Versionen werden von skybow bereitgestellt; der Lizenznehmer ist für die Durchführung von Updates in seiner Umgebung verantwortlich. skybow hat keinen direkten Zugriff auf den Tenant des Lizenznehmers.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers
(a) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die skybow Add-ins ausschließlich in seiner lizenzierten SharePoint Online-Umgebung installiert und betrieben werden. Der Lizenznehmer hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff auf das Installationspaket und die bereitgestellten Lösungen zu verhindern.
(b) Die Weitergabe des Installationspakets oder von Teilen davon an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von skybow untersagt.
(c) Der Lizenznehmer stellt sicher, dass der Zugriff auf die installierte Lösung und die SharePoint Online-Umgebung durch geeignete Maßnahmen (insbesondere Zugriffskontrollen gemäß Microsoft 365 Tenant-Administration) gegen unbefugte Nutzung geschützt ist.
4. Nutzungsrecht (Absatz a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst die Installation und den Betrieb der skybow Add-ins in der im Statement of Work definierten Umgebung (ein SharePoint-Tenant) für die vereinbarte Anzahl autorisierter Endbenutzer (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzelnen natürlichen Person zugewiesen werden; die gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Die Nutzung in zusätzlichen Tenants oder durch Dritte außerhalb der lizenzierten Umgebung ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit skybow untersagt.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht — einschliesslich des Verbots der Nutzung durch Dritte, des White-Labeling und des Reverse Engineering — sind ausschliesslich in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) festgelegt und gelten zusätzlich zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow stellt sicher, dass neue Versionen der skybow Add-ins vor der Freigabe getestet werden. Da die Software in der Umgebung des Lizenznehmers betrieben wird, ist skybow für die Fehlerdiagnose auf die Informationen und die Zusammenarbeit des Lizenznehmers angewiesen. Die im Wartungsvertrag definierten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen sind verbindlich.
5.2 Ausschluss vom Gewährleistungsanspruch
skybow ist von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow zu verantwortende Umstände zurückzuführen ist, insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung durch den Lizenznehmer oder seine Benutzer, Eingriffen unbefugter Personen, Problemen, die der Infrastruktur des Lizenznehmers (SharePoint-Konfiguration, Netzwerk, Microsoft 365 Tenant) zuzuschreiben sind, oder fehlerhafter oder unsachgemäßer Installation, Konfiguration oder Anpassung der skybow Add-ins durch den Lizenznehmer.
6. Datenverarbeitung
Die skybow Add-ins werden im SharePoint-Tenant des Lizenznehmers installiert und betrieben. Im Normalbetrieb hat skybow keinen Zugriff auf die verarbeiteten Daten; eine Datenverarbeitung durch skybow findet grundsätzlich nicht statt. Ausgenommen sind Support-Eingriffe, bei denen der Lizenznehmer skybow explizit Zugriff gewährt – in diesen Fällen gelten die Allgemeinen Datenschutzbestimmungen (DPA) gemäß www.skybow.com/legal. Der Lizenznehmer trägt die alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der skybow Add-ins in seiner Umgebung.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Erlöschen der Lizenz
Die ordentliche Kündigung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der Kündigungsfrist deaktiviert skybow die Lizenz und das Nutzungsrecht erlischt vollständig.
8. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(a) Die Nutzung der skybow Softwareprodukte setzt eine geeignete und betriebsbereite Microsoft 365 / SharePoint Online Umgebung (Tenant) des Lizenznehmers voraus, einschliesslich der erforderlichen Lizenzen, Konfigurationen und Netzwerkverbindungen.
(b) Der Lizenznehmer ist vollumfänglich für die Installation, Konfiguration, den Betrieb und die Aktualisierung der skybow Add-ins in seiner Umgebung verantwortlich. skybow haftet nicht für Leistungsmängel, die durch fehlerhafte oder unterlassene Installation, unsachgemäße Konfiguration, Ausfälle oder Änderungen der Microsoft 365-Plattform oder Anpassungen des Lizenznehmers an der SharePoint-Umgebung verursacht werden.
A.4 Produktspezifische Bestimmungen – skybow On-Premise
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Bereitstellung der von skybow AG entwickelten Softwareprodukte zusammen mit der zugehörigen Dokumentation (nachfolgend die „skybow Software“) zur Installation und zum Betrieb auf der eigenen Infrastruktur des Lizenznehmers (on-premise). Die skybow Software wird dem Lizenznehmer als Installationspaket zur Verfügung gestellt und vom Lizenznehmer eigenverantwortlich installiert, konfiguriert und betrieben. skybow betreibt die Software nicht als Service; Betrieb, Administration und Datensicherung liegen vollständig beim Lizenznehmer. Die Lizenz wird als jährliches Abonnement basierend auf der Anzahl der autorisierten Endbenutzer („Seats“) gewährt; Endbenutzer sind natürliche Personen, die die skybow Software produktiv nutzen. Die vereinbarte Anzahl von Seats und die lizenzierten Module sind im Statement of Work festgelegt. Sofern der Lizenznehmer optionale On-Premise Background Services (serverseitige Verarbeitungsdienste) nutzt, fallen zusätzliche Kosten gemäß der jeweils aktuellen skybow Preisliste an; die aktuelle Preisliste kann jederzeit unter support@skybow.com angefordert werden. Alle Rechte an der skybow Software und der Dokumentation verbleiben bei skybow und ihren Lieferanten.
2. Bereitstellung, Installation und Lizenzaktivierung
Nach Vertragsabschluss stellt skybow dem Lizenznehmer das Installationspaket zum Download bereit und aktiviert die Lizenz über den skybow License Service. Der Lizenznehmer ist für die Installation, Konfiguration und den Betrieb der skybow Software auf seiner eigenen Infrastruktur verantwortlich. skybow ist berechtigt, die Lizenz über den skybow License Service bei Vertragsende oder wesentlicher Vertragsverletzung zu deaktivieren. Neue Versionen werden von skybow bereitgestellt; der Lizenznehmer ist für die Durchführung von Updates in seiner Umgebung verantwortlich.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers
(a) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die skybow Software ausschließlich innerhalb der lizenzierten Umgebung installiert und betrieben wird. Der Lizenznehmer hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff auf das Installationspaket und die installierte Software zu verhindern.
(b) Die Weitergabe des Installationspakets oder von Teilen davon an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von skybow untersagt.
(c) Der Lizenznehmer stellt den Schutz der installierten skybow Software vor unbefugtem Zugriff Dritter durch geeignete infrastrukturelle und organisatorische Maßnahmen sicher.
4. Nutzungsrecht (Absatz a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst die Installation und den Betrieb der skybow Software auf der eigenen Infrastruktur des Lizenznehmers für die vereinbarte Anzahl autorisierter Endbenutzer (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzelnen natürlichen Person zugewiesen werden; die gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Die Installation auf zusätzlichen Systemen oder an weiteren Standorten ist nur im Rahmen der im Statement of Work definierten Umgebung gestattet.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht — einschliesslich des Verbots der Nutzung durch Dritte, des White-Labeling und des Reverse Engineering — sind ausschliesslich in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) festgelegt und gelten zusätzlich zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow stellt sicher, dass neue Versionen der skybow Software vor der Freigabe getestet werden. Da die Software in der Umgebung des Lizenznehmers betrieben wird, ist skybow für die Fehlerdiagnose auf die Informationen und die Zusammenarbeit des Lizenznehmers angewiesen. Die im Wartungsvertrag definierten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen sind verbindlich.
5.2 Ausschluss vom Gewährleistungsanspruch
skybow ist von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow zu verantwortende Umstände zurückzuführen ist, insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung durch den Lizenznehmer oder seine Benutzer, Eingriffen unbefugter Personen, Problemen, die der Infrastruktur, Hardware oder Systemkonfiguration des Lizenznehmers zuzuschreiben sind, oder fehlerhafter oder unterlassener Installation, Konfiguration oder Aktualisierung der skybow Software durch den Lizenznehmer.
6. Datenverarbeitung
Die skybow Software wird auf der Infrastruktur des Lizenznehmers betrieben. Im Normalbetrieb hat skybow keinen Zugriff auf die verarbeiteten Daten; der Lizenznehmer trägt die alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der skybow Software in seiner Umgebung, einschließlich Datensicherung und -schutz. Ausgenommen sind Support-Eingriffe, bei denen der Lizenznehmer skybow explizit Zugriff gewährt – in diesen Fällen gelten die Allgemeinen Datenschutzbestimmungen (DPA) gemäß www.skybow.com/legal.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Erlöschen der Lizenz
Die ordentliche Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit erfolgen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist deaktiviert skybow die Lizenz über den skybow Lizenzdienst und das Nutzungsrecht erlischt vollständig. Du bist verpflichtet, die skybow Software unverzüglich von allen Systemen zu deinstallieren, alle Kopien des Installationspakets zu löschen und dies auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
8. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(a) Du stellst sicher, dass deine Infrastruktur (Server, Netzwerk, Betriebssystem, Datenbanken) die in der Leistungsbeschreibung oder Systemdokumentation definierten technischen Mindestanforderungen erfüllt. Du bist allein für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Infrastruktur verantwortlich.
(b) Du bist vollumfänglich für die Installation, Konfiguration, den Betrieb, die Datensicherung und die Aktualisierung der skybow Software in deiner Umgebung verantwortlich. skybow haftet nicht für Leistungsmängel, die durch Ausfälle, Fehler oder Inkompatibilitäten deiner Infrastruktur, Hardware, Betriebssysteme oder Drittanbieter-Software oder durch fehlerhafte oder unterlassene Installation und Konfiguration verursacht werden.
B. Software-Wartungs- & Supportvertrag
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen durch skybow AG für die lizenzierten skybow-Softwareprodukte. Das Maintenance & Support Agreement ist integraler Bestandteil des Gesamtlizenzvertrages. Die Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen setzt einen gültigen Lizenzvertrag für das jeweilige Softwareprodukt voraus.
2. Wartungsleistungen
2.1 Software-Updates
skybow stellt dem Lizenznehmer während der Laufzeit des Maintenance Agreements sämtliche Software-Updates (Bugfixes und Minor Version Updates) sowie neue Major-Versionen der lizenzierten Softwareprodukte zum Download bereit. Der Zugang zu Updates erfolgt ausschliesslich über das skybow Download-Portal oder den Microsoft AppSource Marketplace.
2.2 Kompatibilitäts-Updates
skybow bemüht sich, zeitnah Updates bereitzustellen, um die Kompatibilität mit aktuellen Versionen von Microsoft 365 und SharePoint zu erhalten. Kompatibilitäts-Updates adressieren Änderungen der Microsoft-Plattform, die die Kernfunktionalität beeinträchtigen. skybow übernimmt keine Garantie für die Kompatibilität mit Beta-Versionen, Preview-Features oder nicht lizenzierten Microsoft-Produkten.
3. Support-Leistungen
3.1 Support-Kanäle
Der Support erfolgt ausschliesslich über das skybow Support-Portal unter support.skybow.com. skybow erbringt First- und Second-Level-Support in Deutsch und Englisch. Premium-Support mit dedizierten Ansprechpartnern und erweiterten Reaktionszeiten ist gegen Aufpreis verfügbar.
3.2 Support-Zeiten
Der Support ist zu den üblichen Geschäftszeiten verfügbar: Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr CET/CEST, mit Ausnahme der schweizerischen Feiertage sowie der skybow-Betriebsferien (letzte Woche Dezember und erste Woche Januar).
3.3 Prioritätsstufen und Reaktionszeiten
Gemeldete Probleme werden nach den folgenden Prioritätsstufen klassifiziert:
- Priorität 1 (Kritisch): Vollständiger Ausfall der Kernfunktionalität; erste Rückmeldung innerhalb von 4 Geschäftsstunden; Workaround oder Fix innerhalb von 2 Werktagen.
- Priorität 2 (Hoch): Erhebliche funktionale Beeinträchtigung; erste Rückmeldung innerhalb von 1 Werktag; Fix innerhalb von 5 Werktagen.
- Priorität 3 (Mittel): Funktionale Einschränkung; erste Rückmeldung innerhalb von 2 Werktagen; Einplanung in nächstes regulares Update.
- Priorität 4 (Niedrig): Kosmetische Probleme, Feature-Requests; erste Rückmeldung innerhalb von 5 Werktagen; Einplanung in zukünftige Roadmap.
4. Support-Umfang
4.1 Ausschlüsse
Nicht vom Support abgedeckt sind: Probleme, die aus Anpassungen, Konfigurationen oder Erweiterungen entstehen, die nicht von skybow vorgenommen wurden; Kompatibilitätsprobleme mit Drittanbieterprodukten ausserhalb des Lizenzumfangs; Probleme aus vertragswidriger Nutzung; Support für Endanwender des Lizenznehmers; Vor-Ort-Support oder Projektleistungen (gesondert buchbar).
4.2 Mitwirkungspflichten
Der Lizenznehmer hat skybow alle für die Fehlerdiagnose erforderlichen Informationen (z. B. Versionsstand, Fehlerbeschreibung, Reproduktionsschritte, Systemumgebung) bereitzustellen. Unzureichende Mitwirkung kann zu verlängerten Lösungszeiten oder einer fehlenden Behebungsmöglichkeit führen.
5. Vergütung
5.1 Lizenz- und Maintenance-Gebühren
Die jährliche Lizenz- und Maintenance-Gebühr richtet sich nach der Anzahl der vertraglich vereinbarten Seats und der lizenzierten Produktmodule gemäss der Leistungsbeschreibung. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
5.2 Preisanpassungen
skybow behält sich das Recht vor, die jährliche Lizenz- und Maintenance-Gebühr mit Wirkung ab Beginn der nächsten Vertragsperiode anzupassen, mit einer Voranmeldefrist von mindestens 3 Monaten in Schriftform. Preisanpassungen orientieren sich an der Entwicklung des Schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) oder eines vergleichbaren Index, begrenzt auf maximal 10% pro Periode. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% hat der Lizenznehmer das Recht, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu kündigen, ohne zusätzliche Kosten zu tragen.
5.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich skybow vor, Wartungs- und Supportleistungen nach einer Mahnfrist von 14 Tagen zu suspendieren. Die Suspendierung berührt die Zahlungspflicht des Lizenznehmers nicht. Bei anhaltendem Verzug kann skybow den Vertrag ausserordentlich kündigen.
6. Laufzeit und Kündigung
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, hat dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht schriftlich mit einer Frist von mindestens 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt wird. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
7. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von skybow im Rahmen dieses Vertrages richtet sich nach den Bestimmungen des Allgemeinen Lizenzvertrages (Abschnitt A.1, Ziffer 5).
Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA)
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Datenverarbeitungsvereinbarung (nachfolgend „DPA“) ist integraler Bestandteil des Lizenzvertrags zwischen der skybow AG (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“) und dem Lizenznehmer (nachfolgend „Verantwortlicher“). Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die skybow AG im Auftrag des Lizenznehmers im Zusammenhang mit der Nutzung von skybow Softwareprodukten, soweit diese Verarbeitung in den Geltungsbereich des anwendbaren Datenschutzrechts fällt, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und/oder des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (nDSG).
2. Definitionen
Die in dieser DPA verwendeten Begriffe haben die ihnen im anwendbaren Datenschutzrecht zugeschriebenen Bedeutungen. Insbesondere: „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; „Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten; „Verantwortlicher“ ist die natürliche oder juristische Person, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet; „Auftragsverarbeiter“ ist die natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
3. Art und Zweck der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen zum Zweck der Erbringung der vertraglich vereinbarten Softwareleistungen. Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sind in Anhang 1 dieser DPA beschrieben. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters ist nicht gestattet, es sei denn, dies ist durch anwendbares Recht vorgeschrieben.
4. Dauer der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter beginnt mit dem Start der vertraglichen Leistungen und endet mit der Beendigung des Hauptvertrags, vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
5. Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich: (a) personenbezogene Daten ausschliesslich gemäss den dokumentierten Anweisungen des Verantwortlichen zu verarbeiten; (b) sicherzustellen, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen; (c) geeignete technische und organisatorische Massnahmen gemäss Artikel 32 DSGVO / Art. 8 nDSG zu implementieren und aufrechtzuerhalten, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten; (d) keine Unterauftragsverarbeiter ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verantwortlichen einzuschalten, vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer 7; (e) den Verantwortlichen, soweit dies angesichts der Art der Verarbeitung möglich ist, bei der Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen zur Beantwortung von Anträgen auf Ausübung der Rechte der betroffenen Person zu unterstützen; (f) den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO festgelegten Pflichten zu unterstützen, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehenden Informationen; (g) nach Beendigung der Dienstleistungserbringung nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurückzugeben oder zu löschen und bestehende Kopien zu löschen, es sei denn, anwendbares Recht erfordert die Speicherung der personenbezogenen Daten; (h) dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Einhaltung der in dieser DPA festgelegten Pflichten erforderlich sind.
6. Technische und Organisatorische Massnahmen (TOMs)
Der Auftragsverarbeiter implementiert und pflegt die in Anhang 2 dieser DPA beschriebenen technischen und organisatorischen Massnahmen. Der Auftragsverarbeiter kann diese Massnahmen im Laufe der Zeit aktualisieren, sofern das Schutzniveau nicht reduziert wird. Wesentliche Änderungen werden dem Verantwortlichen mitgeteilt.
7. Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die in Anhang 3 dieser DPA aufgeführten Unterauftragsverarbeiter einzuschalten. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen bezüglich der Hinzuziehung oder des Ersatzes von Unterauftragsverarbeitern und gibt dem Verantwortlichen damit die Möglichkeit, solchen Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Verantwortliche einem neuen Unterauftragsverarbeiter aus angemessenen Gründen des Datenschutzes, verhandeln die Parteien in gutem Glauben, um eine Lösung zu finden. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass Unterauftragsverarbeiter durch Datenschutzpflichten gebunden sind, die denen dieser DPA entsprechen.
8. Internationale Datenübermittlungen
Der Auftragsverarbeiter übermittelt personenbezogene Daten nicht in Länder ausserhalb des EWR oder der Schweiz ohne angemessene Schutzmassnahmen, wie z.B. EU-Standardvertragsklauseln oder gleichwertige Mechanismen. Solche Übermittlungen sind in Anhang 3 dokumentiert.
9. Rechte der betroffenen Person
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Person (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) innerhalb der nach geltendem Recht erforderlichen Fristen. Direkt von betroffenen Personen erhaltene Anfragen werden unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet.
10. Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, nachdem er Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erlangt hat. Die Benachrichtigung muss Folgendes enthalten: eine Beschreibung der Art der Verletzung; die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Personen; die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Datensätze; die voraussichtlichen Folgen der Verletzung; und die vom Auftragsverarbeiter ergriffenen oder vorgeschlagenen Massnahmen zur Behebung der Verletzung.
11. Prüfungsrechte
Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieser DPA durch den Auftragsverarbeiter zu überprüfen, entweder durch Anforderung von Dokumentationen oder durch Durchführung einer Prüfung mit angemessener Vorankündigung (mindestens 14 Tage). Prüfungen sind während der normalen Geschäftszeiten durchzuführen, ohne den Betrieb zu stören und auf Kosten des Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter kann die Prüfpflicht durch die Vorlage aktueller Zertifizierungen oder Prüfberichte von qualifizierten unabhängigen Prüfern (z.B. ISO 27001) erfüllen.
12. Anwendbares Recht
Diese DPA unterliegt dem für den Hauptvertrag geltenden Recht. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser DPA und dem Hauptvertrag haben die Bestimmungen dieser DPA in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Vorrang.
AllgemeinLizenzvereinbarung Solution StudioLizenzvereinbarung Add-insLizenzvereinbarung On-PremSupport & WartungDatenverarbeitungsvereinbarung
A.1 Allgemeine Lizenzbedingungen
Die folgenden Bestimmungen gelten einheitlich für alle skybow-Softwareprodukte (skybow Studio, skybow Add-ins, skybow On-Premise). Produktspezifische Abweichungen und Ergänzungen sind in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelt.
1. Vertragslaufzeit
Dieser Vertrag wird – falls nicht anders ausgewiesen – als Abonnementvertrag mit einer initialen Laufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht fristgerecht gemäss Ziffer 10 (Kündigung) gekündigt wird.
2. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Maintenance-Pflicht
(a) Sämtliche Regelungen zu Vergütung, Abrechnung, Preisanpassungen und Rückerstattungen sind im „Software Maintenance & Support Agreement" („Maintenance-Vertrag") geregelt.
(b) Die Inanspruchnahme der Lizenz setzt das Bestehen eines gültigen Maintenance-Vertrages voraus, in dem Vergütung, Supportleistungen und SLA geregelt sind.
(c) Fehlt ein solcher Vertrag, gelten die entsprechenden Bestimmungen der jeweils aktuellen skybow-Standardbedingungen als vereinbart; skybow ist berechtigt, die Erbringung nicht zwingend geschuldeter Leistungen bis zum Abschluss eines Maintenance-Vertrages auszusetzen.
3. Nutzungsrecht; Nutzung durch Dritte / White-Labeling
Absatz (a) – der produktspezifische Umfang des Nutzungsrechts – ist in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelt. Die nachfolgenden Absätze (b) bis (e) gelten für alle Produkte.
(b) Das Nutzungsrecht umfasst ausschliesslich die Nutzung durch den Lizenznehmer selbst im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit. Die Lizenz ist nicht übertragbar und darf weder abgetreten, unterlizenziert noch anderweitig auf Dritte übertragen werden, es sei denn, skybow hat dem zuvor schriftlich zugestimmt.
(c) Jede Nutzung der Software durch verbundene Unternehmen i.S.d. Konzernrechts, durch Subunternehmer, externe Dienstleister oder als Bestandteil eines eigenen Produkts oder Angebots des Lizenznehmers (einschliesslich sog. White-Label- oder OEM-Einsatz) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von skybow untersagt. Kunden des Lizenznehmers erwerben hierdurch keinerlei Nutzungsrechte.
(d) Möchte der Lizenznehmer skybow-Technologie als Teil einer eigenen Lösung vertreiben oder Dritten zugänglich machen, ist hierfür ein separater Vertriebs-, Reseller- oder White-Label-Vertrag mit skybow abzuschliessen. Ohne einen solchen Vertrag ist der Vertrieb oder die Weitergabe – gleich in welcher Form – unzulässig.
(e) Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder auf andere Weise den Quellcode zu ermitteln (Reverse Engineering), soweit dies nicht durch zwingendes Recht ausdrücklich gestattet ist. Zuwiderhandlungen berechtigen skybow zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages und zur Geltendmachung von Schadenersatz.
4. Gewährleistung
Gewährleistungsanspruch
skybow kann nicht garantieren, dass das System in allen vom Lizenznehmer gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, IT-Systemen oder Programmen ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder dass die Behebung einer Störung nicht zu weiteren Störungen führt.
Weitergehende Gewährleistungsregelungen (Funktionen, Befreiung) sind produktspezifisch in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelt.
5. Haftung
skybow haftet ausschliesslich für direkte Schäden aus diesem Vertragsverhältnis bis zur Höhe der im jeweiligen Vertragsjahr geschuldeten Lizenzkosten. Die Haftung für indirekte Schäden wie Folgeschäden, Drittansprüche, entgangenen Gewinn, Datenverlust etc. ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen; dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und ausservertragliche Ansprüche.
6. Rechtliche Gewährleistung (Schutzrechte)
skybow erklärt, zur Lizenzerteilung berechtigt zu sein und dass diese keine bestehenden Schutzrechte Dritter verletzt. skybow stellt den Lizenznehmer von Haftungen wegen Verletzung schweizerischen Urheberrechts oder sonstiger Schutzrechte Dritter frei, sofern die Verletzung ausschliesslich auf den vertragsgemässen Einsatz der lizenzierten Software beruht. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
7. Haftung des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer stellt skybow von allen Haftungen und Schäden frei, sofern Dritte Ansprüche gegen skybow geltend machen, die auf einer nicht vertragsgemässen Nutzung durch den Lizenznehmer beruhen. Die Freistellung umfasst auch Kosten von skybow im Zusammenhang mit einer nicht vertragskonformen Nutzung.
8. Referenz (Kundenidentifikation)
Mit Vertragsabschluss erteilt der Lizenznehmer skybow automatisch die Genehmigung, sein Logo für Referenzzwecke öffentlich zu verwenden (Website, Marketingmaterialien, Präsentationen). Der Lizenznehmer kann dieser Nutzung vor Vertragsabschluss schriftlich widersprechen oder sie nach Vertragsabschluss jederzeit widerrufen; der Vertrag bleibt hiervon unberührt.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Geheimhaltungspflicht
Die Parteien unterliegen einer strengen Geheimhaltungspflicht hinsichtlich sämtlicher nicht allgemein bekannter Informationen der jeweils anderen Partei.
9.2 Datenschutzrechtliche Zusicherung
Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). skybow gewährleistet angemessene technische und organisatorische Massnahmen (TOM), um personenbezogene Daten, die im Rahmen der Leistung verarbeitet werden, zu schützen.
Die produktspezifischen Regelungen zur Auftragsverarbeitung sind in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelt.
10. Kündigung
Die ordentliche Kündigung und das Erlöschen des Nutzungsrechts sind produktspezifisch in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelt. Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Produkte.
10.1 Ausserordentliche Kündigung
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei wesentlicher Pflichtverletzung trotz Fristsetzung, Eröffnung eines Insolvenz-/Nachlassverfahrens oder unzulässiger Weitergabe der Software an Dritte sowie bei Reverse Engineering. Mit ausserordentlicher Kündigung erlischt das Nutzungsrecht sofort.
10.2 Fortgeltende Klauseln
Die Bestimmungen zu Geheimhaltung und Datenschutz, Gewährleistung, Haftung, Teilnichtigkeit sowie anwendbarem Recht und Gerichtsstand bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages in Kraft.
11. Einsatz in Hochrisiko-Umgebungen (Ausschluss)
Die skybow-Softwareprodukte sind nicht für den Einsatz in lebens-, gesundheits-, sicherheits- oder umweltkritischen Systemen konzipiert. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von skybow ist der Einsatz in Bereichen mit hohen Risiken – etwa in medizinischen Geräten, Pharma-Produktion, Luftfahrt, Eisenbahn-/Leit- und Sicherungstechnik, Nukleartechnik, kritischer Energie-/Wasser-/Telekommunikations-Infrastruktur oder vergleichbaren Umgebungen – untersagt. Erfolgt gleichwohl ein Einsatz, geschieht dies ausschliesslich auf eigenes Risiko des Lizenznehmers; skybow schliesst hierfür jede Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang aus.
12. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle aufgrund von Umständen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Cyberangriffe Dritter oder behördliche Massnahmen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich schriftlich. Hält das Ereignis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen.
13. Anhänge, Änderungen, Teilnichtigkeit
(a) Anhänge sind integraler Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung von skybow.
(b) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1 Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung; das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
14.2 Gütliche Einigung
Die Parteien streben zunächst eine gütliche Einigung bei Streitigkeiten an.
14.3 Gerichtsstand
Im Streitfall ist Rapperswil, Kanton St. Gallen, der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
A.2 Produktspezifische Bestimmungen – skybow Studio (SaaS/Cloud)
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der von skybow AG entwickelten Softwareprodukte sowie der zugehörigen Dokumentation (nachfolgend „skybow-Softwareprodukte“) als cloudbasierte Online-Dienste (Software-as-a-Service, SaaS) über die Microsoft 365 / SharePoint Online Plattform. Der Lizenznehmer erhält einen passwortgeschützten, webbasierten Zugang zum Dienst. Die Lizenz wird nach der Anzahl autorisierter Nutzer („Seats“) gewährt; als Nutzer gelten natürliche Personen, die den Dienst produktiv einsetzen, nicht jedoch Personen, die ausschliesslich in einer administrativen oder entwickelnden Rolle (z. B. als Studio-Nutzer oder Konfiguratoren) tätig sind, sofern dies in der Leistungsbeschreibung nicht anders geregelt ist. Die vereinbarte Anzahl Seats sowie die lizenzierten Module sind in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Sämtliche Rechte an den skybow-Softwareprodukten und der Dokumentation verbleiben bei skybow und deren Lieferanten.
2. Bereitstellung und Zugangseröffnung
skybow aktiviert den Zugang zum Dienst zum gegenseitig vereinbarten Zeitpunkt. Mit der Aktivierung erhält der Lizenznehmer für die vereinbarte Anzahl Seats Zugang zur jeweils aktuell produktiv betriebenen Version der skybow-Softwareprodukte. Eine physische Lieferung oder Installation findet nicht statt.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers (Zugangsschutz & MFA)
(a) Der Lizenznehmer hat alle Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Schlüssel, Token) streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Die Weitergabe von Login-Daten ist untersagt.
(b) Jeder Zugang darf nur von einer natürlichen Person genutzt werden. Die gemeinsame Nutzung eines Zugangs („Shared Account“) oder die gleichzeitige Nutzung desselben Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig.
(c) Der Lizenznehmer setzt angemessene organisatorische und technische Massnahmen zur Zugangssicherung um. skybow empfiehlt den Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für alle Nutzer; skybow ist berechtigt, MFA oder gleichwertige Verfahren im Rahmen des Stands der Technik verbindlich vorzuschreiben, soweit dies von der zugrunde liegenden Microsoft-Plattform unterstützt wird.
4. Nutzungsrecht (Abs. a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst den Zugang zu den skybow-Softwareprodukten über das Internet für die in der Leistungsbeschreibung vereinbarte Anzahl autorisierter Nutzer (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzigen natürlichen Person zugewiesen werden; eine gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist unzulässig.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht — insbesondere das Verbot der Nutzung durch Dritte, des White-Labelings sowie des Reverse Engineerings — sind abschliessend in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) geregelt und gelten ergänzend zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow stellt sicher, dass neue Versionen der skybow-Softwareprodukte vor dem produktiven Rollout getestet werden. Da die Software als laufend betriebener Cloud-Dienst erbracht wird, gelten anstelle einmaliger Gewährleistungsfristen die im Maintenance-Vertrag definierten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen.
5.2 Befreiung vom Gewährleistungsanspruch
skybow ist von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow zu verantwortenden Umständen beruht, insbesondere bei unsachgemässem Gebrauch durch den Lizenznehmer oder dessen autorisierte Nutzer, Eingriffen Unbefugter oder Problemen, die auf die Infrastruktur des Lizenznehmers (Browser, Netzwerk, Microsoft 365 Tenant-Konfiguration) zurückzuführen sind.
6. Auftragsverarbeitung
Sofern der Lizenznehmer oder dessen autorisierte Nutzer im Rahmen der Nutzung der skybow-Softwareprodukte personenbezogene Daten an den Dienst übermitteln, liegt dies ausschliesslich in der Verantwortung des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass hierfür eine gültige Rechtsgrundlage besteht und dass die Allgemeinen Datenschutzbedingungen (AVV) von skybow gemäss www.skybow.com/legal akzeptiert wurden. skybow ist nicht in der Lage zu kontrollieren, welche Daten durch den Lizenznehmer oder dessen Nutzer übermittelt werden; die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Übermittlung verbleibt beim Lizenznehmer.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Lizenzerlöschen
Die ordentliche Kündigung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode. Mit Ablauf der Kündigungsfrist wird der Zugang zum Dienst deaktiviert und das Nutzungsrecht erlöscht vollständig. Fristen und Modalitäten der Datenrückgabe und -löschung richten sich nach dem AVV. Da keine Software lokal installiert wird, entfällt eine Rückgabe- oder Löschpflicht für Software-Kopien.
8. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(a) Voraussetzung für die Nutzung der skybow-Softwareprodukte ist eine geeignete und laufende Microsoft 365 / SharePoint Online Umgebung (Tenant) des Lizenznehmers einschliesslich der notwendigen Lizenzen, Konfigurationen und Netzwerkanbindung.
(b) Der Lizenznehmer ist für seine Infrastruktur verantwortlich. skybow haftet nicht für Leistungsmängel, die durch Ausfälle, Änderungen oder Beschränkungen der Microsoft 365-Plattform oder durch die Infrastruktur, Konfiguration oder Fehlbedienung auf Seiten des Lizenznehmers verursacht werden.
A.3 Produktspezifische Bestimmungen – skybow Add-ins (SPFx)
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung der von skybow AG entwickelten Add-in-Software sowie der zugehörigen Dokumentation (nachfolgend „skybow Add-ins“) zur Installation als SharePoint Framework (SPFx) Solution in der Microsoft 365 / SharePoint Online Umgebung des Lizenznehmers. Die skybow Add-ins werden dem Lizenznehmer als Installationspaket bereitgestellt und durch den Lizenznehmer eigenverantwortlich in seinem SharePoint-Tenant installiert, konfiguriert und betrieben. skybow betreibt die Software nicht als Dienst; Betrieb und Verwaltung liegen vollständig beim Lizenznehmer. Die Lizenz wird als Jahresabonnement nach der Anzahl autorisierter Endanwender („Seats“) gewährt; als Endanwender gelten natürliche Personen, die die skybow Add-ins produktiv nutzen. Die vereinbarte Anzahl Seats sowie die lizenzierten Add-in-Module sind in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Sämtliche Rechte an den skybow Add-ins und der Dokumentation verbleiben bei skybow und deren Lieferanten.
2. Bereitstellung und Installation
skybow stellt dem Lizenznehmer nach Vertragsabschluss das Installationspaket (SPFx Solution Package) zum Download bereit und aktiviert die Lizenz. Der Lizenznehmer ist selbst für die Installation, Konfiguration und den Betrieb der skybow Add-ins in seiner SharePoint Online Umgebung verantwortlich. Die Funktionalität der skybow Add-ins ist an eine aktive Lizenz gebunden, die skybow zentral verwaltet; skybow ist berechtigt, die Lizenz bei Vertragsende oder bei wesentlichen Vertragsverletzungen zu deaktivieren. Die Bereitstellung neuer Versionen erfolgt durch skybow; der Lizenznehmer ist für die Durchführung von Updates in seiner Umgebung verantwortlich. Ein direkter Zugang von skybow zum Tenant des Lizenznehmers findet nicht statt.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers
(a) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die skybow Add-ins ausschliesslich in seiner lizenzierten SharePoint Online Umgebung installiert und betrieben werden. Der Lizenznehmer trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um unbefugten Zugriff auf das Installationspaket und die deployten Lösungen zu verhindern.
(b) Die Weitergabe des Installationspakets oder von Teilen davon an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von skybow untersagt.
(c) Der Lizenznehmer gewährleistet, dass der Zugang zur installierten Lösung sowie zur SharePoint Online Umgebung durch geeignete Massnahmen (insbesondere Zugriffskontrollen gemäss der Microsoft 365 Tenant-Verwaltung) gegen unbefugte Nutzung geschützt ist.
4. Nutzungsrecht (Abs. a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst die Installation und den Betrieb der skybow Add-ins in der in der Leistungsbeschreibung definierten Umgebung (ein SharePoint-Tenant) für die vereinbarte Anzahl autorisierter Endanwender (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzigen natürlichen Person zugewiesen werden; eine gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist unzulässig. Eine Nutzung in zusätzlichen Tenants oder durch Dritte ausserhalb der lizenzierten Umgebung ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit skybow untersagt.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht — insbesondere das Verbot der Nutzung durch Dritte, des White-Labelings sowie des Reverse Engineerings — sind abschliessend in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) geregelt und gelten ergänzend zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow stellt sicher, dass neue Versionen der skybow Add-ins vor der Veröffentlichung getestet werden. Da die Software in der Umgebung des Lizenznehmers betrieben wird, ist skybow für die Fehlerdiagnose auf Informationen und Mitwirkung des Lizenznehmers angewiesen. Die im Maintenance-Vertrag definierten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen sind verbindlich.
5.2 Befreiung vom Gewährleistungsanspruch
skybow ist von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow zu verantwortenden Umständen beruht, insbesondere bei unsachgemässem Gebrauch durch den Lizenznehmer oder dessen Nutzer, Eingriffen Unbefugter, Problemen, die auf die Infrastruktur des Lizenznehmers (SharePoint-Konfiguration, Netzwerk, Microsoft 365 Tenant) zurückzuführen sind, oder bei fehlerhafter oder unsachgemässer Installation, Konfiguration oder Anpassung der skybow Add-ins durch den Lizenznehmer.
6. Auftragsverarbeitung
Die skybow Add-ins werden im SharePoint-Tenant des Lizenznehmers installiert und betrieben. skybow erhält im Normalbetrieb keinen Zugang zu den dabei verarbeiteten Daten; eine Auftragsverarbeitung durch skybow findet grundsätzlich nicht statt. Ausgenommen sind Support-Einsätze, bei denen der Lizenznehmer skybow explizit Zugang gewährt – in diesen Fällen sind die Allgemeinen Datenschutzbedingungen (AVV) gemäss www.skybow.com/legal massgeblich. Der Lizenznehmer trägt die alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der skybow Add-ins in seiner Umgebung.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Lizenzerlöschen
Die ordentliche Kündigung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode. Mit Ablauf der Kündigungsfrist deaktiviert skybow die Lizenz und das Nutzungsrecht erlöscht vollständig.
8. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(a) Voraussetzung für die Nutzung der skybow-Softwareprodukte ist eine geeignete und laufende Microsoft 365 / SharePoint Online Umgebung (Tenant) des Lizenznehmers einschliesslich der notwendigen Lizenzen, Konfigurationen und Netzwerkanbindung.
(b) Der Lizenznehmer ist vollumfänglich für die Installation, Konfiguration, den Betrieb und die Aktualisierung der skybow Add-ins in seiner Umgebung verantwortlich. skybow haftet nicht für Leistungsmängel, die durch fehlerhafte oder unterlassene Installation, unsachgemässe Konfiguration, Ausfälle oder Änderungen der Microsoft 365-Plattform oder durch Anpassungen des Lizenznehmers an der SharePoint-Umgebung entstehen.
A.4 Produktspezifische Bestimmungen – skybow On-Premise
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung der von skybow AG entwickelten Softwareprodukte sowie der zugehörigen Dokumentation (nachfolgend „skybow-Software“) zur Installation und zum Betrieb auf der eigenen Infrastruktur des Lizenznehmers (On-Premise). Die skybow-Software wird dem Lizenznehmer als Installationspaket bereitgestellt und durch den Lizenznehmer eigenverantwortlich installiert, konfiguriert und betrieben. skybow betreibt die Software nicht als Dienst; Betrieb, Verwaltung und Datensicherung liegen vollständig beim Lizenznehmer. Die Lizenz wird als Jahresabonnement nach der Anzahl autorisierter Endanwender („Seats“) gewährt; als Endanwender gelten natürliche Personen, die die skybow-Software produktiv nutzen. Die vereinbarte Anzahl Seats sowie die lizenzierten Module sind in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Sofern der Lizenznehmer optionale On-Premise Background Services (serverseitige Verarbeitungsdienste) einsetzt, fallen hierfür zusätzliche Kosten gemäss der jeweils aktuellen skybow-Preisliste an; die aktuelle Preisliste kann jederzeit bei support@skybow.com angefordert werden. Sämtliche Rechte an der skybow-Software und der Dokumentation verbleiben bei skybow und deren Lieferanten.
2. Bereitstellung, Installation und Lizenzaktivierung
skybow stellt dem Lizenznehmer nach Vertragsabschluss das Installationspaket zum Download bereit und aktiviert die Lizenz über den skybow License Service. Der Lizenznehmer ist selbst für die Installation, Konfiguration und den Betrieb der skybow-Software auf seiner eigenen Infrastruktur verantwortlich. skybow ist berechtigt, die Lizenz bei Vertragsende oder bei wesentlichen Vertragsverletzungen über den skybow License Service zu deaktivieren. Die Bereitstellung neuer Versionen erfolgt durch skybow; der Lizenznehmer ist für die Durchführung von Updates in seiner Umgebung verantwortlich.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers
(a) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die skybow-Software ausschliesslich im Rahmen der lizenzierten Umgebung installiert und betrieben wird. Der Lizenznehmer trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um unbefugten Zugriff auf das Installationspaket und die installierte Software zu verhindern.
(b) Die Weitergabe des Installationspakets oder von Teilen davon an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von skybow untersagt.
(c) Der Lizenznehmer gewährleistet den Schutz der installierten skybow-Software gegen unbefugten Zugriff durch Dritte durch geeignete infrastrukturelle und organisatorische Massnahmen.
4. Nutzungsrecht (Abs. a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst die Installation und den Betrieb der skybow-Software auf der eigenen Infrastruktur des Lizenznehmers für die vereinbarte Anzahl autorisierter Endanwender (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzigen natürlichen Person zugewiesen werden; eine gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist unzulässig. Eine Installation auf zusätzlichen Systemen oder Standorten ist nur im Rahmen der in der Leistungsbeschreibung definierten Umgebung zulässig.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht — insbesondere das Verbot der Nutzung durch Dritte, des White-Labelings sowie des Reverse Engineerings — sind abschliessend in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) geregelt und gelten ergänzend zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow stellt sicher, dass neue Versionen der skybow-Software vor der Veröffentlichung getestet werden. Da die Software in der Umgebung des Lizenznehmers betrieben wird, ist skybow für die Fehlerdiagnose auf Informationen und Mitwirkung des Lizenznehmers angewiesen. Die im Maintenance-Vertrag definierten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen sind verbindlich.
5.2 Befreiung vom Gewährleistungsanspruch
skybow ist von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow zu verantwortenden Umständen beruht, insbesondere bei unsachgemässem Gebrauch durch den Lizenznehmer oder dessen Nutzer, Eingriffen Unbefugter, Problemen, die auf die Infrastruktur, Hardware oder Systemkonfiguration des Lizenznehmers zurückzuführen sind, oder bei fehlerhafter oder unterlassener Installation, Konfiguration oder Aktualisierung der skybow-Software durch den Lizenznehmer.
6. Auftragsverarbeitung
Die skybow-Software wird auf der Infrastruktur des Lizenznehmers betrieben. skybow erhält im Normalbetrieb keinen Zugang zu den dabei verarbeiteten Daten; der Lizenznehmer trägt die alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der skybow-Software in seiner Umgebung, einschliesslich Datensicherung und -schutz. Ausgenommen sind Support-Einsätze, bei denen der Lizenznehmer skybow explizit Zugang gewährt – in diesen Fällen sind die Allgemeinen Datenschutzbedingungen (AVV) gemäss www.skybow.com/legal massgeblich.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Lizenzerlöschen
Die ordentliche Kündigung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode. Mit Ablauf der Kündigungsfrist deaktiviert skybow die Lizenz über den skybow License Service und das Nutzungsrecht erlöscht vollständig. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die skybow-Software unverzüglich von sämtlichen Systemen zu deinstallieren, alle Kopien des Installationspakets zu löschen und dies auf Anfrage schriftlich zu bestätigen.
8. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(a) Der Lizenznehmer stellt sicher, dass seine Infrastruktur (Server, Netzwerk, Betriebssystem, Datenbanken) die in der Leistungsbeschreibung oder Systemdokumentation definierten technischen Mindestanforderungen erfüllt. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Infrastruktur.
(b) Der Lizenznehmer ist vollumfänglich für Installation, Konfiguration, Betrieb, Datensicherung und Aktualisierung der skybow-Software in seiner Umgebung verantwortlich. skybow haftet nicht für Leistungsmängel, die durch Ausfälle, Fehler oder Inkompatibilitäten der Infrastruktur, Hardware, Betriebssysteme oder Drittsoftware des Lizenznehmers oder durch fehlerhafte oder unterlassene Installation und Konfiguration entstehen.
B. Software-Wartungs- & Supportvertrag
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen durch skybow AG für die lizenzierten skybow-Softwareprodukte. Das Maintenance & Support Agreement ist integraler Bestandteil des Gesamtlizenzvertrages. Die Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen setzt einen gültigen Lizenzvertrag für das jeweilige Softwareprodukt voraus.
2. Wartungsleistungen
2.1 Software-Updates
skybow stellt dem Lizenznehmer während der Laufzeit des Maintenance Agreements sämtliche Software-Updates (Bugfixes und Minor Version Updates) sowie neue Major-Versionen der lizenzierten Softwareprodukte zum Download bereit. Der Zugang zu Updates erfolgt ausschliesslich über das skybow Download-Portal oder den Microsoft AppSource Marketplace.
2.2 Kompatibilitäts-Updates
skybow bemüht sich, zeitnah Updates bereitzustellen, um die Kompatibilität mit aktuellen Versionen von Microsoft 365 und SharePoint zu erhalten. Kompatibilitäts-Updates adressieren Änderungen der Microsoft-Plattform, die die Kernfunktionalität beeinträchtigen. skybow übernimmt keine Garantie für die Kompatibilität mit Beta-Versionen, Preview-Features oder nicht lizenzierten Microsoft-Produkten.
3. Support-Leistungen
3.1 Support-Kanäle
Der Support erfolgt ausschliesslich über das skybow Support-Portal unter support.skybow.com. skybow erbringt First- und Second-Level-Support in Deutsch und Englisch. Premium-Support mit dedizierten Ansprechpartnern und erweiterten Reaktionszeiten ist gegen Aufpreis verfügbar.
3.2 Support-Zeiten
Der Support ist zu den üblichen Geschäftszeiten verfügbar: Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr CET/CEST, mit Ausnahme der schweizerischen Feiertage sowie der skybow-Betriebsferien (letzte Woche Dezember und erste Woche Januar).
3.3 Prioritätsstufen und Reaktionszeiten
Gemeldete Probleme werden nach den folgenden Prioritätsstufen klassifiziert:
- Priorität 1 (Kritisch): Vollständiger Ausfall der Kernfunktionalität; erste Rückmeldung innerhalb von 4 Geschäftsstunden; Workaround oder Fix innerhalb von 2 Werktagen.
- Priorität 2 (Hoch): Erhebliche funktionale Beeinträchtigung; erste Rückmeldung innerhalb von 1 Werktag; Fix innerhalb von 5 Werktagen.
- Priorität 3 (Mittel): Funktionale Einschränkung; erste Rückmeldung innerhalb von 2 Werktagen; Einplanung in nächstes regulares Update.
- Priorität 4 (Niedrig): Kosmetische Probleme, Feature-Requests; erste Rückmeldung innerhalb von 5 Werktagen; Einplanung in zukünftige Roadmap.
4. Support-Umfang
4.1 Ausschlüsse
Nicht vom Support abgedeckt sind: Probleme, die aus Anpassungen, Konfigurationen oder Erweiterungen entstehen, die nicht von skybow vorgenommen wurden; Kompatibilitätsprobleme mit Drittanbieterprodukten ausserhalb des Lizenzumfangs; Probleme aus vertragswidriger Nutzung; Support für Endanwender des Lizenznehmers; Vor-Ort-Support oder Projektleistungen (gesondert buchbar).
4.2 Mitwirkungspflichten
Der Lizenznehmer hat skybow alle für die Fehlerdiagnose erforderlichen Informationen (z. B. Versionsstand, Fehlerbeschreibung, Reproduktionsschritte, Systemumgebung) bereitzustellen. Unzureichende Mitwirkung kann zu verlängerten Lösungszeiten oder einer fehlenden Behebungsmöglichkeit führen.
5. Vergütung
5.1 Lizenz- und Maintenance-Gebühren
Die jährliche Lizenz- und Maintenance-Gebühr richtet sich nach der Anzahl der vertraglich vereinbarten Seats und der lizenzierten Produktmodule gemäss der Leistungsbeschreibung. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
5.2 Preisanpassungen
skybow behält sich das Recht vor, die jährliche Lizenz- und Maintenance-Gebühr mit Wirkung ab Beginn der nächsten Vertragsperiode anzupassen, mit einer Voranmeldefrist von mindestens 3 Monaten in Schriftform. Preisanpassungen orientieren sich an der Entwicklung des Schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) oder eines vergleichbaren Index, begrenzt auf maximal 10% pro Periode. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% hat der Lizenznehmer das Recht, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu kündigen, ohne zusätzliche Kosten zu tragen.
5.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich skybow vor, Wartungs- und Supportleistungen nach einer Mahnfrist von 14 Tagen zu suspendieren. Die Suspendierung berührt die Zahlungspflicht des Lizenznehmers nicht. Bei anhaltendem Verzug kann skybow den Vertrag ausserordentlich kündigen.
6. Laufzeit und Kündigung
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, hat dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht schriftlich mit einer Frist von mindestens 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt wird. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
7. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von skybow im Rahmen dieses Vertrages richtet sich nach den Bestimmungen des Allgemeinen Lizenzvertrages (Abschnitt A.1, Ziffer 5).
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) ist integraler Bestandteil des Lizenzvertrages zwischen der skybow AG (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“) und dem Lizenznehmer (nachfolgend „Verantwortlicher“). Er regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch skybow AG im Auftrag des Lizenznehmers im Zusammenhang mit der Nutzung der skybow-Softwareprodukte, soweit diese Verarbeitung in den Anwendungsbereich der einschlägigen Datenschutzgesetze fällt, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und/oder des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (nDSG).
2. Begriffsbestimmungen
Die in diesem AVV verwendeten Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen in den anwendbaren Datenschutzgesetzen zukommt. Insbesondere: „personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; „Verarbeitung“ ist jeder Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten; „Verantwortlicher“ ist die natürliche oder juristische Person, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet; „Auftragsverarbeiter“ ist die natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
3. Art und Zweck der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, zum Zweck der Erbringung der vertraglich vereinbarten Softwareleistungen. Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sind in Anlage 1 zu diesem AVV beschrieben. Eine Verarbeitung für eigene Zwecke des Auftragsverarbeiters ist nicht gestattet, soweit nicht durch anwendbares Recht vorgeschrieben.
4. Dauer der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter beginnt mit dem Beginn der Vertragsleistungen und endet mit Beendigung des Hauptvertrages, vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
5. Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich: (a) personenbezogene Daten ausschliesslich gemäss den dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen zu verarbeiten; (b) sicherzustellen, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen; (c) angemessene technische und organisatorische Massnahmen gemäss Art. 32 DSGVO / Art. 8 nDSG zu implementieren und aufrechtzuerhalten; (d) keine Unterauftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen einzusetzen, vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 7; (e) den Verantwortlichen, soweit möglich, dabei zu unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Ausübung der in Kapitel III DSGVO niedergelegten Rechte der betroffenen Person nachzukommen; (f) unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO niedergelegten Pflichten zu unterstützen; (g) nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen zu löschen oder zurückzugeben und bestehende Kopien zu löschen, sofern nicht das anwendbare Recht die Speicherung vorschreibt; (h) dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem AVV niedergelegten Pflichten zur Verfügung zu stellen.
6. Technische und organisatorische Massnahmen (TOM)
Der Auftragsverarbeiter implementiert und pflegt die in Anlage 2 zu diesem AVV beschriebenen technischen und organisatorischen Massnahmen. Der Auftragsverarbeiter kann diese Massnahmen im Laufe der Zeit aktualisieren, sofern das Schutzniveau nicht herabgesetzt wird. Wesentliche Änderungen werden dem Verantwortlichen mitgeteilt.
7. Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die in Anlage 3 zu diesem AVV aufgeführten Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Hinzunahme oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern und gibt dem Verantwortlichen damit die Möglichkeit, gegen solche Änderungen Einspruch zu erheben. Erhebt der Verantwortliche aus begründeten datenschutzrechtlichen Gründen Einspruch gegen einen neuen Unterauftragsverarbeiter, verhandeln die Parteien in gutem Glauben über eine Lösung. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass Unterauftragsverarbeiter denselben Datenschutzpflichten unterliegen wie in diesem AVV festgelegt.
8. Internationale Datentransfers
Der Auftragsverarbeiter übermittelt personenbezogene Daten nicht in Länder ausserhalb des EWR oder der Schweiz ohne angemessene Garantien, wie EU-Standardvertragsklauseln oder gleichwertige Mechanismen. Solche Übermittlungen sind in Anlage 3 dokumentiert.
9. Rechte betroffener Personen
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechtsanfragen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch) innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Direkt beim Auftragsverarbeiter eingehende Anfragen werden unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet.
10. Datenpannen
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen ohne unangemessene Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, nachdem ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt geworden ist. Die Meldung enthält: eine Beschreibung der Art der Verletzung; die Kategorien und die geschätzte Zahl der betroffenen Personen; die Kategorien und die geschätzte Zahl der betroffenen Datensätze; die voraussichtlichen Folgen der Verletzung; und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Massnahmen.
11. Prüfungsrechte
Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV durch den Auftragsverarbeiter zu überprüfen, entweder durch Anforderung von Dokumentationen oder durch Durchführung einer Prüfung mit angemessener Vorankündigung (mindestens 14 Tage). Prüfungen sind während der üblichen Geschäftszeiten, ohne Beeinträchtigung des Betriebs und auf Kosten des Verantwortlichen durchzuführen. Der Auftragsverarbeiter kann die Prüfpflicht durch Vorlage aktueller Zertifizierungen oder Prüfberichte qualifizierter unabhängiger Prüfer (z. B. ISO 27001) erfüllen.
12. Anwendbares Recht
Dieser AVV unterliegt dem auf den Hauptvertrag anwendbaren Recht. Im Konfliktfall zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag gehen die Bestimmungen dieses AVV hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.