Nutzungsbedingungen
“LizenzvereinbarungOn-Prem
On-Prem)Support & WartungVertrag über die Auftragsverarbeitung
A.1 Allgemeine Lizenzbedingungen
Die folgenden Bestimmungen gelten einheitlich für alle skybow (skybow , skybow , skybow ). Produktspezifische Abweichungen und ergänzende Bestimmungen sind in den Abschnitten A.2 bis A.4 aufgeführt.
1. Laufzeit
Sofern nicht anders angegeben, wird dieser Vertrag als Abonnementvertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht fristgerecht gemäß Ziffer 10 (Kündigung) gekündigt wird.
2. Gebühren, Zahlungsbedingungen und Wartungsauflagen
(a) Alle Bestimmungen bezüglich Gebühren, Rechnungsstellung, Preisanpassungen und Rückerstattungen unterliegen dem „Software-Wartungs- und Supportvertrag“ (dem „Wartungsvertrag“).
(b) Die Nutzung der Lizenz setzt den Abschluss eines gültigen Wartungsvertrags voraus, in dem Gebühren, Supportleistungen und die SLA geregelt sind.
(c) Liegt keine solche Vereinbarung vor, gelten die entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen skybow in ihrer jeweils gültigen Fassung; skybow berechtigt, die Erbringung nicht obligatorischer Leistungen auszusetzen, bis ein Wartungsvertrag abgeschlossen ist.
3. Nutzungsrecht; Nutzung durch Dritte / White-Labeling
Absatz (a) – der produktspezifische Geltungsbereich des Nutzungsrechts – ist in den Abschnitten A.2 bis A.4 dargelegt. Die folgenden Absätze (b) bis (e) gelten für alle Produkte.
(b) Das Nutzungsrecht erstreckt sich ausschließlich auf die Nutzung durch den Lizenznehmer selbst im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit. Die Lizenz ist nicht übertragbar und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung skybow weder abgetreten noch unterlizenziert oder anderweitig an Dritte übertragen werden.
(c) Jede Nutzung der Software durch verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts, durch Subunternehmer, externe Dienstleister oder als Teil des eigenen Produkts oder Angebots des Lizenznehmers (einschließlich sogenannter White-Label- oder OEM-Nutzung) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung skybow untersagt. Kunden des Lizenznehmers erwerben durch eine solche Nutzung keinerlei Nutzungsrechte.
(d) Möchte der Lizenznehmer skybow als Teil seiner eigenen Lösung vertreiben oder Dritten zugänglich machen, muss eine gesonderte Vertriebs-, Wiederverkäufer- oder White-Label-Vereinbarung mit skybow geschlossen werden. Ohne eine solche Vereinbarung ist der Vertrieb oder die Weitergabe – in jeglicher Form – untersagt.
(e) Dem Lizenznehmer ist es untersagt, den Quellcode der Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder auf andere Weise zu ermitteln (Reverse Engineering), es sei denn, dies ist nach zwingendem Recht ausdrücklich zulässig. Verstöße berechtigen skybow diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung skybow kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
4. Gewährleistung
Garantieanspruch
skybow garantieren, dass das System in allen vom Lizenznehmer gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, IT-Systemen oder Programmen unterbrechungs- und fehlerfrei läuft, oder dass die Behebung einer Störung nicht zu weiteren Störungen führt.
Weitere Gewährleistungsbestimmungen (Leistungen, Ausschlüsse) sind produktspezifisch in den Abschnitten A.2 bis A.4 aufgeführt.
5. Haftung
skybow nur für unmittelbare Schäden, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, und zwar bis zur Höhe der im jeweiligen Vertragsjahr geschuldeten Lizenzgebühren. Die Haftung für mittelbare Schäden wie Folgeschäden, Ansprüche Dritter, entgangenen Gewinn, Datenverlust usw. ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; dies gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche.
6. Gesetzliche Gewährleistung (Rechte an geistigem Eigentum)
skybow , dass es zur Erteilung der Lizenz berechtigt ist und dass dadurch keine bestehenden Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt werden. skybow den Lizenznehmer von der Haftung für Verletzungen des schweizerischen Urheberrechts oder anderer Rechte an geistigem Eigentum Dritter skybow , sofern die Verletzung ausschliesslich auf der vertragsgemässen Nutzung der lizenzierten Software beruht. Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen.
7. Haftung des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer stellt skybow jeglicher Haftung und allen Schadensersatzansprüchen frei, die Dritte skybow einer vertragswidrigen Nutzung durch den Lizenznehmer gegen skybow geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten, skybow im Zusammenhang mit der vertragswidrigen Nutzung entstehen.
8. Referenz (Kundenidentifikation)
Mit Vertragsabschluss erteilt der Lizenznehmer skybow automatisch skybow , dessen Logo zu Referenzzwecken öffentlich zu verwenden (Website, Marketingmaterialien, Präsentationen). Der Lizenznehmer kann einer solchen Nutzung vor Vertragsabschluss schriftlich widersprechen oder sie jederzeit nach Vertragsabschluss widerrufen; der Vertrag bleibt davon unberührt.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Geheimhaltungspflicht
Die Parteien unterliegen einer strengen Geheimhaltungspflicht hinsichtlich aller Informationen der anderen Partei, die nicht allgemein bekannt sind.
9.2 Datenschutzgarantie
Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesgesetz über den Datenschutz (BDSG). skybow angemessene technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) zum Schutz der im Rahmen der Dienstleistungen verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Die produktspezifischen Bestimmungen zur Datenverarbeitung sind in den Abschnitten A.2 bis A.4 aufgeführt.
10. Kündigung
Die ordentliche Kündigung und das Erlöschen des Nutzungsrechts sind produktspezifisch in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelt. Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Produkte.
10.1 Außerordentliche Kündigung
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei einer wesentlichen Vertragsverletzung trotz Setzung einer Nachfrist, bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, bei unbefugter Weitergabe der Software an Dritte oder bei Reverse Engineering. Eine außerordentliche Kündigung führt zum sofortigen Erlöschen des Nutzungsrechts.
10.2 Unwirksame Bestimmungen
Die Bestimmungen über Vertraulichkeit und Datenschutz, Gewährleistung, Haftung, Salvatorische Klausel sowie anwendbares Recht und Gerichtsstand bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft.
11. Einsatz in risikoreichen Umgebungen (Ausschluss)
Die skybow sind nicht für den Einsatz in lebens-, gesundheits-, sicherheits- oder umweltkritischen Systemen vorgesehen. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von skybow ist der Einsatz in Bereichen mit hohem Risiko – wie beispielsweise bei medizinischen Geräten, in der pharmazeutischen Produktion, in der Luftfahrt, bei der Eisenbahnsteuerung und -signaltechnik, in der Nukleartechnik, in kritischen Energie-, Wasser- und Telekommunikationsinfrastrukturen oder in vergleichbaren Umgebungen – untersagt. Eine solche Nutzung erfolgt auf alleiniges Risiko des Lizenznehmers; skybow jegliche Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang skybow .
12. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Cyberangriffe durch Dritte oder staatliche Maßnahmen. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich zu informieren. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
13. Anhänge, Änderungen, Salvatorische Klausel
(a) Die Anhänge sind Bestandteil dieses Vertrags. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung skybow.
(b) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht; das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
14.2 Gütliche Einigung
Die Parteien bemühen sich zunächst um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten.
14.3 Gerichtsstand
Im Falle von Streitigkeiten ist Rapperswil im Kanton St. Gallen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben.
A.2 Produktspezifische Bestimmungen – skybow (SaaS/Cloud)
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Bereitstellung der von skybow entwickelten Softwareprodukte samt der dazugehörigen Dokumentation (im Folgendenskybow “) als cloudbasierte Online-Dienste (Software-as-a-Service, SaaS) über die Microsoft 365 / SharePoint Online-Plattform. Der Lizenznehmer erhält einen passwortgeschützten, webbasierten Zugang zum Dienst. Die Lizenz wird auf Basis der Anzahl autorisierter Nutzer („Seats“) gewährt; Nutzer sind natürliche Personen, die den Dienst produktiv nutzen, nicht jedoch Personen, die ausschließlich in einer administrativen oder entwicklerischen Rolle tätig sind (z. B. als Studio-Nutzer oder Konfiguratoren), sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist. Die vereinbarte Anzahl von Seats und die lizenzierten Module sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Alle Rechte an den skybow und der Dokumentation verbleiben bei skybow seinen Lieferanten.
2. Bereitstellung und Aktivierung des Zugangs
skybow den Zugang zum Dienst zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Nach der Aktivierung erhält der Lizenznehmer Zugang zur aktuell produktiven Version der skybow für die vereinbarte Anzahl an Lizenzen. Es erfolgt keine physische Lieferung oder Installation.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers (Zugriffsschutz und MFA)
(a) Der Lizenznehmer hat alle Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Schlüssel, Tokens) streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Die Weitergabe von login Zugangsdaten ist untersagt.
(b) Jeder Zugang darf nur von einer natürlichen Person genutzt werden. Die gemeinsame Nutzung eines Zugangs („gemeinsames Konto“) oder die gleichzeitige Nutzung desselben Zugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet.
(c) Der Lizenznehmer hat geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zur Sicherung des Zugriffs zu ergreifen. skybow die Verwendung einer Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für alle Benutzer; skybow berechtigt, MFA oder gleichwertige Verfahren nach dem Stand der Technik vorzuschreiben, sofern diese von der zugrunde liegenden Microsoft-Plattform unterstützt werden.
4. Nutzungsrecht (Absatz a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst den Zugriff auf die skybow über das Internet für die in der Leistungsbeschreibung vereinbarte Anzahl autorisierter Nutzer (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzigen natürlichen Person zugewiesen werden; die gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist nicht zulässig.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht – einschließlich des Verbots der Nutzung durch Dritte, des White-Labeling und des Reverse Engineering – sind ausschließlich in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) geregelt und gelten zusätzlich zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow , dass neue Versionen der skybow vor der produktiven Einführung getestet werden. Da die Software als fortlaufender Cloud-Dienst bereitgestellt wird, gelten für die Behebung von Störungen anstelle einmaliger Gewährleistungsfristen die im Wartungsvertrag festgelegten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten.
5.2 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
skybow von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf Umstände zurückzuführen ist, für die skybow verantwortlich skybow , insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung durch den Lizenznehmer oder dessen autorisierte Nutzer, bei Eingriffen durch unbefugte Personen oder bei Problemen, die auf die Infrastruktur des Lizenznehmers zurückzuführen sind (Browser, Netzwerk, Konfiguration des Microsoft 365-Mandanten).
6. Datenverarbeitung
Soweit der Lizenznehmer oder seine berechtigten Nutzer im Rahmen der Nutzung der skybow personenbezogene Daten an den Dienst übermitteln, liegt dies ausschließlich in der Verantwortung des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass hierfür eine gültige Rechtsgrundlage vorliegt und dass skybowAllgemeinen Datenschutzbestimmungen (DPA) skybowgemäßskybow akzeptiert wurden. skybow nicht in der Lage zu kontrollieren, welche Daten vom Lizenznehmer oder dessen Nutzern übermittelt werden; die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Übermittlung verbleibt beim Lizenznehmer.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Ablauf der Lizenz
Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit erfolgen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird der Zugang zum Dienst deaktiviert und das Nutzungsrecht erlischt vollständig. Die Fristen und Modalitäten für die Rückgabe und Löschung von Daten richten sich nach dem Datenschutzgesetz. Da keine Software lokal installiert ist, besteht keine Verpflichtung zur Rückgabe oder Löschung von Softwarekopien.
8. Technische Anforderungen und Mitwirkungspflichten
(a) Die Nutzung der skybow setzt eine geeignete und funktionsfähige Microsoft 365-/SharePoint Online-Umgebung (Tenant) des Lizenznehmers voraus, einschließlich der erforderlichen Lizenzen, Konfigurationen und Netzwerkverbindungen.
(b) Der Lizenznehmer ist für seine Infrastruktur verantwortlich. skybow nicht für Leistungsmängel, die durch Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen der Microsoft 365-Plattform oder durch die Infrastruktur, die Konfiguration oder den Missbrauch seitens des Lizenznehmers verursacht werden.
A.3 Produktspezifische Bestimmungen – skybow (SPFx)
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Bereitstellung der von skybow entwickelten Add-in-Software samt der dazugehörigen Dokumentation (im Folgendenskybow genannt) zur Installation als SharePoint Framework (SPFx)-Lösung in der Microsoft 365-/SharePoint Online-Umgebung des Lizenznehmers. Die skybow werden dem Lizenznehmer als Installationspaket zur Verfügung gestellt und vom Lizenznehmer in eigener Verantwortung innerhalb seines SharePoint-Tenants installiert, konfiguriert und betrieben. skybow die Software skybow als Dienstleistung; Betrieb und Verwaltung liegen vollständig beim Lizenznehmer. Die Lizenz wird als Jahresabonnement auf Basis der Anzahl autorisierter Endnutzer („Seats“) gewährt; Endnutzer sind natürliche Personen, die die skybow produktiv nutzen. Die vereinbarte Anzahl von Seats und die lizenzierten Add-in-Module sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Alle Rechte an den skybow und der Dokumentation verbleiben bei skybow seinen Lieferanten.
2. Bereitstellung und Installation
Nach Vertragsabschluss skybow dem Lizenznehmer das Installationspaket (SPFx Solution Package) zum Download skybow und aktiviert die Lizenz. Der Lizenznehmer ist für die Installation, Konfiguration und den Betrieb der skybow in seiner SharePoint Online-Umgebung verantwortlich. Die Funktionalität der skybow ist an eine aktive Lizenz gebunden, die zentral von skybow verwaltet wird; skybow berechtigt, die Lizenz bei Vertragsende oder bei einer wesentlichen Vertragsverletzung zu deaktivieren. Neue Versionen werden von skybow bereitgestellt; der Lizenznehmer ist für die Durchführung von Updates in seiner Umgebung verantwortlich. skybow keinen direkten Zugriff auf den Tenant des Lizenznehmers.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers
(a) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die skybow ausschließlich in seiner lizenzierten SharePoint Online-Umgebung installiert und betrieben werden. Der Lizenznehmer hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um einen unbefugten Zugriff auf das Installationspaket und die bereitgestellten Lösungen zu verhindern.
(b) Die Weitergabe des Installationspakets oder von Teilen davon an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung skybowuntersagt.
(c) Der Lizenznehmer stellt sicher, dass der Zugriff auf die installierte Lösung und die SharePoint Online-Umgebung durch geeignete Maßnahmen (insbesondere Zugriffskontrollen im Rahmen der Microsoft 365-Mandantenverwaltung) vor unbefugter Nutzung geschützt ist.
4. Nutzungsrecht (Absatz a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst die Installation und den Betrieb der skybow in der im Leistungsumfang festgelegten Umgebung (ein SharePoint-Mandant) für die vereinbarte Anzahl autorisierter Endnutzer (Lizenzen). Jede Lizenz darf nur einer einzigen natürlichen Person zugewiesen werden; die gemeinsame Nutzung einer Lizenz durch mehrere Personen ist nicht zulässig. Die Nutzung in weiteren Mandanten oder durch Dritte außerhalb der lizenzierten Umgebung ist ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit skybow untersagt.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht – einschließlich des Verbots der Nutzung durch Dritte, des White-Labeling und des Reverse Engineering – sind ausschließlich in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) geregelt und gelten zusätzlich zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow , dass neue Versionen der skybow vor der Veröffentlichung getestet werden. Da die Software in der Umgebung des Lizenznehmers betrieben wird, skybow bei der Fehlerdiagnose auf die Informationen und die Mitwirkung des Lizenznehmers angewiesen. Die im Wartungsvertrag festgelegten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen sind verbindlich.
5.2 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
skybow von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf Umstände zurückzuführen ist, für die skybow verantwortlich skybow , insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung durch den Lizenznehmer oder dessen Nutzer, Eingriffen durch unbefugte Personen, Problemen, die auf die Infrastruktur des Lizenznehmers zurückzuführen sind (SharePoint-Konfiguration, Netzwerk, Microsoft 365-Tenant), oder bei fehlerhafter oder unsachgemäßer Installation, Konfiguration oder Anpassung der skybow durch den Lizenznehmer.
6. Datenverarbeitung
Die skybow werden im SharePoint-Mandanten des Lizenznehmers installiert und betrieben. Im Normalbetrieb skybow Zugriff auf die verarbeiteten Daten; eine Datenverarbeitung durch skybow grundsätzlich nicht statt. Ausgenommen sind Support-Einsätze, bei denen der Lizenznehmer skybow ausdrücklich skybow gewährt – in diesen Fällen gelten die Allgemeinen Datenschutzbestimmungen (DPA) gemäßskybow. Der Lizenznehmer trägt die alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der skybow in seiner Umgebung.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Ablauf der Lizenz
Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit erfolgen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist skybow die Lizenz, und das Nutzungsrecht erlischt vollständig.
8. Technische Anforderungen und Mitwirkungspflichten
(a) Die Nutzung der skybow setzt eine geeignete und funktionsfähige Microsoft 365-/SharePoint Online-Umgebung (Tenant) des Lizenznehmers voraus, einschließlich der erforderlichen Lizenzen, Konfigurationen und Netzwerkverbindungen.
(b) Der Lizenznehmer trägt die volle Verantwortung für die Installation, Konfiguration, den Betrieb und die Aktualisierung der skybow in seiner Umgebung. skybow nicht für Leistungsmängel, die durch fehlerhafte oder unterlassene Installation, unsachgemäße Konfiguration, Ausfälle oder Änderungen an der Microsoft 365-Plattform oder durch Anpassungen des Lizenznehmers an der SharePoint-Umgebung verursacht werden.
A.4 Produktspezifische Bestimmungen – skybow
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Bereitstellung der von skybow entwickelten Softwareprodukte samt der dazugehörigen Dokumentation (im Folgendenskybow ) zur Installation und zum Betrieb auf der eigenen Infrastruktur des Lizenznehmers (On-Premise). Die skybow wird dem Lizenznehmer als Installationspaket zur Verfügung gestellt und vom Lizenznehmer in eigener Verantwortung installiert, konfiguriert und betrieben. skybow die Software skybow als Dienstleistung; Betrieb, Administration und Datensicherung liegen vollständig beim Lizenznehmer. Die Lizenz wird als Jahresabonnement auf Basis der Anzahl autorisierter Endnutzer („Seats“) gewährt; Endnutzer sind natürliche Personen, die die skybow produktiv nutzen. Die vereinbarte Anzahl an Seats und die lizenzierten Module sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Nutzt der Lizenznehmer optionale On-Premise-Hintergrunddienste (serverseitige Verarbeitungsdienste), fallen zusätzliche Kosten gemäß der jeweils aktuellen skybow an; die aktuelle Preisliste kann jederzeit unterskybow angefordert werden. Alle Rechte an der skybow und der Dokumentation verbleiben bei skybow seinen Lieferanten.
2. Bereitstellung, Installation und Lizenzaktivierung
Nach Vertragsabschluss skybow dem Lizenznehmer das Installationspaket zum Download zur Verfügung und aktiviert die Lizenz über den skybow . Der Lizenznehmer ist für die Installation, Konfiguration und den Betrieb der skybow auf seiner eigenen Infrastruktur verantwortlich. skybow berechtigt, die Lizenz bei Vertragsende oder bei einer wesentlichen Vertragsverletzung über den skybow zu deaktivieren. Neue Versionen werden von skybow bereitgestellt; der Lizenznehmer ist für die Durchführung von Updates in seiner Umgebung verantwortlich.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers
(a) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die skybow ausschließlich innerhalb der lizenzierten Umgebung installiert und betrieben wird. Der Lizenznehmer hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um einen unbefugten Zugriff auf das Installationspaket und die installierte Software zu verhindern.
(b) Die Weitergabe des Installationspakets oder von Teilen davon an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung skybowuntersagt.
(c) Der Lizenznehmer gewährleistet durch geeignete infrastrukturelle und organisatorische Maßnahmen den Schutz der installierten skybow vor unbefugtem Zugriff durch Dritte.
4. Nutzungsrecht (Absatz a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst die Installation und den Betrieb der skybow auf der eigenen Infrastruktur des Lizenznehmers für die vereinbarte Anzahl autorisierter Endnutzer (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzigen natürlichen Person zugewiesen werden; die gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist nicht zulässig. Die Installation auf zusätzlichen Systemen oder an weiteren Standorten ist nur im Rahmen der im Lastenheft definierten Umgebung zulässig.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht – einschließlich des Verbots der Nutzung durch Dritte, des White-Labeling und des Reverse Engineering – sind ausschließlich in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) geregelt und gelten zusätzlich zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow , dass neue Versionen der skybow vor der Veröffentlichung getestet werden. Da die Software in der Umgebung des Lizenznehmers betrieben wird, skybow bei der Fehlerdiagnose auf die Informationen und die Mitwirkung des Lizenznehmers angewiesen. Die im Wartungsvertrag festgelegten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen sind verbindlich.
5.2 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
skybow von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf Umstände zurückzuführen ist, für die skybow verantwortlich skybow , insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung durch den Lizenznehmer oder dessen Nutzer, Eingriffen durch unbefugte Personen, Problemen, die auf die Infrastruktur, die Hardware oder die Systemkonfiguration des Lizenznehmers zurückzuführen sind, oder bei fehlerhafter oder unterlassener Installation, Konfiguration oder Aktualisierung der skybow durch den Lizenznehmer.
6. Datenverarbeitung
Die skybow wird auf der Infrastruktur des Lizenznehmers betrieben. Im Normalbetrieb skybow Zugriff auf die verarbeiteten Daten; der Lizenznehmer trägt die alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der skybow in seiner Umgebung, einschließlich Datensicherung und -schutz. Ausgenommen sind Supportmaßnahmen, bei denen der Lizenznehmer skybow ausdrücklich skybow gewährt – in diesen Fällen gelten die Allgemeinen Datenschutzbestimmungen (DPA) gemäßskybow.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Ablauf der Lizenz
Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit erfolgen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist skybow die Lizenz über den skybow , und das Nutzungsrecht erlischt vollständig. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die skybow unverzüglich von allen Systemen zu deinstallieren, alle Kopien des Installationspakets zu löschen und dies auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
8. Technische Anforderungen und Mitwirkungspflichten
(a) Der Lizenznehmer stellt sicher, dass seine Infrastruktur (Server, Netzwerk, Betriebssystem, Datenbanken) den in der Leistungsbeschreibung oder der Systemdokumentation festgelegten technischen Mindestanforderungen entspricht. Der Lizenznehmer ist allein für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Infrastruktur verantwortlich.
(b) Der Lizenznehmer trägt die volle Verantwortung für die Installation, Konfiguration, den Betrieb, die Datensicherung und die Aktualisierung der skybow in seiner Umgebung. skybow nicht für Leistungsmängel, die durch Ausfälle, Fehler oder Inkompatibilitäten der Infrastruktur, der Hardware, der Betriebssysteme oder der Software von Drittanbietern des Lizenznehmers oder durch fehlerhafte oder unterlassene Installation und Konfiguration verursacht werden.
B – Allgemeine Wartungs- und Supportbedingungen (Stand: März 2026)
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Softwarewartung und der Support für skybow -Softwareprodukte skybow .
2. Art und Umfang der Dienstleistungen
2.1 Im Vertrag enthaltene Leistungen
Versionsabdeckung
Da skybow als Cloud-Dienst betrieben skybow , nutzen alle Mandanten in der Regel dieselbe aktuelle Produktionsversion. Wartung und Support werden für die aktuell produktive Version bereitgestellt (maßgeblich ist der Name der Hauptversion). In dem Ausnahmefall, dass skybow eine Übergangsphase skybow , in der eine frühere Version parallel weiterläuft, wird der Support für diese frühere Version bis zu 18 Monate nach Veröffentlichung der Nachfolgeversion bereitgestellt.
Software-Updates und Patches
Updates, Patches und neue Versionen werden von skybow zentral und automatisch skybow den Cloud-Dienst bereitgestellt. Der Lizenznehmer hat stets Zugriff auf die aktuell produktive Version, ohne selbst Software herunterladen oder installieren zu müssen. skybow wichtige Versions-Upgrades im Voraus über das Support-Portal skybow .
Fehlerbehebung
Für Direktkunden skybow bei Störungen, die auf Mängel an skybow zurückzuführen sind, Support direkt für den Lizenznehmer per E-Mail, Telefon oder Online-Zugang (Support-Portal). Für Partnerkunden erbringt der Partner telefonischen und/oder schriftlichen Support sowie – falls erforderlich – Support per Online-Zugang; eine direkte Kommunikation zwischen skybow dem Lizenznehmer des Partners findet nur auf ausdrückliche Anweisung des Partners statt.
2.2 Nicht enthaltene Leistungen
Die folgenden Leistungen sind nicht im Wartungs- und Supportvertrag enthalten und werden auf Wunsch separat in Rechnung gestellt:
- Konfiguration und Einrichtung mandantenbezogener Anpassungen oder Erweiterungen, die über den Standard-SaaS-Leistungsumfang hinausgehen
- Beratung hinsichtlich der Nutzung oder Anwendung von skybow im Unternehmen des Lizenznehmers
- Schulung und Einweisung der Mitarbeiter
- Anpassungen der Zusatzprogramme des Lizenznehmers aufgrund von Änderungen an skybow , der Datenbanksoftware, dem Betriebssystem oder anderer Standardsoftware
- Entwicklung und Wartung von individuell erstellter Software (keine Standardsoftware gemäß Ziffer 1)
- Behebung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder äußere Einflüsse außerhalb des Einflussbereichs skybow verursacht wurden, insbesondere:
- Nichtbeachtung der Produkt- und Systemdokumentation, unsachgemäße oder falsche Verwendung
- Falsche Browserkonfiguration oder Verwendung eines nicht unterstützten Browsers
- Defekte Hardware
- Softwarefehler in der Systemumgebung (Betriebssystem, Datenbanken, Software von Drittanbietern)
- Höhere Gewalt (Stromausfall, Brand, Wasserschaden usw.)
3. Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers
skybow seine Dienstleistungen nur erbringen, wenn der Lizenznehmer die nachstehend aufgeführten Mitwirkungspflichten erfüllt. Verweigert der Lizenznehmer die erforderliche Mitwirkung, skybow nicht verpflichtet, Wartungs- oder Beratungsleistungen zu erbringen.
Hinweis: Die Datensicherung und die Systemverfügbarkeit der Cloud-Plattform liegen in der Verantwortung von skybow vgl. Anhang A der DPA).
- Die Nutzung der skybow ist ausschließlich mit einem von skybow unterstützten Browser skybow aktuelle Version gemäß Kompatibilitätsliste unterskybow) und einer gültigen Microsoft 365-Lizenz mit SharePoint Online möglich.
- Bereitstellung eines Online-Zugangs zum Zwecke der Fehleranalyse
- Eine aussagekräftige schriftliche Problembeschreibung vor der Kontaktaufnahme mit dem Support (über die Weboberfläche oder per E-Mail an skybow )
- alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Erkennung und Behebung von Problemen zu unterstützen
- Es muss mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers zur Verfügung stehen, der über Kenntnisse der skybow umgebung und des bestehenden SharePoint-Systems verfügt
4. Servicezeiten und Reaktionszeiten
4.1 Öffnungszeiten
Die Servicezeiten im Rahmen dieser Vereinbarung sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr MEZ. Samstage, Sonntage und Feiertage sind davon ausgenommen. Die Servicezeit beginnt erst nach Erfüllung der Kooperationspflichten gemäß Ziffer 3. Geplante Wartungsarbeiten, die zu Unterbrechungen führen können, werden dem Lizenznehmer mindestens 5 Werktage im Voraus per E-Mail angekündigt. Notfallwartungsarbeiten werden so schnell wie möglich mitgeteilt; skybow eine Vorankündigung von mindestens 24 Stunden an.
4.2 Prioritätsstufen und Reaktionszeiten
Die Reaktionszeiten gelten ausschließlich innerhalb der in Ziffer 4.1 festgelegten Servicezeiten (Mo–Fr, 08:00–18:00 Uhr MEZ).
- P1 – Kritisch
- Reaktionszeit: max. 4 Stunden. Geschäftskritisches Problem: Systemausfall oder drohender Datenverlust, Mehrheit der Nutzer betroffen, keine Ausweichlösung verfügbar. Sofortige Behebung erforderlich.
- P2 – Dringend
- Reaktionszeit: 8 Stunden. Wichtige Funktionen sind nicht verfügbar, der tägliche Betrieb ist erheblich beeinträchtigt. Eine schnelle Lösung ist erforderlich.
- P3 – Normal
- Reaktionszeit: bis zu 24 Stunden. Einzelne, weniger wichtige Funktionen sind nicht verfügbar oder nur über eine Umgehungslösung nutzbar. Behebung erforderlich, aber nicht dringend.
- P4 – Nicht dringend
- Reaktionszeit: 48 Stunden. Geringfügige oder vereinzelte Auswirkungen auf einzelne Nutzer. Umfasst auch einfache Produkt- oder Informationsanfragen.
Hinweis: Die Reaktionszeit ist nicht gleichbedeutend mit einer Frist für die Behebung des gemeldeten Vorfalls. skybow das Recht skybow , die Prioritätsstufe nach einer Bewertung neu einzustufen. skybow die vereinbarten Reaktionszeiten skybow , hat der Lizenznehmer Anspruch auf eine Gutschrift in Höhe von 5 % der im jeweiligen Vertragsjahr fälligen jährlichen Supportgebühr pro vollständig überschrittenem Werktag, bis zu einem Höchstbetrag von 20 % der jährlichen Supportgebühr. Gutschriften beziehen sich ausschließlich auf die Supportgebühr des laufenden Vertragsjahres und müssen innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden.
5. Preise und Servicepakete
skybow verschiedene Support-Pakete skybow . Die aktuell gültigen Paketpreise, Leistungsumfänge und Bedingungen finden Sie unter:skybow.
Die genaue Anzahl der lizenzierten Plätze und das gebuchte Paket sind in der jeweiligen Bestellung oder Rechnung aufgeführt. Leistungen, die über den vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen, werden separat in Rechnung gestellt.
skybow berechtigt, die Service- und Lizenzgebühren nach Ablauf jeder Vertragslaufzeit gemäss der jeweils geltenden skybow anzupassen, jedoch um höchstens 15 % pro Jahr oder um die Veränderung des Schweizer Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres, je nachdem, welcher Wert höher ist. skybow den Lizenznehmer mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten solcher Gebührenanpassungen schriftlich skybow informieren. Lehnt der Lizenznehmer eine Erhöhung ab, kann er den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung kündigen.
6. Aufgabenteilung mit skybow
6.1 Leistungserbringung und Eskalation
Für Direktkunden erbringt skybow Supportleistungen direkt für den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer ist für die korrekte Einstufung und Priorisierung seiner Supportanfragen gemäß Ziffer 4 verantwortlich.
Für Partnerkunden erbringt skybow Supportleistungen ausschließlich gegenüber dem Partner. Ein direkter Support für den Endkunden des Partners erfolgt nur auf dessen ausdrückliche Anweisung hin. Der Partner ist für die vorläufige Einstufung und Priorisierung eingehender Supportanfragen gemäß Ziffer 4 verantwortlich. Die Priorisierung ist für skybow verbindlich, sofern sie nicht offensichtlich fehlerhaft ist.
Stuft der Partner eine Anfrage niedriger ein, als es skybow für angemessen hält (z. B. P1 als P3), trägt der Partner gegenüber dem Endkunden die alleinige Verantwortung für die Folgen, die sich aus dieser Fehlstufung ergeben. In einem solchen Fall stellt skybow den Partner von Ansprüchen Dritter frei, sofern die verspätete Reaktion ursächlich auf die Fehlstufung des Partners zurückzuführen ist.
6.2 Eskalationspfad für Direktkunden
Erhält ein Direktkunde innerhalb der in Ziffer 4.2 festgelegten Reaktionszeit keine Antwort, muss er sich per E-Mail direktskybow wenden und die Anfrage entsprechend der Prioritätsstufe kennzeichnen. Bei P1-Vorfällen steht zusätzlich der telefonische Notfallkontakt über die im Support-Portal angegebene Nummer zur Verfügung. skybow benennt mindestens eine technisch verantwortliche Person, die bei P1-Vorfällen erreichbar ist.
6.3 Eskalationspfad für skybow
Wird innerhalb der in Ziffer 4.2 festgelegten Reaktionszeit keine Lösung mitgeteilt, leitet der Partner die Anfrage an den zuständigen Kundenbetreuer bei skybow weiter. Bei P1-Vorfällen ist zusätzlich die direkte Erreichbarkeit einer technisch verantwortlichen Person bei skybow sicherzustellen (Notfallkontakt gemäß separater Partnervereinbarung). Der Partner benennt mindestens einen qualifizierten technischen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für eskalierte Fälle gegenüber skybow .
7. Laufzeit
Die Laufzeit des Supportpakets beträgt 12 Monate, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Lizenznehmer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
8. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Nichterfüllung oder Verzögerungen, soweit diese auf Umständen beruhen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Epidemien oder Pandemien, Cyberangriffe durch Dritte, staatliche Maßnahmen oder Infrastrukturausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs skybow liegen.
Die betroffene Partei setzt die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende des hindernden Ereignisses in Kenntnis. Während des Eintritts höherer Gewalt ruhen die in Ziffer 4 genannten Reaktions- und Bearbeitungsfristen. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich schriftlich kündigen.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistung im Rahmen dieser Vereinbarung bezieht sich ausschließlich auf die Supportleistungen gemäß dieser Vereinbarung. Die Gewährleistung für die Software selbst richtet sich nach dem Software-Lizenzvertrag.
Ist der Lizenznehmer der Ansicht, dass skybow eine Supportleistung mangelhaft oder unvollständig erbracht skybow , muss er skybow unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Feststellung des Mangels, skybow Kenntnis setzen. Der Lizenznehmer hat skybow angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. skybow es frei, die angebliche Supportmangel auf beliebige Weise zu beheben.
Im Rahmen dieser Vereinbarung besteht keine vertragliche Verpflichtung zur Behebung von Problemen. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass ein beschriebenes Problem jederzeit außerhalb des Verantwortungsbereichs skybow liegen kann (z. B. Fehler des Herstellers der zugrunde liegenden Software: Microsoft 365 / SharePoint von Microsoft). In solchen Fällen skybow den Lizenznehmer unter Angabe der Gründe benachrichtigen. Im Falle einer Geschäftsaufgabe oder Insolvenz der skybow werden dem Lizenznehmer alle verarbeiteten Daten in maschinenlesbarem Format zur Verfügung gestellt; Fristen und Modalitäten der Datenübertragung richten sich nach der Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA).
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht; das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Rechtswahl im Lizenzvertrag. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist Rapperswil, Kanton St. Gallen, Schweiz.
C – Allgemeine Datenschutzbestimmungen (Stand: März 2026)
Präambel
Diese Datenverarbeitungsvereinbarung (nachfolgend «DPA») ergänzt den zwischen skybow (nachfolgend «Auftragsverarbeiter») und dem Kunden geschlossenen Hauptvertrag (Lizenzvertrag und/oder Software-Wartungs- und Supportvertrag) und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäss Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (revFADP). Im Verhältnis zum Hauptvertrag haben die Bestimmungen dieser DPA Vorrang, soweit es um datenschutzrechtliche Angelegenheiten geht. Für Kunden mit ausschliesslichem Sitz in der Schweiz ohne Verbindung zum EWR gilt das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (revFADP, in Kraft seit dem 1. September 2023) als alleinige datenschutzrechtliche Grundlage.
1. Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Datenschutzvereinbarung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Abs. 1 DSGVO).
„Verarbeitung“ bezeichnet jeden Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO).
„Verantwortlicher“ ist der Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
„Auftragsverarbeiter“ ist skybow als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
„Betroffene Person“ ist jede natürliche Person, deren Daten verarbeitet werden.
2. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zur Erbringung der im Rahmenvertrag vereinbarten Leistungen, insbesondere zur Bereitstellung und zum Betrieb der skybow , für Support und Wartung, für Cloud-Dienste sowie für Beratungsleistungen.
Diese DPA gilt parallel zur Hauptvereinbarung und endet automatisch mit deren Beendigung, vorbehaltlich der Fortgeltungsbestimmungen in § 13.
3. Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung
3.1 Kategorien der verarbeiteten Daten
- Stammdaten (Name, Position, Unternehmensdaten)
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Adresse)
- Zugangsdaten (Benutzernamen, verschlüsselte Passwörter, Mandanteninformationen)
- Nutzungsdaten (Protokolldateien, Fehlermeldungen)
- Kommunikation im Support, einschließlich Ticketinhalte und Anhänge
3.2 Kategorien von betroffenen Personen
- Mitarbeiter und Führungskräfte der Finanzabteilung
- Endnutzer der skybow Softwareprodukte beim Controller
- Ansprechpartner bei skybow und deren Endkunden
3.3 Zwecke der Verarbeitung
- Bereitstellung der Softwareprodukte
- Support-, Wartungs- und Entwicklungsdienstleistungen
- Kontoverwaltung und Vertragsabwicklung
- Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
4. Anleitung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Anweisungen des Verantwortlichen. Mündliche Anweisungen müssen schriftlich bestätigt werden. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn eine Anweisung seiner Ansicht nach gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.
5. Pflichten des Auftragsverarbeiters
5.1 Vertraulichkeit
Alle Personen, die mit Daten umgehen, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht (Art. 28 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO).
5.2 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet ein angemessenes Schutzniveau gemäß Art. 32 DSGVO. Die derzeit geltenden technischen und organisatorischen Maßnahmen sind in Anhang A aufgeführt. Die Daten werden während der Übertragung verschlüsselt (TLS). Der Auftragsverarbeiter nutzt MFA und nutzt Hosting-Dienste von Azure West Europe. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
5.3 Unterstützung des Verantwortlichen
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen durch geeignete Maßnahmen bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen (Art. 12–23 DSGVO), der Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33–34 DSGVO), der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO) sowie bei der Dokumentation gemäß Art. 30 DSGVO.
5.4 Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, über Datenschutzverletzungen. Die Meldung muss mindestens folgende Angaben enthalten: eine Beschreibung der Datenschutzverletzung, die Kategorien und die Anzahl der betroffenen Personen und Datensätze, die voraussichtlichen Folgen sowie die ergriffenen Abhilfemaßnahmen.
6. Pflichten des Verantwortlichen
- Sicherstellung einer gültigen Rechtsgrundlage für die Auftragsverarbeitung
- Übermittlung korrekter und aktueller Daten
- Benennung eines Ansprechpartners für Datenschutzangelegenheiten
7. Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter kann Unterauftragsverarbeiter einsetzen. Mit der Annahme des Auftragsformulars erteilt der Verantwortliche seine allgemeine Einwilligung gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO für den Einsatz der in Anhang B aufgeführten Unterauftragsverarbeiter sowie künftiger Ergänzungen. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten über beabsichtigte Änderungen. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist schriftlich Widerspruch einlegen, sofern ein sachlich begründeter datenschutzrechtlicher Grund vorliegt; ohne rechtzeitigen Widerspruch gilt die Änderung als genehmigt. Eine ausdrückliche Zustimmung zu einzelnen neuen Unterauftragsverarbeitern ist nicht erforderlich.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet alle Unterauftragsverarbeiter vertraglich zur Einhaltung derselben Datenschutzpflichten. Er haftet gegenüber dem Verantwortlichen für die Erfüllung der Verpflichtungen der Unterauftragsverarbeiter wie für seine eigenen.
8. Internationale Datenübermittlungen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der Schweiz oder des EWR erfolgt nur bei Vorliegen eines angemessenen Schutzniveaus gemäß Art. 44–49 DSGVO, insbesondere durch eine Angemessenheitsentscheidung, Standardvertragsklauseln (SCC) oder verbindliche Unternehmensregeln (BCR). skybow seine Dienste vorwiegend in Azure-Rechenzentren in Westeuropa (EU/Schweiz). Die derzeitigen Übermittlungen in Drittländer und die dabei angewandten Schutzmaßnahmen sind in Anhang B aufgeführt.
9. Prüfungsrechte
Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften beim Auftragsverarbeiter zu überprüfen. Überprüfungen müssen mindestens zwei Wochen im Voraus angekündigt werden. Alternativ kann der Auftragsverarbeiter aktuelle Zertifizierungen (z. B. ISO 27001) oder Bescheinigungen unabhängiger Prüfer vorlegen. Die Kosten trägt der Verantwortliche, es sei denn, die Überprüfung ergibt einen wesentlichen Verstoß seitens des Auftragsverarbeiters.
10. Löschung und Rückgabe von Daten
Nach Beendigung der Verarbeitungsdienstleistungen oder auf Anweisung des Verantwortlichen löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Rückgabe erfolgt in einem gängigen maschinenlesbaren Format (z. B. CSV oder JSON) innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende. Löschfristen können technische Verzögerungen aufgrund der verwendeten Cloud-Systeme (insbesondere Microsoft Azure) beinhalten; skybow keinen Einfluss auf die internen Löschzyklen der Cloud-Infrastruktur. Auf Anfrage stellt der Auftragsverarbeiter eine schriftliche Bestätigung aus.
Konten, die 180 Tage nach Zahlungsausfall nicht reaktiviert wurden, werden gelöscht. Der Verantwortliche wird 30 Tage vor der Löschung per E-Mail benachrichtigt und erhält die Möglichkeit, seine Daten zu exportieren.
11. Haftung
Die Haftung der Parteien für Schäden, die aus Verstößen gegen diese Datenschutzvereinbarung entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO (Art. 82) sowie nach den Haftungsbestimmungen im Hauptvertrag. Intern haftet jede Partei in dem Umfang, in dem sie für den Schaden verantwortlich ist.
12. Überleben
Die Bestimmungen dieser Datenschutzvereinbarung zu Vertraulichkeit (§ 6.1), Datenlöschung (§ 11), Haftung (§ 12) sowie zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand (§ 14) bleiben auch nach Beendigung dieser Datenschutzvereinbarung und des Hauptvertrags in Kraft.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Datenschutzvereinbarung unterliegt schweizerischem Recht. Soweit sie die Datenverarbeitung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums betrifft, gilt zusätzlich das Recht des jeweiligen Mitgliedstaats des Verantwortlichen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Datenschutzvereinbarung ergeben, ist Rapperswil, Kanton St. Gallen, Schweiz.
14. White-Labeling und Partner
Sofern nichts anderes vereinbart ist, fungieren die Partner als Vermittler. Der Endkunde bleibt der Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Alternativ kann der Partner seinen eigenen Datenschutzbeauftragten einsetzen; in diesem Fall skybow ein Auftragsverarbeiter. Die Datenschutzkette muss lückenlos gewährleistet sein.
15. Nutzung durch Dritte
Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Endkunden der Partner fällt in den Geltungsbereich dieser Datenschutzvereinbarung, soweit skybow als Auftragsverarbeiter skybow .
16. Schlussbestimmungen
skybow berechtigt, diese Allgemeinen Datenschutzbestimmungen nach angemessener Vorankündigung zu aktualisieren; die jeweils gültige Fassung ist unterskybow abrufbar. Die fortgesetzte Nutzung der skybow nach Inkrafttreten einer neuen Fassung gilt als Zustimmung. Sollte eine Bestimmung dieser Datenschutzvereinbarung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Datenschutzvereinbarung und dem Hauptvertrag hat diese Datenschutzvereinbarung in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten Vorrang.
Anhang A – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Gemäß Art. 32 DSGVO ergreift skybow insbesondere folgende Maßnahmen:
Zugangskontrolle
Der physische Zugang zu Rechenzentren und Büroräumen ist auf befugtes Personal beschränkt (Schließsystem, Alarmanlage, Besucherbuch).
Systemzugriffskontrolle
Die Systeme sind durch Passwortschutz und Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) gesichert. Passwörter werden verschlüsselt gespeichert (Hash-Verfahren). Inaktive Sitzungen werden automatisch beendet.
Zugriffskontrolle auf Daten
Der Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt nach dem Prinzip der geringsten Berechtigungen. Die Zugriffsrechte werden regelmäßig überprüft. Alle Zugriffe werden protokolliert.
Übertragungssteuerung
Datenübertragungen erfolgen ausschließlich verschlüsselt (TLS 1.2 oder höher). Die E-Mail-Kommunikation mit sensiblen Daten wird, soweit möglich, zusätzlich verschlüsselt.
Eingabekontrolle und Protokollierung
Dateneingaben, Änderungen und Löschungen werden protokolliert und sind nachvollziehbar. Die Protokolldateien werden mindestens 90 Tage lang aufbewahrt.
Verfügbarkeitskontrolle
Regelmäßige Datensicherungen mit festgelegten Wiederherstellungszeiten (RTO/RPO). Redundante Systemarchitektur zur Minimierung von Ausfallzeiten. Vorhandener Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.
Anhang B – Zugelassene Unterauftragsverarbeiter
Stand: März 2026. Änderungen werden gemäß § 7 dieser Datenschutzvereinbarung mitgeteilt.
- Microsoft Corporation (USA) – Azure, M365, SharePoint Online. Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln (SCC) + EU-US-Datenschutzrahmen. Datenstandort: vorwiegend EU (Westeuropa).
- Zendesk Inc. (USA) – Ticketverwaltung / Support. Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln (SCC) + EU-US-Datenschutzrahmen. Speicherort der Daten: hauptsächlich EU, in Supportfällen USA.
- Zoho Corporation Pvt. Ltd. (Indien/USA) – CRM, E-Mail-Marketing, interne Zusammenarbeit. Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln. Datenstandort: EU (sofern ein Rechenzentrum in der EU ausgewählt wurde).
- Pipedrive OÜ (Estland/USA) – CRM und Vertriebsmanagement. Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln (SCC) + EU-US-Datenschutzrahmen. Daten werden hauptsächlich in der EU gespeichert.
Ältere Versionen
“ – AllgemeinesLizenzvereinbarung Solution StudioLizenzvereinbarung für Add-InsLizenzvereinbarung On-PremSupport & WartungVertrag über die Auftragsverarbeitung
A.1 Allgemeine Lizenzbedingungen
Die folgenden Bestimmungen gelten einheitlich für alle skybow(skybow , skybow , skybow ). Produktspezifische Abweichungen und Ergänzungen sind in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelt.
1. Vertragslaufzeit
Dieser Vertrag wird – sofern nicht anders angegeben – als Abonnementvertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht fristgerecht gemäß Ziffer 10 (Kündigung) gekündigt wird.
2. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Wartungspflicht
(a) Alle Bestimmungen zu Vergütung, Abrechnung, Preisanpassungen und Rückerstattungen sind im „Software Maintenance & Support Agreement“ („Wartungsvertrag“) geregelt.
(b) Die Nutzung der Lizenz setzt das Bestehen eines gültigen Wartungsvertrags voraus, in dem Vergütung, Supportleistungen und SLA geregelt sind.
(c) Liegt ein solcher Vertrag nicht vor, gelten die entsprechenden Bestimmungen der jeweils aktuellen skybow als vereinbart; skybow berechtigt, die Erbringung von Leistungen, zu deren Erbringung keine Verpflichtung besteht, bis zum Abschluss eines Wartungsvertrags auszusetzen.
3. Nutzungsrecht; Nutzung durch Dritte / White-Labeling
Absatz (a) – der produktspezifische Umfang des Nutzungsrechts – ist in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelt. Die nachfolgenden Absätze (b) bis (e) gelten für alle Produkte.
(b) Das Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die Nutzung durch den Lizenznehmer selbst im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit. Die Lizenz ist nicht übertragbar und darf weder abgetreten, unterlizenziert noch anderweitig auf Dritte übertragen werden, es sei denn, skybow dem zuvor schriftlich zugestimmt.
(c) Jede Nutzung der Software durch verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts, durch Subunternehmer, externe Dienstleister oder als Bestandteil eines eigenen Produkts oder Angebots des Lizenznehmers (einschließlich sogenannter White-Label- oder OEM-Einsatz) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von skybow . Kunden des Lizenznehmers erwerben hierdurch keinerlei Nutzungsrechte.
(d) Möchte der Lizenznehmer skybow als Teil einer eigenen Lösung vertreiben oder Dritten zugänglich machen, ist hierfür ein separater Vertriebs-, Reseller- oder White-Label-Vertrag mit skybow . Ohne einen solchen Vertrag ist der Vertrieb oder die Weitergabe – in welcher Form auch immer – unzulässig.
(e) Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder auf andere Weise den Quellcode zu ermitteln (Reverse Engineering), sofern dies nicht durch zwingendes Recht ausdrücklich gestattet ist. Verstöße berechtigen skybow sofortigen Kündigung dieses Vertrags und zur Geltendmachung von Schadenersatz.
4. Gewährleistung
Gewährleistungsanspruch
skybow nicht garantieren, dass das System in allen vom Lizenznehmer gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, IT-Systemen oder Programmen unterbrechungsfrei und fehlerfrei läuft oder dass die Behebung einer Störung nicht zu weiteren Störungen führt.
Weitergehende Gewährleistungsbestimmungen (Funktionen, Ausschlüsse) sind produktspezifisch in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelt.
5. Haftung
skybow ausschließlich für direkte Schäden aus diesem Vertragsverhältnis bis zur Höhe der im jeweiligen Vertragsjahr geschuldeten Lizenzkosten. Die Haftung für indirekte Schäden wie Folgeschäden, Ansprüche Dritter, entgangenen Gewinn, Datenverlust usw. ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen; dies gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche.
6. Rechtliche Gewährleistung (Schutzrechte)
skybow , zur Erteilung der Lizenz berechtigt zu sein und dass diese keine bestehenden Schutzrechte Dritter verletzt. skybow den Lizenznehmer von Haftungsansprüchen wegen Verletzung des schweizerischen Urheberrechts oder sonstiger Schutzrechte Dritter frei, sofern die Verletzung ausschliesslich auf die vertragsgemäße Nutzung der lizenzierten Software zurückzuführen ist. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
7. Haftung des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer stellt skybow jeglicher Haftung und allen Schäden frei, sofern Dritte Ansprüche gegen skybow machen, die auf einer vertragswidrigen Nutzung durch den Lizenznehmer beruhen. Die Freistellung umfasst auch Kosten, die skybow Zusammenhang mit einer vertragswidrigen Nutzung entstehen.
8. Referenz (Kundenidentifikation)
Mit Vertragsabschluss erteilt der Lizenznehmer skybow die Erlaubnis, sein Logo zu Referenzzwecken öffentlich zu verwenden (Website, Marketingmaterialien, Präsentationen). Der Lizenznehmer kann dieser Nutzung vor Vertragsabschluss schriftlich widersprechen oder sie nach Vertragsabschluss jederzeit widerrufen; der Vertrag bleibt davon unberührt.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Geheimhaltungspflicht
Die Parteien unterliegen einer strengen Geheimhaltungspflicht hinsichtlich aller nicht allgemein bekannten Informationen der jeweils anderen Partei.
9.2 Datenschutzerklärung
Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). skybow angemessene technische und organisatorische Massnahmen (TOM), um personenbezogene Daten, die im Rahmen der Dienstleistung verarbeitet werden, zu schützen.
Die produktspezifischen Regelungen zur Auftragsverarbeitung sind in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelt.
10. Kündigung
Die ordentliche Kündigung und das Erlöschen des Nutzungsrechts sind produktspezifisch in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelt. Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Produkte.
10.1 Außerordentliche Kündigung
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei einer wesentlichen Pflichtverletzung trotz Fristsetzung, bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Nachlassverfahrens, bei unzulässiger Weitergabe der Software an Dritte sowie bei Reverse Engineering. Mit der außerordentlichen Kündigung erlischt das Nutzungsrecht sofort.
10.2 Unberührte Bestimmungen
Die Bestimmungen zu Geheimhaltung und Datenschutz, Gewährleistung, Haftung, Teilnichtigkeit sowie zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrags in Kraft.
11. Einsatz in Hochrisikoumgebungen (Ausschluss)
Die skybow sind nicht für den Einsatz in lebens-, gesundheits-, sicherheits- oder umweltkritischen Systemen konzipiert. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von skybow der Einsatz in Bereichen mit hohen Risiken – etwa in medizinischen Geräten, der pharmazeutischen Produktion, der Luftfahrt, der Eisenbahn-/Leit- und Sicherungstechnik, der Nukleartechnik, kritischer Energie-/Wasser-/Telekommunikationsinfrastruktur oder vergleichbaren Umgebungen – untersagt. Erfolgt dennoch ein Einsatz, geschieht dies ausschließlich auf eigenes Risiko des Lizenznehmers; skybow hierfür jede Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang aus.
12. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle aufgrund von Umständen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Cyberangriffe Dritter oder behördliche Maßnahmen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich schriftlich. Hält das Ereignis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
13. Anhänge, Änderungen, Teilnichtigkeit
(a) Die Anhänge sind integraler Bestandteil dieses Vertrags. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung von skybow.
(b) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1 Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung; das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
14.2 Gütliche Einigung
Die Parteien bemühen sich bei Streitigkeiten zunächst um eine gütliche Einigung.
14.3 Gerichtsstand
Im Streitfall ist Rapperswil im Kanton St. Gallen der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
A.2 Produktspezifische Bestimmungen – skybow (SaaS/Cloud)
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der von skybow entwickelten Softwareprodukte sowie der dazugehörigen Dokumentation (im Folgendenskybow) als cloudbasierte Online-Dienste (Software-as-a-Service, SaaS) über die Microsoft 365 / SharePoint Online-Plattform. Der Lizenznehmer erhält einen passwortgeschützten, webbasierten Zugang zum Dienst. Die Lizenz wird nach der Anzahl autorisierter Nutzer („Seats“) gewährt; als Nutzer gelten natürliche Personen, die den Dienst produktiv nutzen, nicht jedoch Personen, die ausschliesslich in einer administrativen oder entwickelnden Rolle (z. B. als Studio-Nutzer oder Konfiguratoren) tätig sind, sofern dies in der Leistungsbeschreibung nicht anders geregelt ist. Die vereinbarte Anzahl von Seats sowie die lizenzierten Module sind in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Sämtliche Rechte an den skybow und der Dokumentation verbleiben bei skybow deren Lieferanten.
2. Bereitstellung und Freischaltung
skybow den Zugang zum Dienst zu einem gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt. Mit der Aktivierung erhält der Lizenznehmer für die vereinbarte Anzahl von Seats Zugang zur jeweils aktuell produktiv betriebenen Version der skybow. Eine physische Lieferung oder Installation findet nicht statt.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers (Zugangsschutz & MFA)
(a) Der Lizenznehmer hat alle Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Schlüssel, Token) streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Die Weitergabe von Login ist untersagt.
(b) Jeder Zugang darf nur von einer natürlichen Person genutzt werden. Die gemeinsame Nutzung eines Zugangs („Shared Account“) oder die gleichzeitige Nutzung desselben Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig.
(c) Der Lizenznehmer ergreift angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zur Zugangssicherung. skybow den Einsatz der Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für alle Nutzer; skybow berechtigt, MFA oder gleichwertige Verfahren auf dem Stand der Technik verbindlich vorzuschreiben, sofern dies von der zugrunde liegenden Microsoft-Plattform unterstützt wird.
4. Nutzungsrecht (Abs. a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst den Zugang zu den skybow über das Internet für die in der Leistungsbeschreibung vereinbarte Anzahl autorisierter Nutzer (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzigen natürlichen Person zugewiesen werden; eine gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist unzulässig.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht – insbesondere das Verbot der Nutzung durch Dritte, des White-Labelings sowie des Reverse Engineerings – sind abschließend in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) geregelt und gelten ergänzend zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow sicher, dass neue Versionen der skybow vor der produktiven Einführung getestet werden. Da die Software als fortlaufend betriebener Cloud-Dienst bereitgestellt wird, gelten anstelle einmaliger Gewährleistungsfristen die im Wartungsvertrag festgelegten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen.
5.2 Ausschluss des Gewährleistungsanspruchs
skybow von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow verantwortenden Umständen beruht, insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung durch den Lizenznehmer oder dessen autorisierte Nutzer, Eingriffen Unbefugter oder Problemen, die auf die Infrastruktur des Lizenznehmers (Browser, Netzwerk, Microsoft 365-Tenant-Konfiguration) zurückzuführen sind.
6. Auftragsverarbeitung
Sofern der Lizenznehmer oder dessen autorisierte Nutzer im Rahmen der Nutzung der skybow personenbezogene Daten an den Dienst übermitteln, liegt dies ausschließlich in der Verantwortung des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass hierfür eine gültige Rechtsgrundlage besteht und dass die Allgemeinen Datenschutzbedingungen (AVV) von skybow skybow akzeptiert wurden. skybow nicht in der Lage zu kontrollieren, welche Daten durch den Lizenznehmer oder dessen Nutzer übermittelt werden; die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Übermittlung verbleibt beim Lizenznehmer.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Erlöschen der Lizenz
Die ordentliche Kündigung erfolgt schriftlich mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode. Mit Ablauf der Kündigungsfrist wird der Zugang zum Dienst deaktiviert und das Nutzungsrecht erlischt vollständig. Fristen und Modalitäten für die Rückgabe und Löschung von Daten richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVV). Da keine Software lokal installiert wird, entfällt eine Rückgabe- oder Löschpflicht für Softwarekopien.
8. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(a) Voraussetzung für die Nutzung der skybow ist eine geeignete und funktionsfähige Microsoft 365-/SharePoint Online-Umgebung (Tenant) des Lizenznehmers, einschließlich der erforderlichen Lizenzen, Konfigurationen und Netzwerkverbindung.
(b) Der Lizenznehmer ist für seine Infrastruktur verantwortlich. skybow nicht für Leistungsmängel, die durch Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen der Microsoft 365-Plattform oder durch die Infrastruktur, Konfiguration oder Fehlbedienung seitens des Lizenznehmers verursacht werden.
A.3 Produktspezifische Bestimmungen – skybow (SPFx)
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Überlassung der von skybow entwickelten Add-in-Software sowie der dazugehörigen Dokumentation (im Folgendenskybow ) zur Installation als SharePoint Framework (SPFx)-Lösung in der Microsoft 365 / SharePoint Online-Umgebung des Lizenznehmers. Die skybow werden dem Lizenznehmer als Installationspaket bereitgestellt und vom Lizenznehmer eigenverantwortlich in seinem SharePoint-Tenant installiert, konfiguriert und betrieben. skybow die Software nicht als Dienst; Betrieb und Verwaltung liegen vollständig beim Lizenznehmer. Die Lizenz wird als Jahresabonnement entsprechend der Anzahl autorisierter Endnutzer („Seats“) gewährt; als Endnutzer gelten natürliche Personen, die die skybow produktiv nutzen. Die vereinbarte Anzahl von Seats sowie die lizenzierten Add-in-Module sind in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Sämtliche Rechte an den skybow und der Dokumentation verbleiben bei skybow deren Lieferanten.
2. Bereitstellung und Installation
skybow dem Lizenznehmer nach Vertragsabschluss das Installationspaket (SPFx Solution Package) zum Download bereit und aktiviert die Lizenz. Der Lizenznehmer ist selbst für die Installation, Konfiguration und den Betrieb der skybow in seiner SharePoint Online-Umgebung verantwortlich. Die Funktionalität der skybow ist an eine aktive Lizenz gebunden, die skybow verwaltet; skybow berechtigt, die Lizenz bei Vertragsende oder bei wesentlichen Vertragsverletzungen zu deaktivieren. Die Bereitstellung neuer Versionen erfolgt durch skybow; der Lizenznehmer ist für die Durchführung von Updates in seiner Umgebung verantwortlich. Ein direkter Zugriff von skybow Tenant des Lizenznehmers findet nicht statt.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers
(a) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die skybow ausschließlich in seiner lizenzierten SharePoint Online-Umgebung installiert und betrieben werden. Der Lizenznehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um unbefugten Zugriff auf das Installationspaket und die bereitgestellten Lösungen zu verhindern.
(b) Die Weitergabe des Installationspakets oder von Teilen davon an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von skybow .
(c) Der Lizenznehmer gewährleistet, dass der Zugriff auf die installierte Lösung sowie auf die SharePoint Online-Umgebung durch geeignete Maßnahmen (insbesondere Zugriffskontrollen gemäß der Microsoft 365-Mandantenverwaltung) vor unbefugter Nutzung geschützt ist.
4. Nutzungsrecht (Abs. a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst die Installation und den Betrieb der skybow in der in der Leistungsbeschreibung definierten Umgebung (ein SharePoint-Tenant) für die vereinbarte Anzahl autorisierter Endnutzer (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzigen natürlichen Person zugewiesen werden; eine gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist unzulässig. Eine Nutzung in zusätzlichen Tenants oder durch Dritte außerhalb der lizenzierten Umgebung ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit skybow .
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht – insbesondere das Verbot der Nutzung durch Dritte, des White-Labelings sowie des Reverse Engineerings – sind abschließend in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) geregelt und gelten ergänzend zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow sicher, dass neue Versionen der skybow vor der Veröffentlichung getestet werden. Da die Software in der Umgebung des Lizenznehmers betrieben wird, ist skybow der Fehlerdiagnose auf Informationen und die Mitwirkung des Lizenznehmers angewiesen. Die im Wartungsvertrag festgelegten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen sind verbindlich.
5.2 Ausschluss des Gewährleistungsanspruchs
skybow von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow verantwortenden Umständen beruht, insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung durch den Lizenznehmer oder dessen Nutzer, Eingriffen Unbefugter, Problemen, die auf die Infrastruktur des Lizenznehmers (SharePoint-Konfiguration, Netzwerk, Microsoft 365 Tenant) zurückzuführen sind, oder bei fehlerhafter oder unsachgemäßer Installation, Konfiguration oder Anpassung der skybow durch den Lizenznehmer.
6. Auftragsverarbeitung
Die skybow werden im SharePoint-Tenant des Lizenznehmers installiert und betrieben. skybow im Normalbetrieb keinen Zugriff auf die dabei verarbeiteten Daten; eine Auftragsverarbeitung durch skybow grundsätzlich nicht statt. Ausgenommen sind Support-Einsätze, bei denen der Lizenznehmer skybow Zugang gewährt – in diesen Fällen gelten die Allgemeinen Datenschutzbedingungen (AVV) gemäßskybow. Der Lizenznehmer trägt die alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der skybow in seiner Umgebung.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Erlöschen der Lizenz
Die ordentliche Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode erfolgen. Mit Ablauf der Kündigungsfrist deaktiviert skybow Lizenz, und das Nutzungsrecht erlischt vollständig.
8. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(a) Voraussetzung für die Nutzung der skybow ist eine geeignete und funktionsfähige Microsoft 365-/SharePoint Online-Umgebung (Tenant) des Lizenznehmers, einschließlich der erforderlichen Lizenzen, Konfigurationen und Netzwerkverbindung.
(b) Der Lizenznehmer ist in vollem Umfang für die Installation, Konfiguration, den Betrieb und die Aktualisierung der skybow in seiner Umgebung verantwortlich. skybow nicht für Leistungsmängel, die durch fehlerhafte oder unterlassene Installation, unsachgemäße Konfiguration, Ausfälle oder Änderungen der Microsoft 365-Plattform oder durch Anpassungen des Lizenznehmers an der SharePoint-Umgebung entstehen.
A.4 Produktspezifische Bestimmungen – skybow
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Überlassung der von skybow entwickelten Softwareprodukte sowie der dazugehörigen Dokumentation (im Folgendenskybow) zur Installation und zum Betrieb auf der eigenen Infrastruktur des Lizenznehmers (On-Premise). Die skybow wird dem Lizenznehmer als Installationspaket bereitgestellt und vom Lizenznehmer eigenverantwortlich installiert, konfiguriert und betrieben. skybow die Software nicht als Dienst; Betrieb, Verwaltung und Datensicherung liegen vollständig beim Lizenznehmer. Die Lizenz wird als Jahresabonnement entsprechend der Anzahl autorisierter Endnutzer („Seats“) gewährt; als Endnutzer gelten natürliche Personen, die die skybow produktiv nutzen. Die vereinbarte Anzahl von Seats sowie die lizenzierten Module sind in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Sofern der Lizenznehmer optionale On-Premise Background Services (serverseitige Verarbeitungsdienste) einsetzt, fallen hierfür zusätzliche Kosten gemäss der jeweils aktuellen skybow an; die aktuelle Preisliste kann jederzeit unterskybow angefordert werden. Sämtliche Rechte an der skybow und der Dokumentation verbleiben bei skybow deren Lieferanten.
2. Bereitstellung, Installation und Lizenzaktivierung
skybow dem Lizenznehmer nach Vertragsabschluss das Installationspaket zum Download bereit und aktiviert die Lizenz über den skybow Service. Der Lizenznehmer ist selbst für die Installation, Konfiguration und den Betrieb der skybow auf seiner eigenen Infrastruktur verantwortlich. skybow berechtigt, die Lizenz bei Vertragsende oder bei wesentlichen Vertragsverletzungen über den skybow Service zu deaktivieren. Die Bereitstellung neuer Versionen erfolgt durch skybow; der Lizenznehmer ist für die Durchführung von Updates in seiner Umgebung verantwortlich.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers
(a) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die skybow ausschließlich im Rahmen der lizenzierten Umgebung installiert und betrieben wird. Der Lizenznehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um unbefugten Zugriff auf das Installationspaket und die installierte Software zu verhindern.
(b) Die Weitergabe des Installationspakets oder von Teilen davon an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von skybow .
(c) Der Lizenznehmer gewährleistet durch geeignete infrastrukturelle und organisatorische Maßnahmen den Schutz der installierten skybow vor unbefugtem Zugriff durch Dritte.
4. Nutzungsrecht (Abs. a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst die Installation und den Betrieb der skybow auf der eigenen Infrastruktur des Lizenznehmers für die vereinbarte Anzahl autorisierter Endnutzer (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzigen natürlichen Person zugewiesen werden; eine gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist unzulässig. Eine Installation auf zusätzlichen Systemen oder Standorten ist nur im Rahmen der in der Leistungsbeschreibung definierten Umgebung zulässig.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht – insbesondere das Verbot der Nutzung durch Dritte, des White-Labelings sowie des Reverse Engineerings – sind abschließend in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) geregelt und gelten ergänzend zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow sicher, dass neue Versionen der skybow vor der Veröffentlichung getestet werden. Da die Software in der Umgebung des Lizenznehmers betrieben wird, ist skybow der Fehlerdiagnose auf Informationen und die Mitwirkung des Lizenznehmers angewiesen. Die im Wartungsvertrag festgelegten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen sind verbindlich.
5.2 Ausschluss des Gewährleistungsanspruchs
skybow von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow verantwortenden Umständen beruht, insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung durch den Lizenznehmer oder dessen Nutzer, Eingriffen Unbefugter, Problemen, die auf die Infrastruktur, Hardware oder Systemkonfiguration des Lizenznehmers zurückzuführen sind, oder bei fehlerhafter oder unterlassener Installation, Konfiguration oder Aktualisierung der skybow durch den Lizenznehmer.
6. Auftragsverarbeitung
Die skybow wird auf der Infrastruktur des Lizenznehmers betrieben. skybow im Normalbetrieb keinen Zugriff auf die dabei verarbeiteten Daten; der Lizenznehmer trägt die alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der skybow in seiner Umgebung, einschließlich Datensicherung und -schutz. Ausgenommen sind Support-Einsätze, bei denen der Lizenznehmer skybow Zugang gewährt – in diesen Fällen gelten die Allgemeinen Datenschutzbedingungen (AVV) gemäßskybow.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Erlöschen der Lizenz
Die ordentliche Kündigung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode. Mit Ablauf der Kündigungsfrist deaktiviert skybow Lizenz über den skybow Service und das Nutzungsrecht erlischt vollständig. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die skybow unverzüglich von sämtlichen Systemen zu deinstallieren, alle Kopien des Installationspakets zu löschen und dies auf Anfrage schriftlich zu bestätigen.
8. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(a) Der Lizenznehmer stellt sicher, dass seine Infrastruktur (Server, Netzwerk, Betriebssystem, Datenbanken) die in der Leistungsbeschreibung oder Systemdokumentation festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllt. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Infrastruktur.
(b) Der Lizenznehmer ist in vollem Umfang für die Installation, Konfiguration, den Betrieb, die Datensicherung und die Aktualisierung der skybow in seiner Umgebung verantwortlich. skybow nicht für Leistungsmängel, die durch Ausfälle, Fehler oder Inkompatibilitäten der Infrastruktur, der Hardware, der Betriebssysteme oder der Drittanbietersoftware des Lizenznehmers oder durch fehlerhafte oder unterlassene Installation und Konfiguration entstehen.
B – Allgemeine Wartungs- und Supportbedingungen (Stand: März 2026)
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Softwarewartung und der Support für skybow.
2. Art und Umfang der Leistungen
2.1 Im Vertrag enthaltene Leistungen
Versionsabdeckung
Da skybow Cloud-Dienst betrieben wird, laufen alle Mandanten grundsätzlich auf derselben aktuellen Produktivversion. Wartung und Support werden für die jeweils aktuelle Produktivversion gewährleistet (maßgeblich: Name des Major-Releases). Sofern skybow eine Übergangsphase gewährt, in der eine Vorgängerversion parallel betrieben wird, wird der Support für diese Version noch bis zu 18 Monate nach Erscheinen der Nachfolgeversion erbracht.
Software-Updates und Patches
Updates, Patches und neue Versionen werden von skybow und automatisch in den Cloud-Dienst eingespielt. Der Lizenznehmer hat stets Zugriff auf die jeweils aktuelle produktive Version, ohne selbst Software herunterladen oder installieren zu müssen. skybow wesentliche Versions-Upgrades im Voraus über das Support-Portal skybow .
Fehlerbehebung
Bei Direktkunden übernimmt skybow Störungen aufgrund von Mängeln an skybow den Support direkt gegenüber dem Lizenznehmer per E-Mail, Telefon oder Online-Zugang (Support-Portal). Bei Partnerkunden übernimmt der Partner den telefonischen und/oder schriftlichen Support sowie – bei Bedarf – den Support über den Online-Zugang; eine direkte Kommunikation zwischen skybow dem Lizenznehmer des Partners erfolgt nur auf ausdrückliche Veranlassung des Partners.
2.2 Nicht enthaltene Leistungen
Folgende Leistungen sind nicht im Wartungs- und Supportvertrag enthalten und werden bei Inanspruchnahme gesondert in Rechnung gestellt:
- Konfiguration und Einrichtung von mandantenspezifischen Anpassungen oder Erweiterungen, die über den Standard-SaaS-Leistungsumfang hinausgehen
- Beratung zur Nutzung oder Anwendung von skybow im Unternehmen des Lizenznehmers
- Einweisung und Schulung der Mitarbeiter
- Anpassungen von Zusatzprogrammen des Lizenznehmers aufgrund von Änderungen an skybow, der Datenbanksoftware, dem Betriebssystem oder anderer Standardsoftware
- Entwicklung und Wartung von individuell erstellter Software (keine Standardsoftware gemäß Ziff. 1)
- Behebung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder äußere Einflüsse außerhalb des Einflussbereichs von skybow verursacht wurden, insbesondere:
- Nichtbeachtung der Produkt- und Systemdokumentation, unsachgemäße oder zweckwidrige Verwendung
- Fehlerhafte Browser-Konfiguration oder Verwendung eines nicht unterstützten Browsers
- Defekte Hardware
- Softwarefehler in der Systemumgebung (Betriebssystem, Datenbanken, Drittanbietersoftware)
- Höhere Gewalt (Stromausfall, Brand, Wasserschäden usw.)
3. Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers
skybow seine Leistungen nur erbringen, wenn der Lizenznehmer die nachfolgend aufgeführte Mitwirkung leistet. Verweigert der Lizenznehmer die erforderliche Mitwirkung, ist skybow verpflichtet, Wartungs- oder Beratungsleistungen zu erbringen.
Hinweis: Die Datensicherung und die Systemverfügbarkeit der Cloud-Plattform liegen in der Verantwortung von skybow vgl. Anhang A der AVV).
- Die Nutzung der skybow ist ausschließlich mit einem von skybow Browser (aktuelle Version gemäß Kompatibilitätsliste unterskybow) sowie einer gültigen Microsoft 365-Lizenz mit SharePoint Online möglich.
- Bereitstellung eines Online-Zugangs zum Zwecke der Fehleranalyse
- Eine aussagekräftige schriftliche Problembeschreibung vor Inanspruchnahme des Supports (über das Web-Interface oder per E-Mail an den skybow )
- Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen zur Unterstützung bei der Problemfinding und -behebung
- Es muss mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers zur Verfügung stehen, der über Kenntnisse der skybow und des bestehenden SharePoint-Systems verfügt
4. Öffnungszeiten und Reaktionszeiten
4.1 Öffnungszeiten
Die Leistungszeiten gemäß diesem Vertrag sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr MEZ. Samstage, Sonntage sowie gesetzliche Feiertage sind davon ausgenommen. Die Servicezeit beginnt erst nach Erfüllung der Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 3. Geplante Wartungsarbeiten, die zu Unterbrechungen führen können, werden dem Lizenznehmer mindestens 5 Werktage im Voraus per E-Mail angekündigt. Notfallwartungen werden so schnell wie möglich mitgeteilt; skybow dabei eine Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden an.
4.2 Prioritätsstufen und Reaktionszeiten
Die Reaktionszeiten gelten ausschließlich innerhalb der in Ziffer 4.1 festgelegten Servicezeiten (Mo–Fr, 08:00–18:00 Uhr MEZ).
- P1 – Kritisch
- Reaktionszeit: max. 4 Stunden. Geschäftskritisches Problem: Systemausfall oder Datenverlust droht, Mehrheit der Nutzer betroffen, keine Umgehungslösung möglich. Sofortige Lösung erforderlich.
- P2 – Dringend
- Reaktionszeit: 8 Stunden. Wichtige Funktionen nicht verfügbar, Tagesgeschäft stark eingeschränkt. Schnelle Lösung erforderlich.
- P3 – Normal
- Reaktionszeit: bis zu 24 Stunden. Einzelne, weniger wichtige Funktionen sind nicht verfügbar oder nur über einen Workaround nutzbar. Eine Lösung ist erforderlich, aber nicht dringend.
- P4 – Nicht dringend
- Reaktionszeit: 48 Stunden. Geringe oder sporadische Auswirkungen für einzelne Nutzer. Auch einfache Produkt- oder Informationsanfragen.
Hinweis: Die Reaktionszeit ist nicht gleichbedeutend mit einer Frist zur Behebung der gemeldeten Störung. skybow sich nach Prüfung eine abweichende Prioritätseinstufung vor. Werden vereinbarte Reaktionszeiten von skybow eingehalten, hat der Lizenznehmer Anspruch auf eine Gutschrift in Höhe von 5 % der im jeweiligen Vertragsjahr geschuldeten jährlichen Supportgebühr pro vollständig überschrittenem Arbeitstag, maximal jedoch 20 % der jährlichen Supportgebühr. Gutschriften beziehen sich ausschließlich auf das Supportentgelt des laufenden Vertragsjahres und sind innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung schriftlich geltend zu machen.
5. Preise und Leistungspakete
skybow verschiedene Support-Pakete an. Die jeweils aktuellen Paketpreise, Leistungsumfänge und Konditionen finden Sie unter:skybow.
Die genaue Anzahl der lizenzierten Plätze sowie das gebuchte Paket sind der jeweiligen Bestellung oder Rechnung zu entnehmen. Leistungen, die über den vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
skybow berechtigt, die Servicegebühr und die Lizenzgebühren nach Ablauf jeder Vertragslaufzeit gemäß der geltenden skybow anzupassen, jedoch um höchstens 15 % pro Jahr oder um die Veränderung des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK/CPI) des Vorjahres, sofern dieser Wert höher ist. skybow den Lizenznehmer über solche Entgeltanpassungen schriftlich mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten. Lehnt der Lizenznehmer eine Erhöhung ab, kann er den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung kündigen.
6. Haftungsbeschränkung bei skybow
6.1 Leistungserbringung und Eskalation
Bei Direktkunden erbringt skybow Supportleistungen direkt für den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer ist für die korrekte Einstufung und Priorisierung seiner Supportanfragen gemäß Ziffer 4 verantwortlich.
Bei Partnerkunden erbringt skybow Supportleistungen ausschließlich gegenüber dem Partner. Ein direkter Support gegenüber dem Endkunden des Partners erfolgt nur auf ausdrückliche Veranlassung des Partners. Der Partner ist für die Erstklassifizierung und Priorisierung eingehender Supportanfragen gemäß Ziffer 4 verantwortlich. Die Priorisierung ist für skybow verbindlich, sofern sie nicht offensichtlich unzutreffend ist.
Stuft der Partner eine Anfrage niedriger ein, als es skybow für angemessen hält (z. B. P1 statt P3), ist der Partner allein verantwortlich für die Folgen, die sich aus dieser Fehlklassifizierung gegenüber dem Endkunden ergeben. skybow stellt den Partner in einem solchen Fall von Ansprüchen Dritter frei, sofern die verspätete Reaktion ursächlich auf die Fehlklassifizierung des Partners zurückzuführen ist.
6.2 Eskalationspfad bei Direktkunden
Erhält ein Direktkunde innerhalb der in Ziffer 4.2 genannten Reaktionszeit keine Rückmeldung, wendet er sich direkt per E-Mail anskybow und kennzeichnet die Anfrage entsprechend der Prioritätsstufe. Bei P1-Vorfällen steht zusätzlich der telefonische Notfallkontakt über die im Support-Portal hinterlegte Rufnummer zur Verfügung. skybow benennt mindestens eine technisch verantwortliche Person, die bei P1-Vorfällen erreichbar ist.
6.3 Eskalationspfad bei skybow
Wird innerhalb der in Ziffer 4.2 genannten Reaktionszeit keine Lösungsmöglichkeit mitgeteilt, leitet der Partner die Anfrage an den zuständigen Account Manager bei skybow weiter. Bei P1-Vorfällen ist zusätzlich die direkte Erreichbarkeit einer technisch verantwortlichen Person bei skybow sicherzustellen (Notfallkontakt gemäß separater Partnervereinbarung). Der Partner benennt skybow mindestens einen qualifizierten technischen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für eskalierte Fälle.
7. Vertragslaufzeit
Die Laufzeit des Support-Pakets beträgt 12 Monate, sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Lizenznehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.
8. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Leistungsausfälle oder Verzögerungen, sofern diese auf Umständen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Epidemien oder Pandemien, Cyberangriffe durch Dritte, behördliche Massnahmen oder Infrastrukturausfälle ausserhalb des Verantwortungsbereichs von skybow.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende des Hinderungsgrundes. Während der Dauer der höheren Gewalt werden die Reaktions- und Bearbeitungszeiten gemäß Ziffer 4 ausgesetzt. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag schriftlich außerordentlich kündigen.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistung im Rahmen dieses Vertrags bezieht sich ausschließlich auf die Supportleistungen dieses Vertrags. Die Gewährleistung für die Software selbst richtet sich nach dem Software-Lizenzvertrag.
Ist der Lizenznehmer der Ansicht, dass skybow Supportleistung mangelhaft oder unvollständig erbracht hat, muss er skybow , spätestens jedoch 7 Kalendertage nach Feststellung des Mangels, schriftlich darüber informieren. Der Lizenznehmer hat skybow angemessene Frist zur Behebung des Mangels einzuräumen. skybow die Wahl, wie der behauptete Supportmangel behoben wird.
Im Rahmen dieses Vertrags besteht keine werkvertragliche Verpflichtung zur Problemlösung. Beide Parteien sind sich einig, dass ein beschriebenes Problem jederzeit aus dem Verantwortungsbereich von skybow kann (z. B. Fehler des Herstellers der zugrunde liegenden Software: Microsoft 365 / SharePoint durch den Hersteller Microsoft). In solchen Fällen teilt skybow dem Lizenznehmer unter Angabe der Gründe mit. Im Falle einer Einstellung des Betriebs oder einer Insolvenz der skybow werden dem Lizenznehmer alle verarbeiteten Daten in maschinenlesbarem Format zur Verfügung gestellt; die Fristen und Modalitäten der Datenübergabe richten sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht; das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zum anwendbaren Recht gemäss dem Lizenzvertrag. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Rapperswil, Kanton St. Gallen, Schweiz.
C – Allgemeine Datenschutzbestimmungen (Stand: März 2026)
Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) ergänzt den zwischen skybow (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber geschlossenen Hauptvertrag (Lizenzvertrag und/oder Software Maintenance & Support Agreement) und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäss Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie dem schweizerischen Datenschutzgesetz (revDSG). Im Verhältnis zum Hauptvertrag haben die Bestimmungen dieses AVV Vorrang, soweit datenschutzrechtliche Fragen betroffen sind. Für Auftraggeber mit Sitz ausschliesslich in der Schweiz ohne Bezug zum EWR gilt das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, seit dem 1. September 2023 in Kraft) als alleinige datenschutzrechtliche Grundlage.
1. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses AVV gelten folgende Begriffsbestimmungen:
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Abs. 1 DSGVO).
„Verarbeitung“ bezeichnet jeden Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO).
„Auftraggeber“ ist der Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
„Auftragnehmer“ ist skybow als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
„Betroffene Person“ ist jede natürliche Person, deren Daten verarbeitet werden.
2. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten zur Erfüllung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen, insbesondere zur Bereitstellung und zum Betrieb der skybow, für Support und Wartung, für Cloud-Dienste sowie für Beratungsleistungen.
Dieser AVV gilt parallel zum Hauptvertrag und endet automatisch mit dessen Ablauf, vorbehaltlich der Nachwirkungsbestimmungen in § 13.
3. Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung
3.1 Art der verarbeiteten Daten
- Stammdaten (Name, Position, Unternehmensangaben)
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Adresse)
- Zugangsdaten (Benutzernamen, verschlüsselte Passwörter, Mandanteninformationen)
- Nutzungsdaten (Logdateien, Fehlermeldungen)
- Support-Kommunikation einschließlich Ticketinhalte und Anhänge
3.2 Kreis der Betroffenen
- Mitarbeiter und Administratoren des Auftraggebers
- Endnutzer der skybow beim Auftraggeber
- Ansprechpartner bei skybow und deren Endkunden
3.3 Zweck der Verarbeitung
- Bereitstellung der Softwareprodukte
- Support-, Wartungs- und Entwicklungsleistungen
- Kundenverwaltung und Vertragsabwicklung
- Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
4. Weisungsgebundenheit
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Anweisung des Auftraggebers. Mündliche Anweisungen sind schriftlich zu bestätigen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn eine Anweisung seiner Einschätzung nach gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.
5. Pflichten des Auftragnehmers
5.1 Vertraulichkeit
Alle Personen, die mit Daten befasst sind, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht (Art. 28 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO).
5.2 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Der Auftragnehmer gewährleistet ein angemessenes Schutzniveau gemäß Art. 32 DSGVO. Die derzeit geltenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sind in Anhang A aufgeführt. Daten werden während der Übertragung verschlüsselt (TLS). Der Auftragnehmer setzt MFA und Azure West Europe Hosting ein. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
5.3 Unterstützung des Auftraggebers
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber durch geeignete Maßnahmen bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen (Art. 12–23 DSGVO), der Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33–34 DSGVO), der Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) sowie der Dokumentation gemäß Art. 30 DSGVO.
5.4 Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen
Der Auftragnehmer meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, an den Auftraggeber. Die Meldung enthält mindestens: eine Beschreibung der Verletzung, die Kategorien und die Anzahl der betroffenen Personen und Datensätze, die voraussichtlichen Folgen sowie die ergriffenen Abhilfemaßnahmen.
6. Pflichten des Auftraggebers
- Gewährleistung einer gültigen Rechtsgrundlage für die in Auftrag gegebenen Verarbeitungen
- Übermittlung korrekter und aktueller Daten
- Benennung eines zuständigen Ansprechpartners für datenschutzrechtliche Fragen
7. Unterauftragsverhältnisse
Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverarbeiter einsetzen. Der Auftraggeber erteilt mit der Annahme des Order Forms seine allgemeine Genehmigung gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO für den Einsatz der in Anhang B aufgeführten sowie künftig hinzugefügten Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten. Der Auftraggeber kann innerhalb dieser Frist schriftlich Widerspruch einlegen, sofern ein sachlich begründeter Datenschutzgrund vorliegt; ohne fristgerechten Widerspruch gilt die Änderung als genehmigt. Eine ausdrückliche Zustimmung zu einzelnen neuen Unterauftragsverarbeitern ist nicht erforderlich.
Der Auftragnehmer verpflichtet alle Unterauftragsverarbeiter vertraglich zur Einhaltung derselben Datenschutzpflichten. Er haftet gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der Pflichten der Unterauftragsverarbeiter wie für seine eigenen Pflichten.
8. Internationale Datenübermittlungen
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ausserhalb der Schweiz oder des EWR erfolgt nur bei einem angemessenen Schutzniveau gemäss Art. 44–49 DSGVO, insbesondere durch einen Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln (SCC) oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften (BCR). skybow seine Dienste primär in Azure-Rechenzentren in Westeuropa (EU/Schweiz). Die aktuellen Datenübermittlungen in Drittländer und die eingesetzten Garantien sind in Anhang B aufgeführt.
9. Kontroll- und Prüfungsrechte
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften beim Auftragnehmer zu überprüfen. Überprüfungen sind mindestens zwei Wochen im Voraus anzukündigen. Der Auftragnehmer kann alternativ aktuelle Zertifizierungen (z. B. ISO 27001) oder Bescheinigungen unabhängiger Prüfer vorlegen. Die Kosten trägt der Auftraggeber, es sei denn, die Überprüfung ergibt einen wesentlichen Verstoß seitens des Auftragnehmers.
10. Datenlöschung und Datenrückgabe
Nach Beendigung der Verarbeitungsleistungen oder auf Anweisung des Auftraggebers löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Rückgabe erfolgt in einem gängigen maschinenlesbaren Format (z. B. CSV oder JSON) innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende. Löschfristen können technisch bedingte Verzögerungen durch die eingesetzten Cloud-Systeme (insbesondere Microsoft Azure) beinhalten; skybow keinen Einfluss auf die internen Löschzyklen der Cloud-Infrastruktur. Auf Anfrage stellt der Auftragnehmer eine schriftliche Bestätigung aus.
Konten, die 180 Tage nach Zahlungsausfall nicht reaktiviert wurden, werden gelöscht. Der Auftraggeber wird 30 Tage vor der Löschung per E-Mail benachrichtigt und erhält die Möglichkeit, seine Daten zu exportieren.
11. Haftung
Die Haftung der Parteien für Schäden, die durch Verstöße gegen diese AVV entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO (Art. 82) sowie nach den Haftungsregelungen im Hauptvertrag. Im Innenverhältnis haftet jede Partei in dem Umfang, in dem sie den Schaden zu verantworten hat.
12. Nachwirkung
Die Bestimmungen dieser AVV zur Vertraulichkeit (§ 6.1), zur Datenlöschung (§ 11), zur Haftung (§ 12) sowie zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand (§ 14) bleiben auch nach Beendigung dieser AVV und des Hauptvertrags in Kraft.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser AVV unterliegt schweizerischem Recht. Soweit er Datenverarbeitungen im Europäischen Wirtschaftsraum betrifft, ist ergänzend das Recht des jeweiligen Mitgliedstaats des Auftraggebers massgebend. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem AVV ist Rapperswil, Kanton St. Gallen, Schweiz.
14. Bestimmungen zu White-Labeling und Partnern
Sofern nichts anderes vereinbart ist, agieren die Partner als Vermittler. Der Endkunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Alternativ kann der Partner eine eigene Verarbeitungsvereinbarung nutzen; skybow dann zum Unterauftragsverarbeiter. Die Datenschutzkette ist vollständig sicherzustellen.
15. Nutzung durch Dritte
Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Endkunden der Partner fällt in den Anwendungsbereich dieser AVV, soweit skybow Auftragsverarbeiter tätig wird.
16. Schlussbestimmungen
skybow berechtigt, diese Allgemeinen Datenschutzbedingungen mit angemessener Frist zu aktualisieren; die jeweils aktuelle Version ist unterskybow abrufbar. Die fortgesetzte Nutzung der skybow nach Inkrafttreten einer neuen Version gilt als Zustimmung. Sollte eine Bestimmung dieser AVV unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Bei Widersprüchen zwischen diesen AVV und dem Hauptvertrag haben diese AVV in datenschutzrechtlichen Fragen Vorrang.
Anhang A – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Gemäß Art. 32 DSGVO ergreift skybow insbesondere folgende Maßnahmen:
Zugangskontrolle
Der physische Zugang zu Rechenzentren und Büroräumen ist auf autorisiertes Personal beschränkt (Schließsystem, Alarmanlage, Besucherprotokoll).
Zugangskontrolle
Die Systeme sind durch Passwortschutz und Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) gesichert. Passwörter werden verschlüsselt gespeichert (Hashing). Inaktive Sitzungen werden automatisch beendet.
Zugriffskontrolle
Der Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt nach dem Prinzip der geringsten Berechtigungen. Die Berechtigungen werden regelmäßig überprüft. Alle Zugriffe werden protokolliert.
Weitergabekontrolle
Datenübertragungen erfolgen ausschließlich verschlüsselt (TLS 1.2 oder höher). Die E-Mail-Kommunikation mit sensiblen Daten wird nach Möglichkeit zusätzlich verschlüsselt.
Eingabekontrolle und Protokollierung
Dateneingaben, -änderungen und -löschungen werden protokolliert und sind nachvollziehbar. Log-Dateien werden mindestens 90 Tage lang aufbewahrt.
Verfügbarkeitsprüfung
Regelmäßige Datensicherungen (Backups) mit festgelegten Wiederherstellungszeiten (RTO/RPO). Redundante Systemarchitektur zur Minimierung von Ausfallzeiten. Notfallplan (Business Continuity Plan) vorhanden.
Anhang B – Zugelassene Unterauftragsverarbeiter
Stand: März 2026. Änderungen werden gemäß § 7 dieses AVV bekannt gegeben.
- Microsoft Corporation (USA) – Azure, M365, SharePoint Online. Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln (SCC) + EU-US-Datenschutzrahmenwerk. Primärer Datenstandort: EU (Westeuropa).
- Zendesk Inc. (USA) – Ticketverwaltung / Support. Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln (SCC) + EU-US-Datenschutzrahmenwerk. Datenstandort: primär EU, in Supportfällen USA.
- Zoho Corporation Pvt. Ltd. (Indien/USA) – CRM, E-Mail-Marketing, interne Zusammenarbeit. Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln (SCC). Datenstandort EU (sofern ein EU-Rechenzentrum gewählt wurde).
- Pipedrive OÜ (Estland/USA) – CRM und Vertriebsmanagement. Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln (SCC) + EU-US-Datenschutzrahmenwerk. Daten werden primär in der EU gespeichert.