Allgemeine Geschäftsbedingungen
Add-insLizenzvereinbarung
On-PremSupport & WartungDatenverarbeitungsvereinbarung
A.1 Allgemeine Lizenzbedingungen
Die folgenden Bestimmungen gelten einheitlich für alle skybow Softwareprodukte (skybow Studio, skybow Add-ins, skybow on-prem). Produktspezifische Abweichungen und ergänzende Bestimmungen sind in den Abschnitten A.2 bis A.4 aufgeführt.
1. Laufzeit
Sofern nicht anders vereinbart, wird dieser Vertrag als Abonnementvertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um weitere 12-monatige Perioden, sofern er nicht fristgerecht gemäß Ziffer 10 (Kündigung) und den produktspezifischen Kündigungsfristen in den Abschnitten A.2 bis A.4 (Ziffer 7) gekündigt wird.
2. Gebühren, Zahlungsbedingungen und Wartungspflicht
(a) Alle Bestimmungen bezüglich Gebühren, Rechnungsstellung, Preisanpassungen und Rückerstattungen werden durch den „Software Maintenance & Support Agreement“ (der „Wartungsvertrag“) geregelt.
(b) Die Nutzung der Lizenz erfordert einen gültigen Wartungsvertrag, der Gebühren, Supportleistungen und SLA regelt.
(c) Mangels eines individuell vereinbarten Wartungsvertrages gelten die Bestimmungen von Teil B dieser AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung; skybow ist berechtigt, die Erbringung nicht zwingender Leistungen bis zum Abschluss eines Wartungsvertrages auszusetzen.
3. Nutzungsrecht; Nutzung durch Dritte / White-Labeling
Absatz (a) – der produktspezifische Umfang des Nutzungsrechts – ist in den Abschnitten A.2 bis A.4 festgelegt. Die folgenden Absätze (b) bis (e) gelten für alle Produkte.
(b) Das Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die Nutzung durch den Lizenznehmer selbst im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit. Die Lizenz ist nicht übertragbar und darf nicht abgetreten, unterlizenziert oder anderweitig an Dritte übertragen werden, es sei denn, skybow hat zuvor schriftlich zugestimmt.
(c) Jede Nutzung der Software durch verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts, durch Subunternehmer, externe Dienstleister oder als Bestandteil des eigenen Produkts oder Angebots des Lizenznehmers (einschließlich sogenannter White-Label- oder OEM-Nutzung) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von skybow untersagt. Kunden des Lizenznehmers erwerben durch eine solche Nutzung keinerlei Nutzungsrechte.
(d) Möchte der Lizenznehmer skybow Technologie als Bestandteil einer eigenen Lösung vertreiben oder Dritten zugänglich machen, ist ein separater Distributions-, Reseller- oder White-Label-Vertrag mit skybow abzuschließen. Ohne einen solchen Vertrag ist der Vertrieb oder die Übertragung – in jeglicher Form – untersagt.
(e) Dem Lizenznehmer ist es untersagt, den Quellcode der Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen oder anderweitig zu bestimmen (Reverse Engineering), es sei denn, dies ist durch zwingendes Recht ausdrücklich gestattet. Verstöße berechtigen skybow zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
4. Gewährleistung
Gewährleistungsanspruch
skybow kann nicht garantieren, dass das System in allen vom Lizenznehmer gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, IT-Systemen oder Programmen, ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder dass die Behebung einer Störung nicht zu weiteren Störungen führt.
Weitere Gewährleistungsbestimmungen (Funktionen, Ausnahmen) sind produktspezifisch in den Abschnitten A.2 bis A.4 festgelegt.
5. Haftung
skybow haftet unbeschränkt für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Haftung, die nach zwingend anwendbarem Recht (einschließlich des Schweizer Produkthaftpflichtgesetzes) nicht ausgeschlossen werden kann. In allen anderen Fällen haftet skybow nur für direkte Schäden aus diesem Vertragsverhältnis bis zur Höhe der im jeweiligen Vertragsjahr geschuldeten Lizenzgebühren, jedoch in keinem Fall mehr als CHF 1.000.000 pro Vertragsjahr. Die Haftung für indirekte Schäden wie Folgeschäden, Ansprüche Dritter, entgangenen Gewinn, Datenverlust etc. ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche und gleichermaßen für Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen von skybow.
6. Rechtsgewährleistung (Geistige Eigentumsrechte)
skybow erklärt, zur Lizenzvergabe berechtigt zu sein und dass diese keine bestehenden Schutzrechte Dritter verletzt. skybow stellt den Lizenznehmer von der Haftung für die Verletzung schweizerischer Urheberrechte oder anderer Schutzrechte Dritter frei, vorausgesetzt, die Verletzung beruht ausschließlich auf der vertragsgemäßen Nutzung der lizenzierten Software. Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen.
7. Haftung des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer stellt skybow von allen Verbindlichkeiten und Schäden frei, bei denen Dritte Ansprüche gegen skybow aufgrund einer nicht vertragsgemäßen Nutzung durch den Lizenznehmer geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten von skybow im Zusammenhang mit der nicht vertragsgemäßen Nutzung.
8. Referenz (Kundenidentifikation)
Bei Vertragsabschluss erteilst du skybow automatisch die Erlaubnis, dein Logo öffentlich zu Referenzzwecken (Website, Marketingmaterialien, Präsentationen) zu nutzen. Du kannst einer solchen Nutzung vor Vertragsabschluss schriftlich widersprechen oder sie jederzeit danach widerrufen; der Vertrag bleibt davon unberührt.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Vertraulichkeitspflicht
Die Parteien unterliegen einer strengen Vertraulichkeitspflicht bezüglich aller Informationen der anderen Partei, die nicht allgemein bekannt sind.
9.2 Datenschutz-Zusicherung
Die Parteien verpflichten sich, die anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). skybow gewährleistet angemessene technische und organisatorische Massnahmen (TOM) zum Schutz der im Rahmen der Dienstleistungen verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Die produktspezifischen Bestimmungen zur Datenverarbeitung sind in den Abschnitten A.2 bis A.4 festgelegt.
10. Kündigung
Die ordentliche Kündigung und das Erlöschen des Nutzungsrechts sind produktspezifisch in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Produkte.
10.1 Ausserordentliche Kündigung
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei wesentlicher Vertragsverletzung trotz Nachfristsetzung, der Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, der unbefugten Übertragung der Software an Dritte oder Reverse Engineering. Die ausserordentliche Kündigung lässt das Nutzungsrecht sofort erlöschen.
10.2 Fortgeltende Bestimmungen
Die Bestimmungen über Vertraulichkeit und Datenschutz, Gewährleistung, Haftung, Salvatorische Klausel sowie anwendbares Recht und Gerichtsstand bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages in Kraft.
11. Nutzung in Hochrisikoumgebungen (Ausschluss)
skybow Softwareprodukte sind weder für den Einsatz in Hochrisikoumgebungen, insbesondere in lebens-, gesundheits-, sicherheits- oder umweltkritischen Systemen, konzipiert noch zertifiziert. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von skybow darf der Lizenznehmer die Software nicht in Verbindung mit: (a) dem Betrieb von Nuklearanlagen; (b) Lebenserhaltungssystemen oder medizinischen Geräten; (c) pharmazeutischer Produktion; (d) Flugsicherungs- oder Luftfahrtsystemen; (e) Eisenbahnsteuerungs- und Signalsystemen; (f) Waffensystemen oder militärischen Anwendungen; (g) kritischer Energie-, Wasser- oder Telekommunikationsinfrastruktur; (h) Notfallsystemen; oder (i) jeder anderen Nutzung, bei der ein Softwarefehler direkt zum Tod, zu Personenschäden oder zu schweren Umwelt- oder Sachschäden führen könnte, verwenden. Eine solche Nutzung ist strengstens untersagt. Der Lizenznehmer stellt skybow vollumfänglich von allen Ansprüchen frei, die aus einer solchen unautorisierten Hochrisikonutzung entstehen.
12. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen, die ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Cyberangriffe Dritter oder behördliche Massnahmen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich schriftlich. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen.
13. Anhänge, Änderungen, Salvatorische Klausel
(a) Anhänge sind integraler Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung von skybow.
(b) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.
(c) skybow kann diese AGB mit Wirkung zum Beginn der nächsten Vertragsperiode überarbeiten, vorausgesetzt, die überarbeitete Version wird dem Lizenznehmer mindestens 3 Monate vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Benachteiligt die Überarbeitung den Lizenznehmer wesentlich, kann der Lizenznehmer den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der überarbeiteten Version kündigen.
(d) Im Falle von Widersprüchen gilt die folgende Rangfolge: (1) das individuell vereinbarte Leistungsverzeichnis (Statement of Work) oder Bestellformular, (2) die Datenverarbeitungsvereinbarung (Teil C) bezüglich Datenschutzfragen, (3) diese AGB. Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht; bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Version maßgebend.
13a. Ergänzende Bestimmungen
(a) Geistige Eigentumsrechte: Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software und Dokumentation verbleiben bei skybow und seinen Lizenzgebern; der Lizenznehmer erhält lediglich das in Ziffer 3 und den Abschnitten A.2 bis A.4 festgelegte Nutzungsrecht. Es werden keine weiteren Rechte übertragen.
(b) Updates und Änderungen der Software: skybow kann Funktionen der Software jederzeit ändern, aktualisieren oder einstellen, vorausgesetzt, die in diesem Vertrag vereinbarte Kernfunktionalität wird nicht wesentlich beeinträchtigt. skybow wird den Lizenznehmer über wesentliche Änderungen mit angemessener Vorankündigung informieren.
(c) Exportkontrollen: Der Lizenznehmer muss alle anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetze und -vorschriften einhalten. Der Lizenznehmer gewährleistet, dass er keinen Sanktionen unterliegt und die Software nicht in Verbindung mit verbotenen Endverwendungen nutzen wird.
14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht; das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
14.2 Gütliche Streitbeilegung
Die Parteien werden Streitigkeiten zunächst gütlich beilegen.
14.3 Gerichtsstand
Im Streitfall ist Rapperswil, Kanton St. Gallen, ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben.
A.2 Produktspezifische Bestimmungen – skybow Studio (SaaS/Cloud)
1. Gegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der von skybow AG entwickelten Softwareprodukte nebst zugehöriger Dokumentation (nachfolgend „skybow Softwareprodukte“) als cloudbasierte Online-Dienste (Software-as-a-Service, SaaS) über die Microsoft 365 / SharePoint Online Plattform. Der Lizenznehmer erhält passwortgeschützten, webbasierten Zugang zum Dienst. Die Lizenz wird basierend auf der Anzahl der autorisierten Endnutzer („Seats“) erteilt; Endnutzer sind natürliche Personen, die mit den skybow Softwareprodukten erstellte Anwendungen produktiv nutzen. Personen, die ausschließlich in einer administrativen oder erstellenden Rolle tätig sind (z.B. App Builder oder Konfiguratoren), benötigen keinen Seat, sofern im Leistungsverzeichnis (Statement of Work) nichts anderes festgelegt ist. Die vereinbarte Anzahl der Seats und die lizenzierten Module sind im Leistungsverzeichnis (Statement of Work) festgelegt. Alle Rechte an den skybow Softwareprodukten und der Dokumentation verbleiben bei skybow und seinen Lizenzgebern.
2. Bereitstellung und Zugangsaktivierung
skybow aktiviert den Zugang zum Dienst zum beiderseitig vereinbarten Zeitpunkt. Mit der Aktivierung erhält der Lizenznehmer Zugang zur aktuell produktiven Version der skybow Softwareprodukte für die vereinbarte Anzahl von Seats. Es erfolgt keine physische Lieferung oder Installation.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers (Zugangsschutz)
(a) Der Lizenznehmer muss alle Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Schlüssel, Tokens) streng vertraulich behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen. Die Weitergabe von login-Daten ist untersagt.
(b) Jeder Zugang darf nur von einer natürlichen Person genutzt werden. Eine gemeinsame Nutzung des Zugangs („shared account“) oder die gleichzeitige Nutzung desselben Zugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet.
(c) Der Lizenznehmer hat dem Stand der Technik entsprechende organisatorische und technische Maßnahmen zur Sicherung des Zugangs umzusetzen.
4. Nutzungsrecht (Absatz a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst den Zugang zu den skybow Softwareprodukten über das Internet für die im Statement of Work vereinbarte Anzahl autorisierter Nutzer (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzelnen natürlichen Person zugeordnet werden; eine gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist nicht gestattet.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht — einschliesslich des Verbots der Nutzung durch Dritte, des White-Labeling und des Reverse Engineering — sind ausschliesslich in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) festgelegt und gelten zusätzlich zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow stellt sicher, dass neue Versionen der skybow Softwareprodukte vor dem produktiven Rollout getestet werden. Da die Software als fortlaufender Cloud-Dienst bereitgestellt wird, gelten anstelle einmaliger Gewährleistungsfristen die im Wartungsvertrag definierten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen.
5.2 Ausschluss vom Gewährleistungsanspruch
skybow ist von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow zu verantwortende Umstände zurückzuführen ist, insbesondere bei unsachgemässer Nutzung durch den Lizenznehmer oder seine autorisierten Nutzer, Eingriffen unbefugter Personen oder Problemen, die der Infrastruktur des Lizenznehmers zuzuschreiben sind (Browser, Netzwerk, Microsoft 365 Tenant-Konfiguration).
6. Datenverarbeitung
Der Lizenznehmer ist und bleibt Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 (7) DSGVO und Art. 5 lit. j Schweizer DSG für alle personenbezogenen Daten, die er oder seine Nutzer im Rahmen der Softwarenutzung verarbeiten. skybow AG fungiert als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 (8) DSGVO und verarbeitet solche Daten ausschließlich gemäß den dokumentierten Anweisungen des Lizenznehmers im Rahmen der separat abgeschlossenen Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA), abrufbar unter https://www.skybow.com/terms-of-use#dpa.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Erlöschen der Lizenz
Die ordentliche Kündigung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit. Mit Ablauf der Kündigungsfrist wird der Zugang zum Dienst deaktiviert und das Nutzungsrecht erlischt vollständig. Fristen und Modalitäten der Datenrückgabe und -löschung richten sich nach der DPA. Da keine Software lokal installiert wird, besteht keine Rückgabe- oder Löschpflicht für Softwarekopien.
8. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(a) Die Nutzung der skybow Softwareprodukte setzt eine geeignete und betriebsbereite Microsoft 365 / SharePoint Online Umgebung (Tenant) des Lizenznehmers voraus, einschliesslich der erforderlichen Lizenzen, Konfigurationen und Netzwerkverbindungen.
(b) Der Lizenznehmer ist für seine Infrastruktur verantwortlich. skybow haftet nicht für Leistungsmängel, die durch Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen der Microsoft 365-Plattform oder durch die Infrastruktur, Konfiguration oder den Missbrauch durch den Lizenznehmer verursacht werden.
(c) Datensicherung: skybow führt täglich automatisierte Backups von Konfigurations- und Tenant-Daten für den skybow Studio SaaS-Dienst durch. Das Wiederherstellungszeitziel (RTO) beträgt maximal 24 Stunden, und das Wiederherstellungspunktziel (RPO) beträgt maximal 24 Stunden. Für skybow Add-ins und skybow On-Premise liegt die Verantwortung für die Datensicherung beim Lizenznehmer, da diese Produkte auf der Infrastruktur des Lizenznehmers oder eines Hosting-Anbieters laufen.
A.3 Produktspezifische Bestimmungen – skybow Add-ins (SPFx)
1. Gegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der von skybow AG entwickelten Add-in-Software nebst zugehöriger Dokumentation (nachfolgend „skybow Add-ins“) zur Installation als SharePoint Framework (SPFx) Solution in der Microsoft 365 / SharePoint Online Umgebung des Lizenznehmers. Die skybow Add-ins werden dem Lizenznehmer als Installationspaket zur Verfügung gestellt und vom Lizenznehmer eigenverantwortlich in seinem SharePoint-Tenant installiert, konfiguriert und betrieben. skybow betreibt die Software nicht als Dienstleistung; Betrieb und Administration liegen vollständig beim Lizenznehmer. Die Lizenz wird als Jahresabonnement basierend auf der Anzahl der autorisierten Endnutzer („Seats“) erteilt; Endnutzer sind natürliche Personen, die die skybow Add-ins produktiv nutzen. Die vereinbarte Anzahl der Seats und die lizenzierten Add-in-Module sind im Leistungsverzeichnis (Statement of Work) festgelegt. Alle Rechte an den skybow Add-ins und der Dokumentation verbleiben bei skybow und seinen Lizenzgebern.
2. Bereitstellung und Installation
Nach Vertragsabschluss stellt skybow dem Lizenznehmer das Installationspaket (SPFx Solution Package) zum Download bereit und aktiviert die Lizenz. Der Lizenznehmer ist für die Installation, Konfiguration und den Betrieb der skybow Add-ins in seiner SharePoint Online-Umgebung verantwortlich. Die Funktionalität der skybow Add-ins ist an eine aktive, zentral von skybow verwaltete Lizenz gebunden; skybow ist berechtigt, die Lizenz bei Vertragsende oder wesentlicher Vertragsverletzung zu deaktivieren. Neue Versionen werden von skybow bereitgestellt; der Lizenznehmer ist für die Durchführung von Updates in seiner Umgebung verantwortlich. skybow hat keinen direkten Zugriff auf den Tenant des Lizenznehmers.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers
(a) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die skybow Add-ins ausschließlich in seiner lizenzierten SharePoint Online-Umgebung installiert und betrieben werden. Der Lizenznehmer hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff auf das Installationspaket und die bereitgestellten Lösungen zu verhindern.
(b) Die Weitergabe des Installationspakets oder von Teilen davon an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von skybow untersagt.
(c) Der Lizenznehmer stellt sicher, dass der Zugriff auf die installierte Lösung und die SharePoint Online-Umgebung durch geeignete Maßnahmen (insbesondere Zugriffskontrollen gemäß Microsoft 365 Tenant-Administration) gegen unbefugte Nutzung geschützt ist.
4. Nutzungsrecht (Absatz a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst die Installation und den Betrieb der skybow Add-ins in der im Statement of Work definierten Umgebung (ein SharePoint-Tenant) für die vereinbarte Anzahl autorisierter Endbenutzer (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzelnen natürlichen Person zugewiesen werden; die gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Die Nutzung in zusätzlichen Tenants oder durch Dritte außerhalb der lizenzierten Umgebung ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit skybow untersagt.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht — einschliesslich des Verbots der Nutzung durch Dritte, des White-Labeling und des Reverse Engineering — sind ausschliesslich in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) festgelegt und gelten zusätzlich zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow stellt sicher, dass neue Versionen der skybow Add-ins vor der Freigabe getestet werden. Da die Software in der Umgebung des Lizenznehmers betrieben wird, ist skybow für die Fehlerdiagnose auf die Informationen und die Zusammenarbeit des Lizenznehmers angewiesen. Die im Wartungsvertrag definierten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen sind verbindlich.
5.2 Ausschluss vom Gewährleistungsanspruch
skybow ist von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow zu verantwortende Umstände zurückzuführen ist, insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung durch den Lizenznehmer oder seine Benutzer, Eingriffen unbefugter Personen, Problemen, die der Infrastruktur des Lizenznehmers (SharePoint-Konfiguration, Netzwerk, Microsoft 365 Tenant) zuzuschreiben sind, oder fehlerhafter oder unsachgemäßer Installation, Konfiguration oder Anpassung der skybow Add-ins durch den Lizenznehmer.
6. Datenverarbeitung
Die skybow Add-ins werden im SharePoint-Tenant des Lizenznehmers installiert und betrieben. Im Normalbetrieb hat skybow keinen Zugriff auf die verarbeiteten Daten; eine Datenverarbeitung durch skybow findet grundsätzlich nicht statt. Ausgenommen sind Support-Interventionen, bei denen der Lizenznehmer skybow explizit Zugriff gewährt – in diesen Fällen gelten die Allgemeinen Datenschutzbestimmungen (DPA) gemäß https://www.skybow.com/terms-of-use#dpa. Der Lizenznehmer trägt die alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der skybow Add-ins in seiner Umgebung.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Erlöschen der Lizenz
Die ordentliche Kündigung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der Kündigungsfrist deaktiviert skybow die Lizenz und das Nutzungsrecht erlischt vollständig.
8. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(a) Die Nutzung der skybow Softwareprodukte setzt eine geeignete und betriebsbereite Microsoft 365 / SharePoint Online Umgebung (Tenant) des Lizenznehmers voraus, einschliesslich der erforderlichen Lizenzen, Konfigurationen und Netzwerkverbindungen.
(b) Der Lizenznehmer ist vollumfänglich für die Installation, Konfiguration, den Betrieb und die Aktualisierung der skybow Add-ins in seiner Umgebung verantwortlich. skybow haftet nicht für Leistungsmängel, die durch fehlerhafte oder unterlassene Installation, unsachgemäße Konfiguration, Ausfälle oder Änderungen der Microsoft 365-Plattform oder Anpassungen des Lizenznehmers an der SharePoint-Umgebung verursacht werden.
A.4 Produktspezifische Bestimmungen – skybow On-Premise
1. Gegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der von skybow AG entwickelten Softwareprodukte nebst zugehöriger Dokumentation (nachfolgend „skybow Software“) zur Installation und zum Betrieb auf der eigenen Infrastruktur des Lizenznehmers (on-premise). Die skybow Software wird dem Lizenznehmer als Installationspaket zur Verfügung gestellt und vom Lizenznehmer eigenverantwortlich installiert, konfiguriert und betrieben. skybow betreibt die Software nicht als Dienstleistung; Betrieb, Administration und Datensicherung liegen vollständig beim Lizenznehmer. Die Lizenz wird als Jahresabonnement basierend auf der Anzahl der autorisierten Endnutzer („Seats“) erteilt; Endnutzer sind natürliche Personen, die die skybow Software produktiv nutzen. Die vereinbarte Anzahl der Seats und die lizenzierten Module sind im Leistungsverzeichnis (Statement of Work) festgelegt. Nutzt der Lizenznehmer optionale On-Premise Background Services (serverseitige Verarbeitungsdienste), fallen zusätzliche Kosten gemäß der jeweils aktuellen skybow Preisliste an; die aktuelle Preisliste kann jederzeit unter support@skybow.com angefordert werden. Alle Rechte an der skybow Software und der Dokumentation verbleiben bei skybow und seinen Lizenzgebern.
2. Bereitstellung, Installation und Lizenzaktivierung
Nach Vertragsabschluss stellt skybow dem Lizenznehmer das Installationspaket zum Download bereit und aktiviert die Lizenz über den skybow License Service. Der Lizenznehmer ist für die Installation, Konfiguration und den Betrieb der skybow Software auf seiner eigenen Infrastruktur verantwortlich. skybow ist berechtigt, die Lizenz über den skybow License Service bei Vertragsende oder wesentlicher Vertragsverletzung zu deaktivieren. Neue Versionen werden von skybow bereitgestellt; der Lizenznehmer ist für die Durchführung von Updates in seiner Umgebung verantwortlich.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers
(a) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die skybow Software ausschließlich innerhalb der lizenzierten Umgebung installiert und betrieben wird. Der Lizenznehmer hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff auf das Installationspaket und die installierte Software zu verhindern.
(b) Die Weitergabe des Installationspakets oder von Teilen davon an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von skybow untersagt.
(c) Der Lizenznehmer stellt den Schutz der installierten skybow Software vor unbefugtem Zugriff Dritter durch geeignete infrastrukturelle und organisatorische Maßnahmen sicher.
4. Nutzungsrecht (Absatz a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst die Installation und den Betrieb der skybow Software auf der eigenen Infrastruktur des Lizenznehmers für die vereinbarte Anzahl autorisierter Endbenutzer (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzelnen natürlichen Person zugewiesen werden; die gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Die Installation auf zusätzlichen Systemen oder an weiteren Standorten ist nur im Rahmen der im Statement of Work definierten Umgebung gestattet.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht — einschliesslich des Verbots der Nutzung durch Dritte, des White-Labeling und des Reverse Engineering — sind ausschliesslich in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) festgelegt und gelten zusätzlich zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow stellt sicher, dass neue Versionen der skybow Software vor der Freigabe getestet werden. Da die Software in der Umgebung des Lizenznehmers betrieben wird, ist skybow für die Fehlerdiagnose auf die Informationen und die Zusammenarbeit des Lizenznehmers angewiesen. Die im Wartungsvertrag definierten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen sind verbindlich.
5.2 Ausschluss vom Gewährleistungsanspruch
skybow ist von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow zu verantwortende Umstände zurückzuführen ist, insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung durch den Lizenznehmer oder seine Benutzer, Eingriffen unbefugter Personen, Problemen, die der Infrastruktur, Hardware oder Systemkonfiguration des Lizenznehmers zuzuschreiben sind, oder fehlerhafter oder unterlassener Installation, Konfiguration oder Aktualisierung der skybow Software durch den Lizenznehmer.
6. Datenverarbeitung
Die skybow Software wird auf der Infrastruktur des Lizenznehmers betrieben. Im Normalbetrieb hat skybow keinen Zugriff auf die verarbeiteten Daten; der Lizenznehmer trägt die alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der skybow Software in seiner Umgebung, einschließlich Datensicherung und -schutz. Ausgenommen sind Support-Interventionen, bei denen der Lizenznehmer skybow explizit Zugriff gewährt – in diesen Fällen gelten die Allgemeinen Datenschutzbestimmungen (DPA) gemäß https://www.skybow.com/terms-of-use#dpa.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Erlöschen der Lizenz
Die ordentliche Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit erfolgen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist deaktiviert skybow die Lizenz über den skybow Lizenzdienst und das Nutzungsrecht erlischt vollständig. Du bist verpflichtet, die skybow Software unverzüglich von allen Systemen zu deinstallieren, alle Kopien des Installationspakets zu löschen und dies auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
8. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(a) Du stellst sicher, dass deine Infrastruktur (Server, Netzwerk, Betriebssystem, Datenbanken) die in der Leistungsbeschreibung oder Systemdokumentation definierten technischen Mindestanforderungen erfüllt. Du bist allein für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Infrastruktur verantwortlich.
(b) Du bist vollumfänglich für die Installation, Konfiguration, den Betrieb, die Datensicherung und die Aktualisierung der skybow Software in deiner Umgebung verantwortlich. skybow haftet nicht für Leistungsmängel, die durch Ausfälle, Fehler oder Inkompatibilitäten deiner Infrastruktur, Hardware, Betriebssysteme oder Drittanbieter-Software oder durch fehlerhafte oder unterlassene Installation und Konfiguration verursacht werden.
B. Software-Wartungs- & Supportvertrag
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen durch skybow AG für die lizenzierten skybow-Softwareprodukte. Das Maintenance & Support Agreement ist integraler Bestandteil des Gesamtlizenzvertrages. Die Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen setzt einen gültigen Lizenzvertrag für das jeweilige Softwareprodukt voraus.
2. Wartungsleistungen
2.1 Software-Updates
skybow stellt dem Lizenznehmer während der Laufzeit des Maintenance Agreements sämtliche Software-Updates (Bugfixes und Minor Version Updates) sowie neue Major-Versionen der lizenzierten Softwareprodukte zum Download bereit. Der Zugang zu Updates erfolgt ausschliesslich über das skybow Download-Portal oder den Microsoft AppSource Marketplace.
2.2 Kompatibilitäts-Updates
skybow bemüht sich, zeitnah Updates bereitzustellen, um die Kompatibilität mit aktuellen Versionen von Microsoft 365 und SharePoint zu erhalten. Kompatibilitäts-Updates adressieren Änderungen der Microsoft-Plattform, die die Kernfunktionalität beeinträchtigen. skybow übernimmt keine Garantie für die Kompatibilität mit Beta-Versionen, Preview-Features oder nicht lizenzierten Microsoft-Produkten.
2.3 Systemverfügbarkeit (nur skybow Studio SaaS)
skybow garantiert eine monatliche Systemverfügbarkeit von mindestens 99,5% für skybow Studio, gemessen an der Gesamtzahl der Stunden des jeweiligen Kalendermonats abzüglich geplanter Wartungsfenster.
Als Ausfall gilt jede Unterbrechung der Kernfunktionalität von skybow Studio, die nicht durch einen der folgenden Faktoren verursacht wird: (a) geplante, mindestens 5 Arbeitstage im Voraus angekündigte Wartungsfenster, (b) Ausfälle der Microsoft 365-Plattform, (c) Höhere Gewalt, (d) Handlungen oder Unterlassungen des Lizenznehmers.
Bei Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit erhält der Lizenznehmer eine Gutschrift gemäss Ziffer 5.4 (Rückerstattungen).
3. Support-Leistungen
3.1 Support-Kanäle
Der Support erfolgt ausschließlich über das skybow Support-Portal unter skybow.com/support. skybow bietet First- und Second-Level-Support in Deutsch und Englisch. Premium-Support mit festen Ansprechpartnern und verkürzten Reaktionszeiten ist gegen Aufpreis verfügbar.
3.2 Support-Zeiten
Der Support ist zu den üblichen Geschäftszeiten verfügbar: Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr Schweizer Zeit (CET/CEST, UTC+1/UTC+2 je nach Sommerzeit), mit Ausnahme der schweizerischen Feiertage sowie der skybow-Betriebsferien (letzte Woche Dezember und erste Woche Januar).
3.3 Prioritätsstufen und Reaktionszeiten
Gemeldete Probleme werden nach den folgenden Prioritätsstufen klassifiziert:
- Priorität 1 (Kritisch): Vollständiger Ausfall der Kernfunktionalität; erste Rückmeldung innerhalb von 4 Geschäftsstunden; Workaround oder Fix innerhalb von 2 Werktagen.
- Priorität 2 (Hoch): Erhebliche funktionale Beeinträchtigung; erste Rückmeldung innerhalb von 1 Werktag; Fix innerhalb von 5 Werktagen.
- Priorität 3 (Mittel): Funktionale Einschränkung; erste Rückmeldung innerhalb von 2 Werktagen; Einplanung in nächstes reguläres Update.
- Priorität 4 (Niedrig): Kosmetische Probleme, Feature-Requests; erste Rückmeldung innerhalb von 5 Werktagen; Einplanung in zukünftige Roadmap.
4. Support-Umfang
4.1 Ausschlüsse
Nicht vom Support abgedeckt sind: Probleme, die aus Anpassungen, Konfigurationen oder Erweiterungen entstehen, die nicht von skybow vorgenommen wurden; Kompatibilitätsprobleme mit Drittanbieterprodukten ausserhalb des Lizenzumfangs; Probleme aus vertragswidriger Nutzung; Support für Endanwender des Lizenznehmers; Vor-Ort-Support oder Projektleistungen (gesondert buchbar).
4.2 Mitwirkungspflichten
Der Lizenznehmer hat skybow alle für die Fehlerdiagnose erforderlichen Informationen (z. B. Versionsstand, Fehlerbeschreibung, Reproduktionsschritte, Systemumgebung) bereitzustellen. Unzureichende Mitwirkung kann zu verlängerten Lösungszeiten oder einer fehlenden Behebungsmöglichkeit führen.
5. Vergütung
5.1 Lizenz- und Maintenance-Gebühren
Die jährliche Lizenz- und Maintenance-Gebühr richtet sich nach der Anzahl der vertraglich vereinbarten Seats und der lizenzierten Produktmodule gemäss der Leistungsbeschreibung. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
5.2 Preisanpassungen
skybow behält sich das Recht vor, die jährliche Lizenz- und Maintenance-Gebühr mit Wirkung ab Beginn der nächsten Vertragsperiode anzupassen, mit einer Voranmeldefrist von mindestens 3 Monaten in Schriftform. Preisanpassungen orientieren sich an der Entwicklung des Schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) oder eines vergleichbaren Index, begrenzt auf maximal 10% pro Periode. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% hat der Lizenznehmer das Recht, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu kündigen, ohne zusätzliche Kosten zu tragen.
5.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich skybow vor, Wartungs- und Supportleistungen nach einer Mahnfrist von 14 Tagen zu suspendieren. Die Suspendierung berührt die Zahlungspflicht des Lizenznehmers nicht. Bei anhaltendem Verzug kann skybow den Vertrag ausserordentlich kündigen.
5.4 Rückerstattungen
Eine Rückerstattung bereits bezahlter Lizenz- oder Supportgebühren ist ausgeschlossen, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Ausnahmen:
(a) Kündigung durch skybow ohne Verschulden des Lizenznehmers: anteilige Rückerstattung der verbleibenden Vertragslaufzeit.
(b) Wesentliche Leistungsstörung durch skybow (P1-Ausfall > 72 Stunden) oder Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit gemäss Ziffer 2.3: Gutschrift von 10% der monatlichen Gebühr pro betroffenem Tag, maximal eine Monatsgebühr. Als „Monatsgebühr“ im Sinne dieser Ziffer gilt ein Zwölftel (1/12) der jährlichen Lizenz- und Maintenance-Gebühr gemäss Ziffer 5.1.
(c) Fehlerhafte Rechnungsstellung: Rückerstattung des zuviel bezahlten Betrags innerhalb von 30 Tagen nach Nachweis.
6. Verantwortlichkeitsabgrenzung bei skybow Partnern
6.1 Leistungserbringung und Eskalation
Bei Direktkunden erbringt skybow AG Supportleistungen direkt gegenüber dem Lizenznehmer. Der Lizenznehmer ist für die korrekte Klassifizierung und Priorisierung seiner Supportanfragen gemäss Ziffer 4 verantwortlich.
Bei Partnerkunden erbringt skybow AG Supportleistungen ausschliesslich gegenüber dem Partner. Direkter Support gegenüber dem Endkunden des Partners erfolgt nur auf ausdrückliche Veranlassung des Partners. Der Partner ist verantwortlich für die Erstklassifizierung und Priorisierung eingehender Supportanfragen gemäss Ziffer 4. Die Priorisierung bindet skybow AG, soweit sie nicht offensichtlich unzutreffend ist.
Stuft der Partner eine Anfrage niedriger ein als von skybow AG für angemessen gehalten (z. B. P1 als P3), ist der Partner allein verantwortlich für die aus der Fehlklassifizierung resultierenden Folgen gegenüber dem Endkunden. skybow AG stellt in einem solchen Fall den Partner von Ansprüchen Dritter frei, sofern die verspätete Reaktion kausal auf der Fehlklassifizierung des Partners beruht.
6.2 Eskalationspfad bei Direktkunden
Erhält ein Direktkunde innerhalb der in Ziffer 4.2 genannten Reaktionszeit keine Rückmeldung, wendet er sich direkt per E-Mail an support@skybow.com und kennzeichnet die Anfrage entsprechend der Prioritätsstufe. Bei P1-Vorfällen steht zusätzlich der telefonische Notfallkontakt über die im Support-Portal hinterlegte Rufnummer zur Verfügung. skybow AG benennt mindestens eine technisch verantwortliche Person, die bei P1-Vorfällen erreichbar ist.
6.3 Eskalationspfad bei skybow Partnern
Wird innerhalb der in Ziffer 4.2 genannten Reaktionszeit keine Lösungsmöglichkeit kommuniziert, eskaliert der Partner die Anfrage an den zuständigen Account Manager bei skybow AG. Bei P1-Vorfällen ist zusätzlich die direkte Erreichbarkeit einer technisch verantwortlichen Person bei skybow AG sicherzustellen (Notfallkontakt gemäss separater Partnervereinbarung). Der Partner benennt skybow AG mindestens einen qualifizierten technischen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für eskalierte Fälle.
7. Laufzeit und Kündigung
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, hat dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht schriftlich mit einer Frist von mindestens 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt wird. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
8. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von skybow im Rahmen dieses Vertrages richtet sich nach Abschnitt A.1, Ziffer 5 (Haftung). Abschnitt A.1, Ziffern 11 (Einsatz in Hochrisiko-Umgebungen) und 12 (Höhere Gewalt) gelten für die Leistungen dieses Teils B entsprechend.
Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA)
1. Preamble
This Data Processing Agreement (hereinafter "DPA") supplements the main contract concluded between skybow AG (hereinafter "Processor") and the Controller (License Agreement and/or Software Maintenance & Support Agreement) and governs the processing of personal data in accordance with Art. 28 of Regulation (EU) 2016/679 (GDPR) and the Swiss Federal Act on Data Protection (FADP). In relation to the main contract, the provisions of this DPA shall prevail to the extent that data protection matters are concerned. For Controllers established exclusively in Switzerland without a connection to the EEA, the revised Swiss Federal Act on Data Protection (FADP, in force since 1 September 2023) applies as the sole data protection law.
2. Definitionen
For the purposes of this DPA, the following definitions apply: "Personal Data" means any information relating to an identified or identifiable natural person (Art. 4 No. 1 GDPR). "Processing" means any operation performed on personal data (Art. 4 No. 2 GDPR). "Controller" means the natural or legal person within the meaning of Art. 4 No. 7 GDPR who determines the purposes and means of processing. "Processor" means skybow AG within the meaning of Art. 4 No. 8 GDPR. "Data Subject" means any natural person whose personal data are processed.
3. Subject Matter, Duration, Nature and Purpose of Processing
The Processor processes personal data on behalf of the Controller for the performance of the services agreed in the main contract, in particular for the provision and operation of skybow software products, support and maintenance services, cloud services and consulting services. This DPA runs in parallel with the main contract and ends automatically upon its termination, subject to surviving obligations. The subject matter of the processing comprises master data (name, position, company information), contact data (email, telephone, address), access credentials (usernames, hashed passwords, tenant information), usage data (log files, error messages) and support communication including ticket content and attachments. The categories of Data Subjects include employees and administrators of the Controller, end users of skybow software products at the Controller, as well as contact persons at skybow partners and their end customers. The purposes of the processing are the provision of the software products, support, maintenance and development services, account administration and contract management, as well as compliance with statutory obligations.
4. Weisungen
The Processor processes personal data exclusively on documented instructions of the Controller. Verbal instructions shall be confirmed in writing, in text form or by email. The Processor shall inform the Controller without undue delay if, in its opinion, an instruction infringes data protection provisions of the Union, a Member State or Switzerland.
5. Pflichten des Auftragsverarbeiters
The Processor undertakes: (a) to process personal data exclusively in accordance with the documented instructions of the Controller; (b) to ensure that persons authorized to process the personal data have committed themselves to confidentiality or are under an appropriate statutory obligation of confidentiality (Art. 28(3)(b) GDPR); (c) to implement and maintain appropriate technical and organizational measures in accordance with Art. 32 GDPR and Art. 8 FADP; (d) to engage Sub-processors only in accordance with the provisions in Clause 8 of this DPA; (e) to assist the Controller, insofar as possible, in fulfilling its obligation to respond to requests for exercising the rights of Data Subjects laid down in Chapter III of the GDPR; (f) taking into account the nature of the processing and the information available, to assist the Controller in ensuring compliance with the obligations laid down in Articles 32 to 36 GDPR; (g) at the choice of the Controller, to delete or return all personal data after the end of the provision of processing services and to delete existing copies, unless applicable law requires storage; (h) to make available to the Controller all information necessary to demonstrate compliance with the obligations laid down in this DPA.
6. Pflichten des Verantwortlichen
The Controller shall in particular fulfill the following obligations:
- Legal basis: Ensuring a valid legal basis for the commissioned processing.
- Data quality: Transmission of correct and up-to-date data.
- Contact person: Designation of a responsible contact person for data protection matters.
7. Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Auftragsverarbeiter implementiert und pflegt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO und Art. 8 DSG. Insbesondere:
- Zutrittskontrolle: Der physische Zutritt zu Rechenzentren und Büroräumen ist auf autorisiertes Personal beschränkt (Schließsystem, Alarmanlage, Besucherprotokoll).
- Zugangskontrolle: Systeme sind durch Passwortschutz und Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) gesichert. Passwörter werden gehasht gespeichert. Inaktive Sitzungen werden automatisch beendet.
- Zugriffskontrolle: Der Zugriff auf personenbezogene Daten folgt dem Least-Privilege-Prinzip. Berechtigungen werden regelmäßig überprüft. Alle Zugriffe werden protokolliert.
- Weitergabekontrolle: Datenübertragungen erfolgen ausschließlich verschlüsselt (TLS 1.2 oder höher). E-Mail-Kommunikation mit sensiblen Daten wird, wo möglich, zusätzlich verschlüsselt.
- Eingabekontrolle und Protokollierung: Dateneingaben, -änderungen und -löschungen werden protokolliert und sind nachvollziehbar. Protokolldateien werden für mindestens 90 Tage aufbewahrt.
- Verfügbarkeitskontrolle: Tägliche automatisierte Backups für den skybow Studio SaaS-Dienst mit einem maximalen Recovery Time Objective (RTO) von 24 Stunden und einem maximalen Recovery Point Objective (RPO) von 24 Stunden. Redundante Systemarchitektur, Business Continuity Plan vorhanden.
Die Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt; das Schutzniveau darf nicht reduziert werden.
8. Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die folgenden Unterauftragsverarbeiter einzusetzen (Stand Mai 2026):
- Microsoft Corporation (USA): Azure, Microsoft 365, SharePoint Online. Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln (SCC) + EU-U.S. Data Privacy Framework. Datenstandort primär EU (Westeuropa).
- Zendesk Inc. (USA): Ticketing und Support. Rechtsgrundlage: SCC + EU-U.S. Data Privacy Framework. Datenstandort primär EU, USA in Supportfällen.
- Zoho Corporation Pvt. Ltd. (Indien/USA): CRM, E-Mail-Marketing, interne Zusammenarbeit. Rechtsgrundlage: SCC. Datenstandort EU (sofern EU-Rechenzentrum ausgewählt).
- Pipedrive OÜ (Estland/USA): CRM und Vertriebsmanagement. Rechtsgrundlage: SCC + EU-U.S. Data Privacy Framework. Datenstandort primär EU.
Der Verantwortliche erteilt seine generelle Genehmigung gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO mit der Annahme des Bestellformulars. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen oder die Hinzuziehung weiterer Unterauftragsverarbeiter mindestens 30 Tage, bevor diese wirksam werden. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist schriftlich widersprechen, wenn ein begründeter datenschutzrechtlicher Grund vorliegt; ohne fristgerechten Widerspruch gilt die Änderung als genehmigt. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet alle Unterauftragsverarbeiter vertraglich zu denselben Datenschutzpflichten und haftet dem Verantwortlichen für deren Erfüllung wie für seine eigenen Pflichten.
9. Internationale Datenübermittlungen
Der Auftragsverarbeiter betreibt seine Dienste primär in Azure-Rechenzentren in Westeuropa (EU/Schweiz). Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder außerhalb des EWR oder der Schweiz erfolgen ausschließlich, wenn ein angemessenes Schutzniveau gemäß Art. 44 bis 49 DSGVO gegeben ist. Die Schutzmaßnahmen umfassen insbesondere einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, EU-Standardvertragsklauseln (SCC) oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften (BCR). Die derzeit genutzten Drittlandtransfers und die jeweils anwendbaren Schutzmaßnahmen sind in Ziffer 8 dieser DPA für die jeweiligen Unterauftragsverarbeiter aufgeführt.
10. Rechte der betroffenen Person
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Anfragen der betroffenen Personen bezüglich ihrer Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Anfragen von betroffenen Personen, die direkt beim Auftragsverarbeiter eingehen, werden unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet und ohne dessen ausdrückliche Anweisung nicht eigenständig beantwortet.
11. Datenpannen
Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, nachdem er von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt hat. Die Benachrichtigung muss mindestens Folgendes enthalten: eine Beschreibung der Art der Verletzung; die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Personen; die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Datensätze; die voraussichtlichen Folgen der Verletzung; und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung.
12. Datenrückgabe und Löschung
Nach Beendigung der Verarbeitungsdienste oder auf Anweisung des Verantwortlichen löscht oder gibt der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten zurück, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Die Rückgabe erfolgt in einem gängigen maschinenlesbaren Format (insbesondere CSV oder JSON) innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende. Konten, die 180 Tage nach Zahlungsverzug nicht reaktiviert wurden, werden gelöscht; der Verantwortliche wird 30 Tage vor der Löschung per E-Mail benachrichtigt und erhält die Möglichkeit, seine Daten zu exportieren. Löschfristen können technisch bedingte Verzögerungen durch die genutzten Cloud-Systeme (insbesondere Microsoft Azure) beinhalten; der Auftragsverarbeiter hat keinen Einfluss auf die internen Löschzyklen der Cloud-Infrastruktur. Auf Anfrage stellt der Auftragsverarbeiter eine schriftliche Bestätigung der Löschung oder Rückgabe aus.
13. Auditrechte
Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieser DPA durch den Auftragsverarbeiter zu überprüfen, entweder durch Anforderung von Dokumentation oder durch Durchführung eines Audits mit einer angemessenen Vorankündigungsfrist von mindestens 14 Tagen. Audits werden während der normalen Geschäftszeiten durchgeführt, ohne den Betrieb zu stören, und auf Kosten des Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter kann die Auditpflicht durch die Vorlage aktueller Zertifizierungen oder Auditberichte von qualifizierten unabhängigen Auditoren (insbesondere ISO 27001 oder vergleichbare Bescheinigungen) erfüllen.
14. White-Labeling und Partnerbestimmungen
skybow Partner agieren als Vermittler gegenüber ihren Endkunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart; in diesem Fall bleibt der Endkunde der Verantwortliche im Sinne der DSGVO und des Schweizer DSG. Alternativ kann der Partner eine eigene DPA mit seinem Endkunden abschliessen; in diesem Fall wird skybow zum Unterauftragsverarbeiter des Partners. In beiden Konstellationen stellen die Parteien die vollständige Datenschutz-Kette sicher. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Endkunden von Partnern fällt in den Anwendungsbereich dieser DPA, soweit skybow als Auftragsverarbeiter agiert.
15. Haftung
Die Haftung der Parteien für Schäden aus Verletzungen dieser DPA richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO (Art. 82) sowie nach den Haftungsbestimmungen im Hauptvertrag. Intern haftet jede Partei in dem Maße, in dem sie für den Schaden verantwortlich ist.
16. Fortbestand
Die Bestimmungen dieser DPA zu Vertraulichkeit (Ziffer 5), Datenrückgabe und -löschung (Ziffer 12), Haftung (Ziffer 15) sowie anwendbarem Recht und Gerichtsstand (Ziffer 17) bleiben auch nach Beendigung dieser DPA und des Hauptvertrags in Kraft.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese DPA unterliegt schweizerischem Recht. Soweit sie die Datenverarbeitung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums betrifft, gilt zusätzlich das Recht des jeweiligen Mitgliedstaates des Verantwortlichen. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser DPA ergeben, ist Rapperswil, Kanton St. Gallen, Schweiz. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser DPA und dem Hauptvertrag haben die Bestimmungen dieser DPA Vorrang hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.
18. Schlussbestimmungen
skybow ist berechtigt, diese Allgemeinen Datenschutzbestimmungen mit angemessener Frist zu aktualisieren; die aktuell gültige Version ist unter https://www.skybow.com/terms-of-use#dpa verfügbar. Die fortgesetzte Nutzung der skybow Softwareprodukte nach Inkrafttreten einer neuen Version stellt eine Annahme dar. Sollte eine Bestimmung dieser DPA ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser DPA und dem Hauptvertrag hat diese DPA in Datenschutzangelegenheiten Vorrang.
AllgemeinLizenzvereinbarung Solution StudioLizenzvereinbarung Add-insLizenzvereinbarung On-PremSupport & WartungDatenverarbeitungsvereinbarung
A.1 Allgemeine Lizenzbedingungen
Die folgenden Bestimmungen gelten einheitlich für alle skybow-Softwareprodukte (skybow Studio, skybow Add-ins, skybow On-Premise). Produktspezifische Abweichungen und Ergänzungen sind in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelt.
1. Vertragslaufzeit
Dieser Vertrag wird – falls nicht anders ausgewiesen – als Abonnementvertrag mit einer initialen Laufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht fristgerecht gemäss Ziffer 10 (Kündigung) und den produktspezifischen Kündigungsfristen in Abschnitt A.2 bis A.4 (Ziffer 7) gekündigt wird.
2. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Maintenance-Pflicht
(a) Sämtliche Regelungen zu Vergütung, Abrechnung, Preisanpassungen und Rückerstattungen sind im „Software Maintenance & Support Agreement" („Maintenance-Vertrag") geregelt.
(b) Die Inanspruchnahme der Lizenz setzt das Bestehen eines gültigen Maintenance-Vertrages voraus, in dem Vergütung, Supportleistungen und SLA geregelt sind.
(c) Fehlt eine individuell vereinbarte Maintenance-Vereinbarung, gelten die Bestimmungen von Teil B dieser AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung; skybow ist berechtigt, die Erbringung nicht zwingend geschuldeter Leistungen auszusetzen, bis eine Maintenance-Vereinbarung vorliegt.
3. Nutzungsrecht; Nutzung durch Dritte / White-Labeling
Absatz (a) – der produktspezifische Umfang des Nutzungsrechts – ist in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelt. Die nachfolgenden Absätze (b) bis (e) gelten für alle Produkte.
(b) Das Nutzungsrecht umfasst ausschliesslich die Nutzung durch den Lizenznehmer selbst im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit. Die Lizenz ist nicht übertragbar und darf weder abgetreten, unterlizenziert noch anderweitig auf Dritte übertragen werden, es sei denn, skybow hat dem zuvor schriftlich zugestimmt.
(c) Jede Nutzung der Software durch verbundene Unternehmen i.S.d. Konzernrechts, durch Subunternehmer, externe Dienstleister oder als Bestandteil eines eigenen Produkts oder Angebots des Lizenznehmers (einschliesslich sog. White-Label- oder OEM-Einsatz) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von skybow untersagt. Kunden des Lizenznehmers erwerben hierdurch keinerlei Nutzungsrechte.
(d) Möchte der Lizenznehmer skybow-Technologie als Teil einer eigenen Lösung vertreiben oder Dritten zugänglich machen, ist hierfür ein separater Vertriebs-, Reseller- oder White-Label-Vertrag mit skybow abzuschliessen. Ohne einen solchen Vertrag ist der Vertrieb oder die Weitergabe – gleich in welcher Form – unzulässig.
(e) Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder auf andere Weise den Quellcode zu ermitteln (Reverse Engineering), soweit dies nicht durch zwingendes Recht ausdrücklich gestattet ist. Zuwiderhandlungen berechtigen skybow zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages und zur Geltendmachung von Schadenersatz.
4. Gewährleistung
4.1 Funktionen
skybow gewährleistet, dass die Software zum Zeitpunkt der Bereitstellung im Wesentlichen der Funktionsbeschreibung in der Dokumentation entspricht. skybow gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb, keine Kompatibilität mit allen Systemen und keine vollständige Fehlerbehebung.
4.2 Meldepflicht
Der Lizenznehmer hat Mängel unverzüglich schriftlich an support@skybow.com unter Angabe der eingesetzten Version und der Reproduktionsschritte zu melden. Eine verspätete Meldung kann zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen führen.
4.3 Gewährleistungsabhilfe
skybow erfüllt die Gewährleistung ausschliesslich durch Bereitstellung einer korrigierten Version oder eines angemessenen Workarounds innerhalb der im Maintenance-Vertrag definierten Reaktionszeiten.
5. Haftung
skybow haftet unbeschränkt für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Haftung, die nach zwingendem anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen werden kann (einschliesslich des schweizerischen Produktehaftpflichtgesetzes). Im Übrigen haftet skybow ausschliesslich für direkte Schäden aus diesem Vertragsverhältnis bis zur Höhe der im jeweiligen Vertragsjahr geschuldeten Lizenzkosten, maximal jedoch CHF 1'000'000 pro Vertragsjahr. Die Haftung für indirekte Schäden wie Folgeschäden, Drittansprüche, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechung, Reputationsschäden etc. ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen; dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und ausservertragliche Ansprüche und gleichermassen für Mitarbeitende, Unterauftragnehmer und Hilfspersonen von skybow.
6. Rechtliche Gewährleistung (Schutzrechte)
skybow erklärt, zur Lizenzerteilung berechtigt zu sein und dass diese keine bestehenden Schutzrechte Dritter verletzt. skybow stellt den Lizenznehmer von Haftungen wegen Verletzung schweizerischen Urheberrechts oder sonstiger Schutzrechte Dritter frei, sofern die Verletzung ausschliesslich auf den vertragsgemässen Einsatz der lizenzierten Software beruht. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
7. Haftung des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer stellt skybow von allen Haftungen und Schäden frei, sofern Dritte Ansprüche gegen skybow geltend machen, die auf einer nicht vertragsgemässen Nutzung durch den Lizenznehmer beruhen. Die Freistellung umfasst auch Kosten von skybow im Zusammenhang mit einer nicht vertragskonformen Nutzung.
8. Referenz (Kundenidentifikation)
Mit Vertragsabschluss erteilt der Lizenznehmer skybow automatisch die Genehmigung, sein Logo für Referenzzwecke öffentlich zu verwenden (Website, Marketingmaterialien, Präsentationen). Der Lizenznehmer kann dieser Nutzung vor Vertragsabschluss schriftlich widersprechen oder sie nach Vertragsabschluss jederzeit widerrufen; der Vertrag bleibt hiervon unberührt.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Geheimhaltungspflicht
Die Parteien unterliegen einer strengen Geheimhaltungspflicht hinsichtlich sämtlicher nicht allgemein bekannter Informationen der jeweils anderen Partei.
9.2 Datenschutzrechtliche Zusicherung
Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). skybow gewährleistet angemessene technische und organisatorische Massnahmen (TOM), um personenbezogene Daten, die im Rahmen der Leistung verarbeitet werden, zu schützen.
Die produktspezifischen Regelungen zur Auftragsverarbeitung sind in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelt.
10. Kündigung
(a) Jede Partei kann diesen Vertrag zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode mit einer Frist von mindestens 3 Monaten schriftlich kündigen; die produktspezifischen Bestimmungen in A.2 bis A.4 bleiben unberührt.
(b) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei wesentlicher Pflichtverletzung trotz Fristsetzung, Eröffnung eines Insolvenz- oder Nachlassverfahrens, unzulässiger Weitergabe der Software an Dritte oder Reverse Engineering. Mit ausserordentlicher Kündigung erlischt das Nutzungsrecht sofort.
(c) skybow kann zusätzlich ausserordentlich kündigen oder Leistungen suspendieren bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder wenn die fortgesetzte Leistung gegen anwendbares Recht verstösst.
11. Einsatz in Hochrisiko-Umgebungen (Ausschluss)
Die skybow-Softwareprodukte sind weder konzipiert noch zertifiziert für den Einsatz in Hochrisiko-Umgebungen, insbesondere in lebens-, gesundheits-, sicherheits- oder umweltkritischen Systemen. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von skybow ist der Einsatz untersagt in folgenden Bereichen: (a) Betrieb von Kernkraftanlagen; (b) lebenserhaltende Systeme oder Medizingeräte; (c) Pharma-Produktion; (d) Luftverkehrskontrolle oder Luftfahrtsysteme; (e) Eisenbahn-Leit- und Sicherungstechnik; (f) Waffensysteme oder militärische Anwendungen; (g) kritische Energie-, Wasser- oder Telekommunikations-Infrastruktur; (h) Notrufsysteme; (i) sonstige Anwendungen, bei denen ein Softwarefehler direkt zu Tod, Personenschäden oder schweren Umwelt- oder Sachschäden führen kann. Verstösse hiergegen begründen keine Haftung von skybow; der Lizenznehmer stellt skybow diesbezüglich vollumfänglich frei.
12. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle aufgrund von Umständen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Cyberangriffe Dritter oder behördliche Massnahmen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich schriftlich. Hält das Ereignis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen.
13. Anhänge, Änderungen, Teilnichtigkeit
(a) Anhänge sind integraler Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung von skybow.
(b) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(c) Die Bestimmungen zu Geheimhaltung und Datenschutz, Gewährleistung, Haftung, Teilnichtigkeit sowie anwendbarem Recht und Gerichtsstand bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages in Kraft.
(d) skybow ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung zum Beginn der nächsten Vertragsperiode anzupassen, sofern die überarbeitete Fassung dem Lizenznehmer mindestens 3 Monate vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt wird. Benachteiligt die Anpassung den Lizenznehmer wesentlich, ist dieser berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Fassung zu kündigen.
(e) Im Konfliktfall gilt folgende Rangordnung: (1) das individuell vereinbarte Statement of Work bzw. Order Form (Leistungsbeschreibung), (2) der Auftragsverarbeitungsvertrag (Teil C) in Bezug auf datenschutzrechtliche Belange, (3) diese AGB. Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht; bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen geht die deutsche Fassung vor.
13a. Ergänzende Bestimmungen
(a) Geistige Eigentumsrechte: Sämtliche Rechte am geistigen Eigentum an der Software und der Dokumentation verbleiben bei skybow und deren Lizenzgebern; der Lizenznehmer erhält ausschliesslich das in Ziffer 3 sowie in den Abschnitten A.2 bis A.4 geregelte Nutzungsrecht. Eine weitergehende Übertragung von Rechten findet nicht statt.
(b) Aktualisierungen der Software: skybow ist berechtigt, Funktionen der Software jederzeit anzupassen, zu aktualisieren oder einzustellen, sofern die im Vertrag vereinbarte Kernfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird. skybow informiert den Lizenznehmer über wesentliche Änderungen mit angemessener Vorlaufzeit.
(c) Exportkontrolle: Der Lizenznehmer hat alle anwendbaren Export- und Sanktionsvorschriften einzuhalten und sichert zu, nicht von Sanktionen betroffen zu sein und die Software nicht für untersagte Endverwendungen einzusetzen.
14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1 Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung; das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
14.2 Gütliche Einigung
Die Parteien streben zunächst eine gütliche Einigung bei Streitigkeiten an.
14.3 Gerichtsstand
Im Streitfall ist Rapperswil, Kanton St. Gallen, der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
A.2 Produktspezifische Bestimmungen – skybow Studio (SaaS/Cloud)
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der von skybow AG entwickelten Softwareprodukte sowie der zugehörigen Dokumentation (nachfolgend „skybow-Softwareprodukte“) als cloudbasierte Online-Dienste (Software-as-a-Service, SaaS) über die Microsoft 365 / SharePoint Online Plattform. Der Lizenznehmer erhält einen passwortgeschützten, webbasierten Zugang zum Dienst. Die Lizenz wird nach der Anzahl autorisierter Endnutzer („Seats“) gewährt; als Endnutzer gelten natürliche Personen, die mit den skybow-Softwareprodukten erstellte Anwendungen produktiv nutzen. Personen, die ausschliesslich in einer administrativen oder erstellenden Rolle tätig sind (z. B. App-Builder oder Konfiguratoren), benötigen keinen Seat, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes geregelt ist. Die vereinbarte Anzahl Seats sowie die lizenzierten Module sind in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Sämtliche Rechte an den skybow-Softwareprodukten und der Dokumentation verbleiben bei skybow und deren Lizenzgebern.
2. Bereitstellung und Zugangseröffnung
skybow aktiviert den Zugang zum Dienst zum gegenseitig vereinbarten Zeitpunkt. Mit der Aktivierung erhält der Lizenznehmer für die vereinbarte Anzahl Seats Zugang zur jeweils aktuell produktiv betriebenen Version der skybow-Softwareprodukte. Eine physische Lieferung oder Installation findet nicht statt.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers (Zugangsschutz)
(a) Der Lizenznehmer hat alle Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Schlüssel, Token) streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Die Weitergabe von Login-Daten ist untersagt.
(b) Jeder Zugang darf nur von einer natürlichen Person genutzt werden. Die gemeinsame Nutzung eines Zugangs („Shared Account“) oder die gleichzeitige Nutzung desselben Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig.
(c) Der Lizenznehmer setzt angemessene organisatorische und technische Massnahmen nach dem Stand der Technik zur Zugangssicherung um.
4. Nutzungsrecht (Abs. a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst den Zugang zu den skybow-Softwareprodukten über das Internet für die in der Leistungsbeschreibung vereinbarte Anzahl autorisierter Nutzer (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzigen natürlichen Person zugewiesen werden; eine gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist unzulässig.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht — insbesondere das Verbot der Nutzung durch Dritte, des White-Labelings sowie des Reverse Engineerings — sind abschliessend in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) geregelt und gelten ergänzend zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow stellt sicher, dass neue Versionen der skybow-Softwareprodukte vor dem produktiven Rollout getestet werden. Da die Software als laufend betriebener Cloud-Dienst erbracht wird, gelten anstelle einmaliger Gewährleistungsfristen die im Maintenance-Vertrag definierten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen.
5.2 Befreiung vom Gewährleistungsanspruch
skybow ist von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow zu verantwortenden Umständen beruht, insbesondere bei unsachgemässem Gebrauch durch den Lizenznehmer oder dessen autorisierte Nutzer, Eingriffen Unbefugter oder Problemen, die auf die Infrastruktur des Lizenznehmers (Browser, Netzwerk, Microsoft 365 Tenant-Konfiguration) zurückzuführen sind.
6. Auftragsverarbeitung
Der Lizenznehmer ist und bleibt Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Abs. 7 DSGVO bzw. Art. 5 lit. j DSG für alle personenbezogenen Daten, die er oder seine Nutzer im Rahmen der Softwarenutzung verarbeiten. skybow AG ist Auftragsverarbeiterin im Sinne von Art. 4 Abs. 8 DSGVO und verarbeitet diese Daten ausschliesslich gemäss den Weisungen des Lizenznehmers im Rahmen des gesondert abzuschliessenden Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV), abrufbar unter https://www.skybow.com/terms-of-use#dpa.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Lizenzerlöschen
Die ordentliche Kündigung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode. Mit Ablauf der Kündigungsfrist wird der Zugang zum Dienst deaktiviert und das Nutzungsrecht erlöscht vollständig. Fristen und Modalitäten der Datenrückgabe und -löschung richten sich nach dem AVV. Da keine Software lokal installiert wird, entfällt eine Rückgabe- oder Löschpflicht für Software-Kopien.
8. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(a) Voraussetzung für die Nutzung der skybow-Softwareprodukte ist eine geeignete und laufende Microsoft 365 / SharePoint Online Umgebung (Tenant) des Lizenznehmers einschliesslich der notwendigen Lizenzen, Konfigurationen und Netzwerkanbindung.
(b) Der Lizenznehmer ist für seine Infrastruktur verantwortlich. skybow haftet nicht für Leistungsmängel, die durch Ausfälle, Änderungen oder Beschränkungen der Microsoft 365-Plattform oder durch die Infrastruktur, Konfiguration oder Fehlbedienung auf Seiten des Lizenznehmers verursacht werden.
(c) Datensicherung: skybow führt für den skybow Studio SaaS-Dienst täglich automatisierte Backups der Konfigurationsdaten und Mandantendaten durch. Die Wiederherstellungszeit (RTO) beträgt maximal 24 Stunden, der maximale Datenverlust (RPO) maximal 24 Stunden. Für skybow Add-ins und skybow On-Premise liegt die Datensicherungsverantwortung beim Lizenznehmer, da diese Produkte auf der Infrastruktur des Lizenznehmers oder einem Hosting-Anbieter betrieben werden.
A.3 Produktspezifische Bestimmungen – skybow Add-ins (SPFx)
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung der von skybow AG entwickelten Add-in-Software sowie der zugehörigen Dokumentation (nachfolgend „skybow Add-ins“) zur Installation als SharePoint Framework (SPFx) Solution in der Microsoft 365 / SharePoint Online Umgebung des Lizenznehmers. Die skybow Add-ins werden dem Lizenznehmer als Installationspaket bereitgestellt und durch den Lizenznehmer eigenverantwortlich in seinem SharePoint-Tenant installiert, konfiguriert und betrieben. skybow betreibt die Software nicht als Dienst; Betrieb und Verwaltung liegen vollständig beim Lizenznehmer. Die Lizenz wird als Jahresabonnement nach der Anzahl autorisierter Endanwender („Seats“) gewährt; als Endanwender gelten natürliche Personen, die die skybow Add-ins produktiv nutzen. Die vereinbarte Anzahl Seats sowie die lizenzierten Add-in-Module sind in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Sämtliche Rechte an den skybow Add-ins und der Dokumentation verbleiben bei skybow und deren Lizenzgebern.
2. Bereitstellung und Installation
skybow stellt dem Lizenznehmer nach Vertragsabschluss das Installationspaket (SPFx Solution Package) zum Download bereit und aktiviert die Lizenz. Der Lizenznehmer ist selbst für die Installation, Konfiguration und den Betrieb der skybow Add-ins in seiner SharePoint Online Umgebung verantwortlich. Die Funktionalität der skybow Add-ins ist an eine aktive Lizenz gebunden, die skybow zentral verwaltet; skybow ist berechtigt, die Lizenz bei Vertragsende oder bei wesentlichen Vertragsverletzungen zu deaktivieren. Die Bereitstellung neuer Versionen erfolgt durch skybow; der Lizenznehmer ist für die Durchführung von Updates in seiner Umgebung verantwortlich. Ein direkter Zugang von skybow zum Tenant des Lizenznehmers findet nicht statt.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers
(a) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die skybow Add-ins ausschliesslich in seiner lizenzierten SharePoint Online Umgebung installiert und betrieben werden. Der Lizenznehmer trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um unbefugten Zugriff auf das Installationspaket und die deployten Lösungen zu verhindern.
(b) Die Weitergabe des Installationspakets oder von Teilen davon an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von skybow untersagt.
(c) Der Lizenznehmer gewährleistet, dass der Zugang zur installierten Lösung sowie zur SharePoint Online Umgebung durch geeignete Massnahmen (insbesondere Zugriffskontrollen gemäss der Microsoft 365 Tenant-Verwaltung) gegen unbefugte Nutzung geschützt ist.
4. Nutzungsrecht (Abs. a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst die Installation und den Betrieb der skybow Add-ins in der in der Leistungsbeschreibung definierten Umgebung (ein SharePoint-Tenant) für die vereinbarte Anzahl autorisierter Endanwender (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzigen natürlichen Person zugewiesen werden; eine gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist unzulässig.
Eine Nutzung in zusätzlichen Tenants oder durch Dritte ausserhalb der lizenzierten Umgebung ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit skybow untersagt.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht — insbesondere das Verbot der Nutzung durch Dritte, des White-Labelings sowie des Reverse Engineerings — sind abschliessend in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) geregelt und gelten ergänzend zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow stellt sicher, dass neue Versionen der skybow Add-ins vor der Veröffentlichung getestet werden. Da die Software in der Umgebung des Lizenznehmers betrieben wird, ist skybow für die Fehlerdiagnose auf Informationen und Mitwirkung des Lizenznehmers angewiesen. Die im Maintenance-Vertrag definierten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen sind verbindlich.
5.2 Befreiung vom Gewährleistungsanspruch
skybow ist von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow zu verantwortenden Umständen beruht, insbesondere bei unsachgemässem Gebrauch durch den Lizenznehmer oder dessen Nutzer, Eingriffen Unbefugter, Problemen, die auf die Infrastruktur des Lizenznehmers (SharePoint-Konfiguration, Netzwerk, Microsoft 365 Tenant) zurückzuführen sind, oder bei fehlerhafter oder unsachgemässer Installation, Konfiguration oder Anpassung der skybow Add-ins durch den Lizenznehmer.
6. Auftragsverarbeitung
Die skybow Add-ins werden im SharePoint-Tenant des Lizenznehmers installiert und betrieben. skybow erhält im Normalbetrieb keinen Zugang zu den dabei verarbeiteten Daten; eine Auftragsverarbeitung durch skybow findet grundsätzlich nicht statt. Ausgenommen sind Support-Einsätze, bei denen der Lizenznehmer skybow explizit Zugang gewährt – in diesen Fällen sind die Allgemeinen Datenschutzbedingungen (AVV) gemäss https://www.skybow.com/terms-of-use#dpa massgeblich. Der Lizenznehmer trägt die alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der skybow Add-ins in seiner Umgebung.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Lizenzerlöschen
Die ordentliche Kündigung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode. Mit Ablauf der Kündigungsfrist deaktiviert skybow die Lizenz und das Nutzungsrecht erlöscht vollständig.
8. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(a) Voraussetzung für die Nutzung der skybow-Softwareprodukte ist eine geeignete und laufende Microsoft 365 / SharePoint Online Umgebung (Tenant) des Lizenznehmers einschliesslich der notwendigen Lizenzen, Konfigurationen und Netzwerkanbindung.
(b) Der Lizenznehmer ist vollumfänglich für die Installation, Konfiguration, den Betrieb und die Aktualisierung der skybow Add-ins in seiner Umgebung verantwortlich. skybow haftet nicht für Leistungsmängel, die durch fehlerhafte oder unterlassene Installation, unsachgemässe Konfiguration, Ausfälle oder Änderungen der Microsoft 365-Plattform oder durch Anpassungen des Lizenznehmers an der SharePoint-Umgebung entstehen.
A.4 Produktspezifische Bestimmungen – skybow On-Premise
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung der von skybow AG entwickelten Softwareprodukte sowie der zugehörigen Dokumentation (nachfolgend „skybow-Software“) zur Installation und zum Betrieb auf der eigenen Infrastruktur des Lizenznehmers (On-Premise). Die skybow-Software wird dem Lizenznehmer als Installationspaket bereitgestellt und durch den Lizenznehmer eigenverantwortlich installiert, konfiguriert und betrieben. skybow betreibt die Software nicht als Dienst; Betrieb, Verwaltung und Datensicherung liegen vollständig beim Lizenznehmer. Die Lizenz wird als Jahresabonnement nach der Anzahl autorisierter Endanwender („Seats“) gewährt; als Endanwender gelten natürliche Personen, die die skybow-Software produktiv nutzen. Die vereinbarte Anzahl Seats sowie die lizenzierten Module sind in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Sofern der Lizenznehmer optionale On-Premise Background Services (serverseitige Verarbeitungsdienste) einsetzt, fallen hierfür zusätzliche Kosten gemäss der jeweils aktuellen skybow-Preisliste an; die aktuelle Preisliste kann jederzeit bei support@skybow.com angefordert werden. Sämtliche Rechte an der skybow-Software und der Dokumentation verbleiben bei skybow und deren Lizenzgebern.
2. Bereitstellung, Installation und Lizenzaktivierung
skybow stellt dem Lizenznehmer nach Vertragsabschluss das Installationspaket zum Download bereit und aktiviert die Lizenz über den skybow License Service. Der Lizenznehmer ist selbst für die Installation, Konfiguration und den Betrieb der skybow-Software auf seiner eigenen Infrastruktur verantwortlich. skybow ist berechtigt, die Lizenz bei Vertragsende oder bei wesentlichen Vertragsverletzungen über den skybow License Service zu deaktivieren. Die Bereitstellung neuer Versionen erfolgt durch skybow; der Lizenznehmer ist für die Durchführung von Updates in seiner Umgebung verantwortlich.
3. Sicherheitspflichten des Lizenznehmers
(a) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die skybow-Software ausschliesslich im Rahmen der lizenzierten Umgebung installiert und betrieben wird. Der Lizenznehmer trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um unbefugten Zugriff auf das Installationspaket und die installierte Software zu verhindern.
(b) Die Weitergabe des Installationspakets oder von Teilen davon an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von skybow untersagt.
(c) Der Lizenznehmer gewährleistet den Schutz der installierten skybow-Software gegen unbefugten Zugriff durch Dritte durch geeignete infrastrukturelle und organisatorische Massnahmen.
4. Nutzungsrecht (Abs. a)
(a) Das Nutzungsrecht umfasst die Installation und den Betrieb der skybow-Software auf der eigenen Infrastruktur des Lizenznehmers für die vereinbarte Anzahl autorisierter Endanwender (Seats). Jeder Seat darf nur einer einzigen natürlichen Person zugewiesen werden; eine gemeinsame Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist unzulässig. Eine Installation auf zusätzlichen Systemen oder Standorten ist nur im Rahmen der in der Leistungsbeschreibung definierten Umgebung zulässig.
Die allgemeinen Bedingungen für das Nutzungsrecht — insbesondere das Verbot der Nutzung durch Dritte, des White-Labelings sowie des Reverse Engineerings — sind abschliessend in Abschnitt A.1, Ziffer 3, Absätze (b) bis (e) geregelt und gelten ergänzend zu den produktspezifischen Bestimmungen dieser Ziffer 4.
5. Gewährleistung
5.1 Funktionen
skybow stellt sicher, dass neue Versionen der skybow-Software vor der Veröffentlichung getestet werden. Da die Software in der Umgebung des Lizenznehmers betrieben wird, ist skybow für die Fehlerdiagnose auf Informationen und Mitwirkung des Lizenznehmers angewiesen. Die im Maintenance-Vertrag definierten Prioritätsstufen und Reaktionszeiten für die Behebung von Störungen sind verbindlich.
5.2 Befreiung vom Gewährleistungsanspruch
skybow ist von Gewährleistungspflichten befreit, wenn der Mangel nicht auf von skybow zu verantwortenden Umständen beruht, insbesondere bei unsachgemässem Gebrauch durch den Lizenznehmer oder dessen Nutzer, Eingriffen Unbefugter, Problemen, die auf die Infrastruktur, Hardware oder Systemkonfiguration des Lizenznehmers zurückzuführen sind, oder bei fehlerhafter oder unterlassener Installation, Konfiguration oder Aktualisierung der skybow-Software durch den Lizenznehmer.
6. Auftragsverarbeitung
Die skybow-Software wird auf der Infrastruktur des Lizenznehmers betrieben. skybow erhält im Normalbetrieb keinen Zugang zu den dabei verarbeiteten Daten; der Lizenznehmer trägt die alleinige datenschutzrechtliche Verantwortung für den Betrieb der skybow-Software in seiner Umgebung, einschliesslich Datensicherung und -schutz. Ausgenommen sind Support-Einsätze, bei denen der Lizenznehmer skybow explizit Zugang gewährt – in diesen Fällen sind die Allgemeinen Datenschutzbedingungen (AVV) gemäss https://www.skybow.com/terms-of-use#dpa massgeblich.
7. Kündigung – Ordentliche Kündigung und Lizenzerlöschen
Die ordentliche Kündigung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode. Mit Ablauf der Kündigungsfrist deaktiviert skybow die Lizenz über den skybow License Service und das Nutzungsrecht erlöscht vollständig. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die skybow-Software unverzüglich von sämtlichen Systemen zu deinstallieren, alle Kopien des Installationspakets zu löschen und dies auf Anfrage schriftlich zu bestätigen.
8. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(a) Der Lizenznehmer stellt sicher, dass seine Infrastruktur (Server, Netzwerk, Betriebssystem, Datenbanken) die in der Leistungsbeschreibung oder Systemdokumentation definierten technischen Mindestanforderungen erfüllt. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Infrastruktur.
(b) Der Lizenznehmer ist vollumfänglich für Installation, Konfiguration, Betrieb, Datensicherung und Aktualisierung der skybow-Software in seiner Umgebung verantwortlich. skybow haftet nicht für Leistungsmängel, die durch Ausfälle, Fehler oder Inkompatibilitäten der Infrastruktur, Hardware, Betriebssysteme oder Drittsoftware des Lizenznehmers oder durch fehlerhafte oder unterlassene Installation und Konfiguration entstehen.
B. Software-Wartungs- & Supportvertrag
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen durch skybow AG für die lizenzierten skybow-Softwareprodukte. Das Maintenance & Support Agreement ist integraler Bestandteil des Gesamtlizenzvertrages. Die Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen setzt einen gültigen Lizenzvertrag für das jeweilige Softwareprodukt voraus.
2. Wartungsleistungen
2.1 Software-Updates
skybow stellt dem Lizenznehmer während der Laufzeit des Maintenance Agreements sämtliche Software-Updates (Bugfixes und Minor Version Updates) sowie neue Major-Versionen der lizenzierten Softwareprodukte zum Download bereit. Der Zugang zu Updates erfolgt ausschliesslich über das skybow Download-Portal oder den Microsoft AppSource Marketplace.
2.2 Kompatibilitäts-Updates
skybow bemüht sich, zeitnah Updates bereitzustellen, um die Kompatibilität mit aktuellen Versionen von Microsoft 365 und SharePoint zu erhalten. Kompatibilitäts-Updates adressieren Änderungen der Microsoft-Plattform, die die Kernfunktionalität beeinträchtigen. skybow übernimmt keine Garantie für die Kompatibilität mit Beta-Versionen, Preview-Features oder nicht lizenzierten Microsoft-Produkten.
2.3 Systemverfügbarkeit (nur skybow Studio SaaS)
skybow garantiert eine monatliche Systemverfügbarkeit von mindestens 99,5% für skybow Studio, gemessen an der Gesamtzahl der Stunden des jeweiligen Kalendermonats abzüglich geplanter Wartungsfenster.
Als Ausfall gilt jede Unterbrechung der Kernfunktionalität von skybow Studio, die nicht durch einen der folgenden Faktoren verursacht wird: (a) geplante, mindestens 5 Arbeitstage im Voraus angekündigte Wartungsfenster, (b) Ausfälle der Microsoft 365-Plattform, (c) Höhere Gewalt, (d) Handlungen oder Unterlassungen des Lizenznehmers.
Bei Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit erhält der Lizenznehmer eine Gutschrift gemäss Ziffer 5.4 (Rückerstattungen).
3. Support-Leistungen
3.1 Support-Kanäle
Der Support erfolgt ausschließlich über das skybow Support-Portal unter skybow.com/support. skybow bietet First- und Second-Level-Support in Deutsch und Englisch. Premium-Support mit festen Ansprechpartnern und verkürzten Reaktionszeiten ist gegen Aufpreis verfügbar.
3.2 Support-Zeiten
Der Support ist zu den üblichen Geschäftszeiten verfügbar: Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr Schweizer Zeit (CET/CEST, UTC+1/UTC+2 je nach Sommerzeit), mit Ausnahme der schweizerischen Feiertage sowie der skybow-Betriebsferien (letzte Woche Dezember und erste Woche Januar).
3.3 Prioritätsstufen und Reaktionszeiten
Gemeldete Probleme werden nach den folgenden Prioritätsstufen klassifiziert:
- Priorität 1 (Kritisch): Vollständiger Ausfall der Kernfunktionalität; erste Rückmeldung innerhalb von 4 Geschäftsstunden; Workaround oder Fix innerhalb von 2 Werktagen.
- Priorität 2 (Hoch): Erhebliche funktionale Beeinträchtigung; erste Rückmeldung innerhalb von 1 Werktag; Fix innerhalb von 5 Werktagen.
- Priorität 3 (Mittel): Funktionale Einschränkung; erste Rückmeldung innerhalb von 2 Werktagen; Einplanung in nächstes reguläres Update.
- Priorität 4 (Niedrig): Kosmetische Probleme, Feature-Requests; erste Rückmeldung innerhalb von 5 Werktagen; Einplanung in zukünftige Roadmap.
4. Support-Umfang
4.1 Ausschlüsse
Nicht vom Support abgedeckt sind: Probleme, die aus Anpassungen, Konfigurationen oder Erweiterungen entstehen, die nicht von skybow vorgenommen wurden; Kompatibilitätsprobleme mit Drittanbieterprodukten ausserhalb des Lizenzumfangs; Probleme aus vertragswidriger Nutzung; Support für Endanwender des Lizenznehmers; Vor-Ort-Support oder Projektleistungen (gesondert buchbar).
4.2 Mitwirkungspflichten
Der Lizenznehmer hat skybow alle für die Fehlerdiagnose erforderlichen Informationen (z. B. Versionsstand, Fehlerbeschreibung, Reproduktionsschritte, Systemumgebung) bereitzustellen. Unzureichende Mitwirkung kann zu verlängerten Lösungszeiten oder einer fehlenden Behebungsmöglichkeit führen.
5. Vergütung
5.1 Lizenz- und Maintenance-Gebühren
Die jährliche Lizenz- und Maintenance-Gebühr richtet sich nach der Anzahl der vertraglich vereinbarten Seats und der lizenzierten Produktmodule gemäss der Leistungsbeschreibung. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
5.2 Preisanpassungen
skybow behält sich das Recht vor, die jährliche Lizenz- und Maintenance-Gebühr mit Wirkung ab Beginn der nächsten Vertragsperiode anzupassen, mit einer Voranmeldefrist von mindestens 3 Monaten in Schriftform. Preisanpassungen orientieren sich an der Entwicklung des Schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) oder eines vergleichbaren Index, begrenzt auf maximal 10% pro Periode. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% hat der Lizenznehmer das Recht, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu kündigen, ohne zusätzliche Kosten zu tragen.
5.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich skybow vor, Wartungs- und Supportleistungen nach einer Mahnfrist von 14 Tagen zu suspendieren. Die Suspendierung berührt die Zahlungspflicht des Lizenznehmers nicht. Bei anhaltendem Verzug kann skybow den Vertrag ausserordentlich kündigen.
5.4 Rückerstattungen
Eine Rückerstattung bereits bezahlter Lizenz- oder Supportgebühren ist ausgeschlossen, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Ausnahmen:
(a) Kündigung durch skybow ohne Verschulden des Lizenznehmers: anteilige Rückerstattung der verbleibenden Vertragslaufzeit.
(b) Wesentliche Leistungsstörung durch skybow (P1-Ausfall > 72 Stunden) oder Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit gemäss Ziffer 2.3: Gutschrift von 10% der monatlichen Gebühr pro betroffenem Tag, maximal eine Monatsgebühr. Als „Monatsgebühr“ im Sinne dieser Ziffer gilt ein Zwölftel (1/12) der jährlichen Lizenz- und Maintenance-Gebühr gemäss Ziffer 5.1.
(c) Fehlerhafte Rechnungsstellung: Rückerstattung des zuviel bezahlten Betrags innerhalb von 30 Tagen nach Nachweis.
6. Verantwortlichkeitsabgrenzung bei skybow Partnern
6.1 Leistungserbringung und Eskalation
Bei Direktkunden erbringt skybow AG Supportleistungen direkt gegenüber dem Lizenznehmer. Der Lizenznehmer ist für die korrekte Klassifizierung und Priorisierung seiner Supportanfragen gemäss Ziffer 4 verantwortlich.
Bei Partnerkunden erbringt skybow AG Supportleistungen ausschliesslich gegenüber dem Partner. Direkter Support gegenüber dem Endkunden des Partners erfolgt nur auf ausdrückliche Veranlassung des Partners. Der Partner ist verantwortlich für die Erstklassifizierung und Priorisierung eingehender Supportanfragen gemäss Ziffer 4. Die Priorisierung bindet skybow AG, soweit sie nicht offensichtlich unzutreffend ist.
Stuft der Partner eine Anfrage niedriger ein als von skybow AG für angemessen gehalten (z. B. P1 als P3), ist der Partner allein verantwortlich für die aus der Fehlklassifizierung resultierenden Folgen gegenüber dem Endkunden. skybow AG stellt in einem solchen Fall den Partner von Ansprüchen Dritter frei, sofern die verspätete Reaktion kausal auf der Fehlklassifizierung des Partners beruht.
6.2 Eskalationspfad bei Direktkunden
Erhält ein Direktkunde innerhalb der in Ziffer 4.2 genannten Reaktionszeit keine Rückmeldung, wendet er sich direkt per E-Mail an support@skybow.com und kennzeichnet die Anfrage entsprechend der Prioritätsstufe. Bei P1-Vorfällen steht zusätzlich der telefonische Notfallkontakt über die im Support-Portal hinterlegte Rufnummer zur Verfügung. skybow AG benennt mindestens eine technisch verantwortliche Person, die bei P1-Vorfällen erreichbar ist.
6.3 Eskalationspfad bei skybow Partnern
Wird innerhalb der in Ziffer 4.2 genannten Reaktionszeit keine Lösungsmöglichkeit kommuniziert, eskaliert der Partner die Anfrage an den zuständigen Account Manager bei skybow AG. Bei P1-Vorfällen ist zusätzlich die direkte Erreichbarkeit einer technisch verantwortlichen Person bei skybow AG sicherzustellen (Notfallkontakt gemäss separater Partnervereinbarung). Der Partner benennt skybow AG mindestens einen qualifizierten technischen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für eskalierte Fälle.
7. Laufzeit und Kündigung
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, hat dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht schriftlich mit einer Frist von mindestens 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt wird. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
8. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von skybow im Rahmen dieses Vertrages richtet sich nach Abschnitt A.1, Ziffer 5 (Haftung). Abschnitt A.1, Ziffern 11 (Einsatz in Hochrisiko-Umgebungen) und 12 (Höhere Gewalt) gelten für die Leistungen dieses Teils B entsprechend.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
1. Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") ergänzt den zwischen skybow AG (nachfolgend „Auftragsverarbeiter") und dem Verantwortlichen geschlossenen Hauptvertrag (Lizenzvertrag und/oder Software Maintenance & Support Agreement) und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäss Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie dem schweizerischen Datenschutzgesetz (revDSG). Im Verhältnis zum Hauptvertrag gehen die Bestimmungen dieses AVV vor, soweit datenschutzrechtliche Fragen betroffen sind. Für Verantwortliche mit Sitz ausschliesslich in der Schweiz ohne Bezug zum EWR gilt das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, seit 1. September 2023 in Kraft) als alleinige datenschutzrechtliche Grundlage.
2. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses AVV gelten folgende Definitionen: „Personenbezogene Daten" sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). „Verarbeitung" bezeichnet jeden Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO). „Verantwortlicher" (auch „Auftraggeber") ist die natürliche oder juristische Person i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. „Auftragsverarbeiter" ist skybow AG i. S. v. Art. 4 Nr. 8 DSGVO. „Betroffene Person" ist jede natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden.
3. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet im Auftrag des Verantwortlichen personenbezogene Daten zur Erfüllung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen, insbesondere zur Bereitstellung und zum Betrieb der skybow-Softwareprodukte, für Support- und Wartungsleistungen, Cloud-Dienste sowie Beratungsleistungen. Dieser AVV läuft parallel zum Hauptvertrag und endet automatisch mit dessen Beendigung, vorbehaltlich der Nachwirkungsbestimmungen. Gegenstand der Verarbeitung sind Stammdaten (Name, Position, Unternehmensangaben), Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Adresse), Zugangsdaten (Benutzernamen, verschlüsselte Passwörter, Tenant-Informationen), Nutzungsdaten (Logfiles, Fehlermeldungen) sowie Support-Kommunikation einschliesslich Ticketinhalte und Anhänge. Der Kreis der betroffenen Personen umfasst Mitarbeitende und Administratoren des Verantwortlichen, Endnutzer der skybow-Softwareprodukte beim Verantwortlichen sowie Ansprechpartner bei skybow-Partnern und deren Endkunden. Zwecke der Verarbeitung sind die Bereitstellung der Softwareprodukte, Support-, Wartungs- und Entwicklungsleistungen, die Accountverwaltung und Vertragsabwicklung sowie die Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
4. Weisungsbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Mündliche Weisungen sind schriftlich, in Textform oder per E-Mail zu bestätigen. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn eine Weisung nach seiner Einschätzung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften der Union, eines Mitgliedstaates oder der Schweiz verstösst.
5. Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich: (a) personenbezogene Daten ausschliesslich gemäss den dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen zu verarbeiten; (b) sicherzustellen, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) unterliegen; (c) angemessene technische und organisatorische Massnahmen gemäss Art. 32 DSGVO und Art. 8 nDSG zu implementieren und aufrechtzuerhalten; (d) Unterauftragsverarbeiter nur gemäss den Regelungen in Ziffer 8 dieses AVV einzusetzen; (e) den Verantwortlichen, soweit möglich, dabei zu unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Ausübung der in Kapitel III DSGVO niedergelegten Rechte der betroffenen Person nachzukommen; (f) unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO niedergelegten Pflichten zu unterstützen; (g) personenbezogene Daten nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen gemäss Ziffer 12 (Datenrückgabe und Löschung) zu löschen oder zurückzugeben; (h) dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem AVV niedergelegten Pflichten zur Verfügung zu stellen.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der Verantwortliche hat insbesondere die folgenden Pflichten zu erfüllen:
- Rechtsgrundlage: Sicherstellung einer gültigen Rechtsgrundlage für die beauftragten Verarbeitungen.
- Datenqualität: Übermittlung korrekter und aktueller Daten.
- Ansprechpartner: Benennung eines zuständigen Ansprechpartners für datenschutzrechtliche Fragen.
7. Technische und organisatorische Massnahmen (TOM)
Der Auftragsverarbeiter implementiert und unterhält angemessene technische und organisatorische Massnahmen gemäss Art. 32 DSGVO und Art. 8 nDSG. Insbesondere:
- Zutrittskontrolle: Physischer Zugang zu Rechenzentren und Büroräumen ist auf autorisiertes Personal beschränkt (Schliesssystem, Alarmanlage, Besucherprotokoll).
- Zugangskontrolle: Systeme sind durch Passwortschutz und Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) gesichert. Passwörter werden gehasht gespeichert. Inaktive Sitzungen werden automatisch beendet.
- Zugriffskontrolle: Zugriffe auf personenbezogene Daten erfolgen nach dem Least-Privilege-Prinzip. Berechtigungen werden regelmässig überprüft. Alle Zugriffe werden protokolliert.
- Weitergabekontrolle: Datentransfers erfolgen ausschliesslich verschlüsselt (TLS 1.2 oder höher). E-Mail-Kommunikation mit sensiblen Daten wird nach Möglichkeit zusätzlich verschlüsselt.
- Eingabekontrolle und Protokollierung: Dateneingaben, -änderungen und -löschungen werden protokolliert und sind nachvollziehbar. Log-Dateien werden mindestens 90 Tage aufbewahrt.
- Verfügbarkeitskontrolle: Tägliche automatisierte Backups für den skybow Studio SaaS-Dienst mit maximaler Wiederherstellungszeit (RTO) von 24 Stunden und maximalem Datenverlust (RPO) von 24 Stunden. Redundante Systemarchitektur, Business Continuity Plan vorhanden.
Die Massnahmen werden regelmässig überprüft und weiterentwickelt; das Schutzniveau wird nicht herabgesetzt.
8. Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, folgende Unterauftragsverarbeiter einzusetzen (Stand Mai 2026):
- Microsoft Corporation (USA): Azure, Microsoft 365, SharePoint Online. Rechtsgrundlage: Standardvertragsklauseln (SCC) + EU-U.S. Data Privacy Framework. Datenstandort primär EU (West-Europa).
- Zendesk Inc. (USA): Ticketing und Support. Rechtsgrundlage: SCC + EU-U.S. Data Privacy Framework. Datenstandort primär EU, in Supportfällen USA.
- Zoho Corporation Pvt. Ltd. (Indien/USA): CRM, E-Mail-Marketing, interne Kollaboration. Rechtsgrundlage: SCC. Datenstandort EU (sofern EU-Datacenter gewählt).
- Pipedrive OÜ (Estland/USA): CRM und Vertriebsmanagement. Rechtsgrundlage: SCC + EU-U.S. Data Privacy Framework. Datenstandort primär EU.
Der Verantwortliche erteilt mit Akzeptanz des Order Forms seine allgemeine Genehmigung gemäss Art. 28 Abs. 2 DSGVO. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen oder die Hinzunahme weiterer Unterauftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist schriftlich Widerspruch erheben, sofern ein sachlich begründeter Datenschutzgrund vorliegt; ohne fristgerechten Widerspruch gilt die Änderung als genehmigt. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet alle Unterauftragsverarbeiter vertraglich zu denselben Datenschutzpflichten und haftet gegenüber dem Verantwortlichen für deren Erfüllung wie für eigene Pflichten.
9. Internationale Datentransfers
Der Auftragsverarbeiter betreibt seine Services primär in Azure-Rechenzentren in West-Europa (EU/Schweiz). Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder ausserhalb des EWR oder der Schweiz erfolgen ausschliesslich bei Vorliegen eines angemessenen Schutzniveaus gemäss Art. 44 bis 49 DSGVO. Als Garantien dienen insbesondere ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, EU-Standardvertragsklauseln (SCC) oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften (BCR). Die aktuell eingesetzten Drittlandtransfers und die jeweils zugrunde liegenden Garantien sind in Ziffer 8 dieses AVV bei den einzelnen Unterauftragsverarbeitern ausgewiesen.
10. Rechte betroffener Personen
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechtsanfragen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Direkt beim Auftragsverarbeiter eingehende Anfragen betroffener Personen werden unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet und ohne dessen ausdrückliche Weisung nicht selbständig beantwortet.
11. Datenpannen
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen ohne unangemessene Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, nachdem ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt geworden ist. Die Meldung enthält mindestens: eine Beschreibung der Art der Verletzung; die Kategorien und die geschätzte Zahl der betroffenen Personen; die Kategorien und die geschätzte Zahl der betroffenen Datensätze; die voraussichtlichen Folgen der Verletzung sowie die bereits ergriffenen oder vorgeschlagenen Abhilfemassnahmen.
12. Datenrückgabe und Löschung
Nach Beendigung der Verarbeitungsleistungen oder auf Weisung des Verantwortlichen löscht oder gibt der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Rückgabe erfolgt in einem gängigen maschinenlesbaren Format (insbesondere CSV oder JSON) innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende. Konten, die 180 Tage nach Zahlungsausfall nicht reaktiviert wurden, werden gelöscht; der Verantwortliche wird 30 Tage vor der Löschung per E-Mail benachrichtigt und erhält die Möglichkeit, seine Daten zu exportieren. Löschfristen können technisch bedingte Verzögerungen durch die eingesetzten Cloud-Systeme (insbesondere Microsoft Azure) beinhalten; der Auftragsverarbeiter hat keinen Einfluss auf die internen Löschzyklen der Cloud-Infrastruktur. Auf Anfrage stellt der Auftragsverarbeiter eine schriftliche Bestätigung der Löschung oder Rückgabe aus.
13. Prüfungsrechte
Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV durch den Auftragsverarbeiter zu überprüfen, entweder durch Anforderung von Dokumentationen oder durch Durchführung einer Prüfung mit angemessener Vorankündigung von mindestens 14 Tagen. Prüfungen sind während der üblichen Geschäftszeiten, ohne Beeinträchtigung des Betriebs und auf Kosten des Verantwortlichen durchzuführen. Der Auftragsverarbeiter kann die Prüfpflicht durch Vorlage aktueller Zertifizierungen oder Prüfberichte qualifizierter unabhängiger Prüfer (insbesondere ISO 27001 oder vergleichbare Testate) erfüllen.
14. White-Labeling und Partner-Regelung
Partner von skybow handeln gegenüber ihren Endkunden als Vermittler, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist; der Endkunde bleibt in diesem Fall Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und des revDSG. Alternativ kann der Partner einen eigenen AVV mit seinem Endkunden abschliessen; in diesem Fall wird skybow Unterauftragsverarbeiter des Partners. Die Parteien stellen in beiden Konstellationen die vollständige datenschutzrechtliche Kette sicher. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Endkunden der Partner ist vom Anwendungsbereich dieses AVV abgedeckt, soweit skybow als Auftragsverarbeiter tätig wird.
15. Haftung
Die Haftung der Parteien für Schäden aus Verstössen gegen diesen AVV richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO (Art. 82) sowie nach den Haftungsregelungen im Hauptvertrag. Im Innenverhältnis haftet jede Partei in dem Mass, in dem sie den Schaden zu verantworten hat.
16. Nachwirkung
Die Bestimmungen dieses AVV zu Vertraulichkeit (Ziffer 5 lit. b), Datenrückgabe und Löschung (Ziffer 12), Haftung (Ziffer 15) sowie zum anwendbaren Recht und Gerichtsstand (Ziffer 17) bleiben auch nach Beendigung dieses AVV und des Hauptvertrages in Kraft.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser AVV unterliegt schweizerischem Recht. Soweit er Datenverarbeitungen im Europäischen Wirtschaftsraum betrifft, ist ergänzend das Recht des jeweiligen Mitgliedstaates des Verantwortlichen massgeblich. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem AVV ist Rapperswil, Kanton St. Gallen, Schweiz.
18. Schlussbestimmungen
skybow ist berechtigt, diese Allgemeinen Datenschutzbedingungen mit angemessener Frist zu aktualisieren; die jeweils aktuelle Version ist unter https://www.skybow.com/terms-of-use#dpa abrufbar. Die fortgesetzte Nutzung der skybow-Softwareprodukte nach Inkrafttreten einer neuen Version gilt als Akzeptanz. Sollte eine Bestimmung dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.